Apothekenbetriebsordnung - ApoBetrO 1987 | § 24 Rezeptsammelstellen

(1) Einrichtungen zum Sammeln von Verschreibungen (Rezeptsammelstellen) dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde unterhalten werden. Die Erlaubnis ist dem Inhaber einer Apotheke auf Antrag zu erteilen, wenn zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von abgelegenen Orten oder Ortsteilen ohne Apotheken eine Rezeptsammelstelle erforderlich ist. Die Erlaubnis ist zu befristen und darf die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten. Eine wiederholte Erteilung ist zulässig.

(2) Rezeptsammelstellen dürfen nicht in Gewerbebetrieben oder bei Angehörigen der Heilberufe unterhalten werden.

(3) Die Verschreibungen müssen in einem verschlossenen Behälter gesammelt werden, der vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt ist. Auf dem Behälter müssen deutlich sichtbar der Name und die Anschrift der Apotheke sowie die Abholzeiten angegeben werden. Ferner ist auf oder unmittelbar neben dem Behälter ein deutlicher Hinweis darauf anzubringen, daß die Verschreibung mit Namen, Vornamen, Wohnort, Straße und Hausnummer des Empfängers und mit der Angabe, ob die Bestellung in der Apotheke abgeholt oder dem Empfänger überbracht werden soll, zu versehen ist. Der Behälter muß zu den auf ihm angegebenen Zeiten durch einen Boten, der zum Personal der Apotheke gehören muß, geleert oder abgeholt werden.

(4) Die Arzneimittel sind in der Apotheke für jeden Empfänger getrennt zu verpacken und jeweils mit dessen Namen und Anschrift zu versehen. Sie sind, sofern sie nicht abgeholt werden, dem Empfänger in zuverlässiger Weise im Wege der Botenzustellung nach § 17 Absatz 2 auszuliefern.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei eindeutig abweichendem Begriffsinhalt

17.08.2017

Für die Beurteilung, ob eine Wortmarke oder deren Bestandteile eine Ware oder Dienstleistung beschreiben ist die Sich des angesprochenen Verkehrs maßgeblich.
Markenfähigkeit

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Apothekenbetriebsordnung - ApoBetrO 1987 | § 17 Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten


(1) Arzneimittel dürfen nur von zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Betrieben erworben werden. (1a) Arzneimittel dürfen, außer im Falle des § 11a des Apothekengesetzes und des Absatzes 2a, nur in den Apothekenbetriebsräumen in den Verkehr g

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2009 - I ZR 210/07

bei uns veröffentlicht am 12.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 210/07 Verkündet am: 12. November 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juni 2005 - I ZR 215/02

bei uns veröffentlicht am 02.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 215/02 Verkündet am: 2. Juni 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 20. Nov. 2018 - 1 BvR 442/18

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2017 - I ZR 30/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 30/16 Verkündet am: 2. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 27. Sept. 2016 - 19 K 5025/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Feb. 2016 - 7 K 947/14

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 12. Mai 2015 - 4 U 53/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 28.01.2015 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert. Die Verfügungsbeklagte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, e

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 25. Sept. 2013 - 1 U 42/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tenor 1. Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das am 24. April 2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts in Saarbrücken – Az. 7 O 7/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteil

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Feb. 2011 - 2 U 65/10

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 19. Mai 2010 (Az.: 4 O 281/09), ergänzt durch Beschluss vom 06.08.2010, wird z u r ü c k g e w i e s e n. II: Auf die Berufung des Klägers

Referenzen

(1) Arzneimittel dürfen nur von zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Betrieben erworben werden. (1a) Arzneimittel dürfen, außer im Falle des § 11a des Apothekengesetzes und des Absatzes 2a, nur in den Apothekenbetriebsräumen in den Verkehr gebracht und...