Abgabenordnung - AO 1977 | § 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

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Insolvenzanfechtung: Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung
11.06.2013
zu den Voraussetzungen einer entgeltlichen Leistung des Schuldners-BGH vom 18.04.2013-Az:IX ZR 90/10
Erbschaftsteuer: Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar
04.10.2012
Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten-BFH vom 4.7.12-Az:II R 15/11
Grundsteuer: Neuregelung zum Anspruch auf Teilerlass verfassungsgemäß
21.06.2012
dies gilt auch für die rückwirkende Anwendung der Neuregelung für das Jahr 2008-BFH vom 18.4.12-Az:II R 36/10
Kapitalanleger: Zeitpunkt des Zuflusses von Zinsen auf einem Sperrkonto
25.02.2012
Zufluss von Zinsen auf einem Sperrkonto-Zurechnung von Einkünften-BFH vom 28.09.11-Az:III R 10/08
Insolvenzrecht: Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren
20.10.2011
Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs.1 Nr.1 InsO entgegen-BFH vom 23.02.11-AZ:I R 20/10
Wesentliche Beteiligung: Haltedauer ist irrelevant
01.10.2010
maßgeblich ist, ob der Steuerpflichtige einmal innerhalb der letzten fünf Jahre wesentlich beteiligt war-FG Köln vom 17.03.10-Az:2 K 1049/03
Insolvenzrecht: Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des Organträgers
16.12.2009
Rechtsanwalt für Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

181 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 38 AO 1977.
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2013 - IX ZR 90/10
bei uns veröffentlicht am 18.04.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 90/10 Verkündet am: 18. April 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 134 Abs. 1 Be
Bundesgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2014 - V ZR 100/13
bei uns veröffentlicht am 14.02.2014
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 100/13 Verkündet am: 14. Februar 2014 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n
Bundesgerichtshof Urteil, 27. Juni 2019 - III ZR 93/18
bei uns veröffentlicht am 27.06.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 93/18 Verkündet am: 27. Juni 2019 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Rückforde
Bundesgerichtshof Urteil, 05. März 2009 - IX ZR 173/05
bei uns veröffentlicht am 05.03.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 173/05 Verkündet am: 5. März 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verh
Bundesgerichtshof Urteil, 05. März 2009 - IX ZR 172/05
bei uns veröffentlicht am 05.03.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 172/05 Verkündet am: 5. März 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StBerG § 68 a.F
Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2007 - 5 StR 127/07
bei uns veröffentlicht am 06.06.2007
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja (zu 1. und 2.) Veröffentlichung : ja AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; StGB §§ 52, 263, 263a, 266 1. Bewirkt ein Sachbearbeiter des Finanzamtes durch die eigenhändig vorgenommene Eingabe erfundener Daten in die EDV-Anlag
Bundesgerichtshof Urteil, 29. Mai 2008 - IX ZR 222/06
bei uns veröffentlicht am 29.05.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 222/06 Verkündet am: 29. Mai 2008 Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2000 - 5 StR 371/00
bei uns veröffentlicht am 28.11.2000
Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja AO 1977 §§ 370 ff; StGB § 73 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Zur Bedeutung von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB für den Verfall bei bestehenden Steuerforderungen. BGH, Beschl. v. 28. November 2000
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2006 - IX ZB 239/04
bei uns veröffentlicht am 12.01.2006
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 239/04 vom 12. Januar 2006 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein InsO §§ 35, 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, § 287 Abs. 2 Satz 1, § 292 Abs. 1 Satz 3 a) Der Anspruch auf Erstattun
Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2012 - VII ZR 189/10
bei uns veröffentlicht am 06.12.2012
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 189/10 Verkündet am: 6. Dezember 2012 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 15. Feb. 2005 - X ZR 87/04
bei uns veröffentlicht am 15.02.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL X ZR 87/04 Verkündet am: 15. Februar 2005 Weschenfelder Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Finanzgericht München Urteil, 21. Feb. 2019 - 15 K 1181/18
bei uns veröffentlicht am 21.02.2019
Tenor
1. Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen … werden aufgehoben.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
3. Das
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2016 - 4 CS 16.1324
bei uns veröffentlicht am 12.12.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 237.008,35 Euro festgesetzt.
Gründe
I. Die Antragstellerin, eine Aktie
Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 15. Feb. 2018 - 2 V 1143/17
bei uns veröffentlicht am 15.02.2018
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Gründe
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerfestsetzung für 2015.
Mit Schreiben vom 20.08.2012 unterrichtete der Antragsteller, ein
Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 13. Aug. 2015 - 5 K 544/14
bei uns veröffentlicht am 13.08.2015
Gründe
Finanzgericht Nürnberg
5 K 544/14
Beschluss
In dem Rechtsstreit
...
- Klägerin -
Prozessbev.: ...
gegen
Familienkasse ...
- Beklagte -
wegen Kindergeld (Untätigkeitsklage)
hier: Streitwertfestsetzung
hat der 5. Senat des Finanzger
Finanzgericht München Urteil, 09. Juni 2015 - 6 K 1824/13
bei uns veröffentlicht am 09.06.2015
Tenor
1. Dem Beklagten wird aufgegeben, geänderte Körperschaftsteuerbescheide 2004 und 2005 zu erlassen und für das Jahr 2004 eine Gewinnerminderung von ... € und für das Jahr 2005 eine Gewinnerhöhung von ... € anzusetzen.
2. Die Kost
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Nov. 2014 - 6 K 866/12
bei uns veröffentlicht am 27.11.2014
Gründe
Finanzgericht Nürnberg
6 K 866/12
BFH Revision I R 2/15
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit
A als ehemalige Gesellschafterin der B
- Kläger -
gegen
...
- Beklagter -
Beigeladen: B
wegen gesonderter und einheitlicher Fes
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Juli 2018 - 20 C 18.1140
bei uns veröffentlicht am 26.07.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere wurde sie innerhalb der zweiwöchigen Frist nach § 147 VwGO erhoben. Der Senat ist dadurch, d
Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juni 2016 - M 10 S 15.5732
bei uns veröffentlicht am 27.06.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 237.008,35 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 10. Mai 2017 - 3 K 1157/16
bei uns veröffentlicht am 10.05.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Tatbestand
Streitig ist, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung rückgängig gemacht werden kann.
Der Kläger war im Streitjahr 2010 alleiniger Gesellschafter
Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 15.5124
bei uns veröffentlicht am 21.04.2016
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Partien es für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckb
Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 15.5005
bei uns veröffentlicht am 21.04.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht
Finanzgericht München Urteil, 22. Nov. 2016 - 2 K 655/13
bei uns veröffentlicht am 22.11.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Gründe
I.
Streitig ist die Zurechnung nicht erklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung.
Der Kläger wurde in den Streitjahren (1
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Juli 2016 - 4 BV 15.1540
bei uns veröffentlicht am 14.07.2016
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
Finanzgericht München Urteil, 02. Apr. 2014 - 1 K 1807/10
bei uns veröffentlicht am 02.04.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Von den bis zum Erlass des Änderungsbescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2001 vom … entstandenen Kosten trägt der Beklagte … %
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Nov. 2014 - L 11 AS 662/13
bei uns veröffentlicht am 06.11.2014
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2013 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist die teilweise Aufheb
Finanzgericht München Urteil, 15. Nov. 2017 - 4 K 3189/16
bei uns veröffentlicht am 15.11.2017
Tenor
1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 24. Mai 2016 in Gestalt der diesen bestätigenden Einspruchsentscheidung vom 31. Oktober 2016 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer des Klägers auf 575.651,75 € herabgesetzt wird.
2. Im Ü
Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 15. Jan. 2019 - 3 A 867/18 HGW
bei uns veröffentlicht am 15.01.2019
Tenor1. Die Bescheide des Beklagten vom 21. Dezember 2016 in der Gestalt der jeweiligen Widerspruchsbescheide vom 27. April 2018 werden aufgehoben.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst
Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Nov. 2018 - II B 8/18
bei uns veröffentlicht am 22.11.2018
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2017 12 V 12223/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Beschluss, 31. Okt. 2018 - III B 77/18
bei uns veröffentlicht am 31.10.2018
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16. Mai 2018 5 K 1471/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 04. Juli 2018 - 3 K 206/16
bei uns veröffentlicht am 04.07.2018
TenorDer Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 10. Dezember 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. April 2016 verpflichtet, in Abänderung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 13. Februar 2009 die Grunderwerbsteuer unte
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 08. März 2018 - 2 LB 97/17
bei uns veröffentlicht am 08.03.2018
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer - vom 11. Oktober 2016 geändert:
Der Bescheid des Beklagten vom 28. September 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Oktober
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 08. März 2018 - 2 LB 98/17
bei uns veröffentlicht am 08.03.2018
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer - vom 11. Oktober 2016 geändert:
Der Bescheid des Beklagten vom 7. August 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. September 2
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Jan. 2018 - 12 K 2323/17
bei uns veröffentlicht am 17.01.2018
Tenor
1. Der Umsatzsteuerbescheid für 2010, zuletzt geändert am 11. Dezember 2017, wird geändert. Die Umsatzsteuer wird um... EUR ermäßigt.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
4. Das Urteil ist hinsic
Bundesfinanzhof Urteil, 28. Nov. 2017 - VII R 1/16
bei uns veröffentlicht am 28.11.2017
Tenor
Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 2015 8 K 1112/15 aufgehoben.
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Nov. 2017 - 2 L 120/15
bei uns veröffentlicht am 22.11.2017
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Wasserentnahmeentgelt für das Jahr 2012 durch den Beklagten.
Die Klägerin ist ein Landwirtschaftsunternehmen, das im östlichen Sachsen-Anhalt Feld- und Ökolandbau, Spargelanbau, M
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Okt. 2017 - 3 K 1565/15
bei uns veröffentlicht am 24.10.2017
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
I. Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 9. Oktober 2008 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 30. April 2015 dahin gehend geändert, dass auch de
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 14. Sept. 2017 - 2 LB 14/16
bei uns veröffentlicht am 14.09.2017
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils
Bundesfinanzhof Urteil, 30. Aug. 2017 - II R 39/15
bei uns veröffentlicht am 30.08.2017
Tenor
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Januar 2015 5 K 1652/11, die Einspruchsentscheidung vom 31. März 2011 sowie der Feststellungsbescheid
Bundesfinanzhof Urteil, 03. Aug. 2017 - IV R 12/14
bei uns veröffentlicht am 03.08.2017
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 25. September 2013 3 K 947/11 aufgehoben.
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Juli 2017 - 10 K 2902/16
bei uns veröffentlicht am 27.07.2017
Tenor
Der Abrechnungsbescheid der Beklagten vom 03.02.2016 und ihr Widerspruchsbescheid vom 18.04.2016 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand1 Die Klägerin begehrt die Aufhebung e
Bundesfinanzhof Urteil, 26. Juli 2017 - II R 33/15
bei uns veröffentlicht am 26.07.2017
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. April 2015 3 K 900/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 19. Juni 2017 - 1 L 252/15
bei uns veröffentlicht am 19.06.2017
TenorDer Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 20. Mai 2015 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Verfahr
Bundesfinanzhof Urteil, 17. Mai 2017 - II R 8/15
bei uns veröffentlicht am 17.05.2017
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Juni 2014 3 K 468/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 17. Mai 2017 - II R 7/15
bei uns veröffentlicht am 17.05.2017
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Juni 2014 3 K 413/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht Hamburg Urteil, 28. Apr. 2017 - 3 K 95/15
bei uns veröffentlicht am 28.04.2017
Tatbestand
A. Für an eine A-Werft vermietete und auf deren Grundstück ohne (eigenes gegossenes Beton-) Fundament befristet aufgestellte Büro- und Werkstatt-Container ist streitig, ob diese in der Einheitsbewertung gegenüber der Vermieterin für Zweck
Finanzgericht Hamburg Urteil, 11. Apr. 2017 - 1 K 17/15
bei uns veröffentlicht am 11.04.2017
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung einer Abgabe nach dem Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxengesetz (HmbKTTG) im ersten Quartal 2014. Die Klägerin betrieb im Streitzeitraum ... Beherbergungsbetriebe in Hamburg.
1. Das HmbKTT
Bundesfinanzhof Urteil, 08. März 2017 - II R 31/15
bei uns veröffentlicht am 08.03.2017
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26. Februar 2015 3 K 823/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 07. März 2017 - 2 L 118/15
bei uns veröffentlicht am 07.03.2017
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Wasserentnahmeentgelt. Sie ist Inhaberin von im Rahmen eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zur Eröffnung des Kiessandtagebaus (S.) erteilten wasserrechtlichen Erlaubn
Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Nov. 2016 - GrS 1/15
bei uns veröffentlicht am 28.11.2016
Tenor
Mit dem unter den Voraussetzungen des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. März 2003 IV A 6 S 2140 8/03 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das Schreiben des Bundesministeriums de