Abgabenordnung - AO 1977 | § 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung

(1) Ansprüche auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen können abgetreten, verpfändet und gepfändet werden.

(2) Die Abtretung wird jedoch erst wirksam, wenn sie der Gläubiger in der nach Absatz 3 vorgeschriebenen Form der zuständigen Finanzbehörde nach Entstehung des Anspruchs anzeigt.

(3) Die Abtretung ist der zuständigen Finanzbehörde unter Angabe des Abtretenden, des Abtretungsempfängers sowie der Art und Höhe des abgetretenen Anspruchs und des Abtretungsgrundes auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen. Die Anzeige ist vom Abtretenden und vom Abtretungsempfänger zu unterschreiben.

(4) Der geschäftsmäßige Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung ist nicht zulässig. Dies gilt nicht für die Fälle der Sicherungsabtretung. Zum geschäftsmäßigen Erwerb und zur geschäftsmäßigen Einziehung der zur Sicherung abgetretenen Ansprüche sind nur Unternehmen befugt, denen das Betreiben von Bankgeschäften erlaubt ist.

(5) Wird der Finanzbehörde die Abtretung angezeigt, so müssen Abtretender und Abtretungsempfänger der Finanzbehörde gegenüber die angezeigte Abtretung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam oder wegen Verstoßes gegen Absatz 4 nichtig ist.

(6) Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung dürfen nicht erlassen werden, bevor der Anspruch entstanden ist. Ein entgegen diesem Verbot erwirkter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder erwirkte Pfändungs- und Einziehungsverfügung sind nichtig. Die Vorschriften der Absätze 2 bis 5 sind auf die Verpfändung sinngemäß anzuwenden.

(7) Bei Pfändung eines Erstattungs- oder Vergütungsanspruchs gilt die Finanzbehörde, die über den Anspruch entschieden oder zu entscheiden hat, als Drittschuldner im Sinne der §§ 829, 845 der Zivilprozessordnung.

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Abtretungsverbote im Steuerschuldverhältnis

08.09.2006

zum geschäftsmäßigen Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen - Stud. Jur. Tatiana Skidanova - RA Dirk Streifler - Steuerrecht - Wirtschaftsrecht - Berlin
Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 37 Körperschaftsteuerguthaben und Körperschaftsteuerminderung


(1) 1Auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs, das dem in § 36 Abs. 1 genannten Wirtschaftsjahr folgt, wird ein Körperschaftsteuerguthaben ermittelt. 2Das Körperschaftsteuerguthaben beträgt 1/6 des Endbestands des mit einer Körperschaftsteuer von 40 Proz
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 383 Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen


(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 46 Abs. 4 Satz 1 Erstattungs- oder Vergütungsansprüche erwirbt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 829 Pfändung einer Geldforderung


(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer

Zivilprozessordnung - ZPO | § 845 Vorpfändung


(1) Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an

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Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2011 - IX ZR 184/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 184/08 vom 29. September 2011 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter am Bundesgerichtshof Vill als Vorsitzenden, die Richter Raebel, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möh

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 239/04 vom 12. Januar 2006 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein InsO §§ 35, 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, § 287 Abs. 2 Satz 1, § 292 Abs. 1 Satz 3 a) Der Anspruch auf Erstattun

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Jan. 2018 - 5 K 1955/14

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Bundesfinanzhof Urteil, 23. Aug. 2016 - V R 19/15

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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. März 2016 - 1 K 1990/14

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Tenor 1. Die Klage ist unbegründet.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Streitig ist die Wirksamkeit der Abtretung eines Vorsteuererstattungsanspruchs. 2 1. Die Klägerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 1

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Finanzgericht Köln Urteil, 25. Feb. 2015 - 3 K 769/11

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Tenor Der Abrechnungsbescheid vom 6. Januar 2011 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 8. Februar 2011 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Bekl

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Nov. 2014 - 2 S 1529/11

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Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Februar 2011 - 1 K 1568/10 - geändert. Die Klage auf Zurückzahlung entrichteter Abwassergebühren wird abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewie

Finanzgericht Köln Urteil, 06. Aug. 2014 - 12 K 791/11

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Tenor Der Rückforderungsbescheid vom 10.8.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 22.2.2011 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspr

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Jan. 2014 - VII R 10/12

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Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) berühmen sich gegenüber dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) aus abgetretenem Recht eines Ansp

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Nov. 2013 - 5 K 957/08

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 19. Sept. 2013 - 1 K 166/12

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Bundesfinanzhof Urteil, 16. Apr. 2013 - VII R 44/12

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Tatbestand 1 I. Mit Bescheid vom 19. Februar 2009 gewährte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) der X-GmbH (GmbH) eine Investitionszulage. Einen Teilb

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Jan. 2013 - I B 96/12

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Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der B-GmbH. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) ha

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Aug. 2012 - VII R 62/11

bei uns veröffentlicht am 28.08.2012

Tatbestand 1 I. Der Geschäftsführer der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer Steuerberatungsgesellschaft, war langjähriger steuerlicher Berater des (inzwisch

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Juli 2012 - 14 K 3903/11

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Tenor 1. Der Abrechnungsbescheid vom 20. Juni 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Oktober 2011 wird dahingehend geändert, dass zugunsten der Klägerin ein Umsatzsteuererstattungsanspruch für 2007 in Höhe von insgesamt 27.054,31 EUR, fü

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 07. Juni 2012 - 1 K 69/12

bei uns veröffentlicht am 07.06.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte (Bekl) ein Körperschaftsteuerguthaben der ...

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Juni 2012 - I R 51/11

bei uns veröffentlicht am 05.06.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein kommunaler Zweckverband. Er wurde 1998 im Zuge der Neuordnung der Abfall- und Abwasserwirtschaft in … geg

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Apr. 2012 - III B 176/11

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Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) sowie ihr Ehemann waren zeitweise mit der Pflege der im November 2001 geborenen M betraut. Der Beigeladene

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Sept. 2011 - VII R 52/10

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Tatbestand 1 I. Aus gegenüber der Fa. M ergangenen geänderten Umsatzsteuerbescheiden für 1999 und 2000 vom 6. Juni 2006 ergaben sich Erstattungsansprüche von ca. ... € b

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Nov. 2010 - VII R 20/09

bei uns veröffentlicht am 03.11.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin. Er hat deren durch Eröffnung des Insolvenzverf

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Juni 2010 - VII R 39/09

bei uns veröffentlicht am 08.06.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ein Versicherungsunternehmen. Zur Sicherung eines von ihr mit Vertrag vom 13. Juni 2001 gewährten Darle

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Jan. 2010 - VII B 192/09

bei uns veröffentlicht am 29.01.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist Treuhänderin über das Vermögen eines Steuerpflichtigen (Schuldner), der gegen den Beklagten und Beschw

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Mai 2009 - 11 K 32/03

bei uns veröffentlicht am 12.05.2009

Tatbestand   1 Streitig ist die Erstattung von 3.060,00 EUR Antidumpingzoll. 2 Mit Sammelzollanmeldungen vom 5. Januar, 4. Februar und 3. März 2000 sowie vom 5. Januar 2001 meldete die Spedition und Transport GmbH X (im Folgenden X GmbH)

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Aug. 2008 - L 4 R 366/07

bei uns veröffentlicht am 13.08.2008

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 11.09.2007 sowie der Bescheid der Beklagten vom 16.12.2003 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.03.2005 aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahr

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Jan. 2008 - 1 K 98/04

bei uns veröffentlicht am 29.01.2008

Tatbestand   1  Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Abrechnungsbescheids zur Umsatzsteuer 1997 bis 2002. 2  Die Klägerin ist eine GbR, die aus den Gesellschaftern A und B bestand. Herr A war

Sozialgericht Schleswig Beschluss, 01. Apr. 2005 - S 3 AS 83/05 ER

bei uns veröffentlicht am 01.04.2005

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin zu 1) als gesetzliche Vertreterin des Antragstellers zu 3) für die Zeit vom 1. März 2005 bis zum 31. Mai 2005 Leistungen zur Sicherung des Leb

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Nov. 2004 - 2 S 2220/03

bei uns veröffentlicht am 11.11.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 15. November 2001 - 8 K 1640/99 - in seiner Fassung vom 4. Februar 2002 - 8 K 1640/99 - geändert. Die Klagen werden abgewiesen. Die Kläger tragen al

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Okt. 2004 - 13 K 68/01

bei uns veröffentlicht am 20.10.2004

Tatbestand   1  (Überlassen von Datev) 2  Die Klage betrifft die Frage, welche Anforderungen an die wirksame Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an das Finanzamt als Drittschuldner zu st

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(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung...
(1) Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den...