Abgabenordnung - AO 1977 | § 366 Form, Inhalt und Erteilung der Einspruchsentscheidung
Die Einspruchsentscheidung ist zu begründen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und den Beteiligten schriftlich oder elektronisch zu erteilen.
Referenzen - Urteile
19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Anzeigen >Finanzgericht München Urteil, 05. Dez. 2016 - 7 K 2031/13
05.12.2016
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Tenor
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1. Unter Änderung der Einkommensteuerbescheide 2006 bis 2009 vom 14. August 2009 (2006) , 8. Januar 2010 ( 2007-2008 ), 27. Mai 2010 (2009) in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 10. Juni 2013 wird die Einkommensteuer 2006 auf
Anzeigen >Finanzgericht München Urteil, 15. Sept. 2015 - 2 K 2528/14
15.09.2015
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Tenor
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1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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Gründe
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I.
Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) die Einspruchsentscheidung an die …Steuerberatungsgesellschaft
Anzeigen >Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Jan. 2018 - 2 K 215/17
19.01.2018
Finanzgericht Hamburg Urteil 2 K 215/17, 19. Januar 2018
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Anlehnung eines Änderungsantrags hinsichtlich der Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1994 bis 1997.
2
Der Kläger war zur Hälfte als...
Anzeigen >Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2018 - III R 27/17
14.06.2018
Bundesfinanzhof Urteil III R 27/17, 14. Juni 2018
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Tenor
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Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. März 2017 13 K 3907/15 Kg aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten...