(1) Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Es genügt, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Unrichtige Bezeichnung des Einspruchs schadet nicht.

(2) Der Einspruch ist bei der Behörde anzubringen, deren Verwaltungsakt angefochten wird oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts gestellt worden ist. Ein Einspruch, der sich gegen die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder gegen die Festsetzung eines Steuermessbetrags richtet, kann auch bei der zur Erteilung des Steuerbescheids zuständigen Behörde angebracht werden. Ein Einspruch, der sich gegen einen Verwaltungsakt richtet, den eine Behörde auf Grund gesetzlicher Vorschrift für die zuständige Finanzbehörde erlassen hat, kann auch bei der zuständigen Finanzbehörde angebracht werden. Die schriftliche oder elektronische Anbringung bei einer anderen Behörde ist unschädlich, wenn der Einspruch vor Ablauf der Einspruchsfrist einer der Behörden übermittelt wird, bei der er nach den Sätzen 1 bis 3 angebracht werden kann.

(3) Bei der Einlegung soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Einspruch gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.

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Steuerrecht: Längere Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis auf Einspruch per E-Mail

20.04.2012

steht auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse, erklärt sich das Finanzamt bereit, Einsprüche elektronisch entgegenzunehmen-FG Niedersachsen, 10 K 275/11
Steuerrecht

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§ 357 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 357 AO 1977 wird zitiert von 1 anderen §§ im Abgabenordnung.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 362 Rücknahme des Einspruchs


(1) Der Einspruch kann bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch zurückgenommen werden. § 357 Abs. 1 und 2 gilt sinngemäß. (1a) Soweit Besteuerungsgrundlagen für ein Verständigungs- oder ein Schiedsverfahren nach einem Vertrag im Si

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2010 - IX ZR 170/09

bei uns veröffentlicht am 21.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 170/09 Verkündet am: 21. Oktober 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StBerG § 68 a.F.; AO § 3

Finanzgericht München Urteil, 23. Feb. 2016 - 10 K 1379/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 K 1379/15 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Prüfungsinhalt bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts; Hemmung der Festsetzungsf

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 21. Feb. 2018 - 4 K 1425/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor 1. Der Bescheid für 2003 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Sozietät ABC A/B/C Partner GbR vom 18.08.2009 in Gestalt der Bescheide vom 21.01.2011, 01.02.2012 und der Einspruchsen

Finanzgericht München Urteil, 29. Jan. 2019 - 12 K 1888/18

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob wegen der Versäumnis der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähr

Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 28. Sept. 2015 - 2 V 408/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 2 V 408/15 Beschluss In dem Rechtsstreit ... - Antragsteller - gegen ... - Antragsgegner - wegen Aussetzung der Vollziehung des Widerrufs der Genehmigung vom 01.12.2

Finanzgericht München Urteil, 03. Nov. 2014 - 7 K 1464/13

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist die Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs nach § 31 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 05. Juni 2014 - 5 K 1791/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand I. Der Kläger bezog auch für seinen Sohn A, geb. am 10. März 1990, Kindergeld. Laut der Ausbildungsbescheinigun

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Sept. 2018 - XI R 36/16

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. November 2016  10 K 3370/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. März 2018 - IX R 16/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Die Revision wird als unbegründet zurückgewiesen, soweit das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. März 2017  1 K 3037/14 E den Kläger betrifft.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 30. Jan. 2018 - 13 K 881/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor Soweit der Kläger seine Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen einen Gebührenbescheid.2 Mit Schreibe

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Nov. 2017 - III R 2/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Dezember 2015  4 K 1624/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 04. Mai 2017 - 3 K 3046/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor 1. Der Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid für 2008 bis 2011 vom 29. Oktober 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. August 2014 wird dahingehend geändert, dass der Nachforderungsbetrag für das Jahr 2008 um 15.974,11 EUR (davon Lohnst

Finanzgericht Hamburg Urteil, 27. Feb. 2017 - 6 K 141/16

bei uns veröffentlicht am 27.02.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Rechtsbehelfsbelehrung im Umsatzsteuerbescheid 2014 den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht. 2 Der Kläger erzielte im Streitjahr und in den vorhergehenden Jahren Einkünfte aus nichtsel

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Jan. 2017 - VII B 158/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. März 2016  9 K 2161/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Nov. 2016 - X B 85/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13. April 2016  9 K 1558/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Beschluss, 12. Okt. 2016 - 3 V 593/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor Die Vollziehung des Haftanordnungsantrags an das Amtsgericht K vom 10.2.2016 wird bis zum Abschluss des Verfahrens über den Einspruch aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. Die Beschwerde wird zugelassen. 1Grün

Finanzgericht Köln Urteil, 01. Sept. 2016 - 15 K 446/12

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen des Veranlagungszeitraums

Finanzgericht Köln Urteil, 01. Sept. 2016 - 15 K 444/12

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen des Veranlagungszeitraums

Finanzgericht Hamburg Urteil, 30. Aug. 2016 - 2 K 84/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Berücksichtigung von Verlusten aus wertlos verfallenen "Knock-out"-Optionsscheinen. 2 Der Kläger tätigte in dem Streitjahr 2006 diverse Wertpapiergeschäfte und erwarb u. a. sogenannte Knock-out-Optionen. Da

Finanzgericht Köln Urteil, 24. Aug. 2016 - 11 K 1319/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des die Änderung ablehnenden Bescheids vom 13.1.2016 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 26.4.2016 verpflichtet, die Einkommensteuer 2014 unter Berücksichtigung der streitigen Aufwendungen für h

Bundesfinanzhof Beschluss, 06. Juli 2016 - XI B 36/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. März 2016  4 V 770/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2016 - IX R 11/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Zwischenurteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Januar 2015  1 K 218/14 aufgehoben. Tatbestand

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Mai 2016 - 2 K 138/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtzeitigkeit eines Einspruchs und die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides. 2 Der Kläger wurde ohne vorherige Anhörung durch den Beklagten mit Haftungsbescheid vom 17. September 2013 für Steu

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Mai 2016 - 3 K 3974/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor 1. Unter Änderung des Einkommensteueränderungsbescheids vom 6. April 2016 wird die Einkommensteuer auf x.xxx EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu 44 v.H., der Kläger zu 56 v.H.

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 21. Apr. 2016 - 3 A 413/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherhei

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Apr. 2016 - III B 108/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 2. September 2015  3 K 249/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Apr. 2016 - III B 114/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. September 2015  9 K 404/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 09. März 2016 - 4 V 770/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Die Beschwerde wird zugelassen. Tatbestand 1 I. Weil der Antragsteller die erforderliche Bescheinigung über das Ende des Studiums seiner Tocht

Finanzgericht Köln Urteil, 08. Okt. 2015 - 13 K 2932/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Prozessbevollmächtigten,Herrn A, als vollmachtlosem Vertreter auferlegt. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten vorrangig über die Frage, ob gegenübe

Finanzgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2015 - 2 K 2040/12

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1.005,-- € festgesetzt. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Klägerin, Vergütung von Vorsteuer zu erlangen. Hierbei ist

Finanzgericht Hamburg Urteil, 01. Sept. 2015 - 3 K 167/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tatbestand 1 B. Die Beteiligten streiten um besonderes Kirchgeld für 2012. 2 Streitig ist, - ob die Klägerin rechtzeitig Einspruch eingelegt hat und - inwieweit es nach § 5 und § 5a Hamburgisches Kirchensteuergesetz in der Fassung des Streitj

Finanzgericht Köln Urteil, 26. Aug. 2015 - 3 K 2649/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor Die Einspruchsentscheidung vom 18.08.2014 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Juni 2015 - IV R 18/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2012  2 K 128/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Mai 2015 - III R 26/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 2. Juli 2014  8 K 1658/13 aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Apr. 2015 - 4 K 1753/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Prüfungsanordnung (PA) des Beklagten (Bekl) vom 18. Juni 2013 sowie die damit verbunden

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI R 65/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 16. April 2013  8 K 2388/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 15. Apr. 2015 - 2 K 2705/12

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 157.019 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist im Hinblick auf die von der Klägerin begehrte Vorsteuervergütung streitig, ob di

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 14. Okt. 2014 - 1 L 99/13

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten, den Auszahlungsbetrag seiner Versorgungsbezüge im Zeitraum April bis Juli 2011 in der beantragten Höhe festzusetzen. 2 Der am (…) 1941 geborene Kläger war im Dienst des Landes Sach

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juli 2014 - X R 42/12

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), die in den Streitjahren 2008 und 2009 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden, erzielten jeweils Einkünft

Finanzgericht Münster Urteil, 28. Apr. 2014 - 6 K 1015/13 Kg

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Umstritten ist die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab September 2007 sowie die Rückforderung des Kindergeldes für die Monate September 2007 bis November

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Apr. 2014 - III B 44/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tatbestand 1 I. Am letzten Tag der Einspruchsfrist ging beim Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) ein Fax des Prozessbevollmächtigten der Kläger und Beschwe

Bundesfinanzhof Urteil, 18. März 2014 - VIII R 33/12

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tatbestand 1 I. Dem Rechtsstreit liegt ein Schätzungsbescheid vom 22. Februar 2011 zur Einkommensteuer für 2009 für die zusammen veranlagten Kläger und Revisionskläger (

Bundesfinanzhof Urteil, 05. März 2014 - VIII R 51/12

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tatbestand 1 I. In der Sache ist streitig, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) Aufwendungen in Höhe von … € als Sonderbetriebsausgaben steuerlich geltend machen k

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Nov. 2013 - X R 2/12

bei uns veröffentlicht am 20.11.2013

Tatbestand 1 I. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) schätzte den gesondert festzustellenden Gewinn des Gewerbetriebs "P" des Klägers und Revisionsbek

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. Okt. 2013 - III B 74/12

bei uns veröffentlicht am 31.10.2013

Gründe 1 Die auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften gestützte Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat keinen Erfolg.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Aug. 2013 - X R 44/11

bei uns veröffentlicht am 19.08.2013

Tatbestand 1 I. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) erließ am 30. April 2009 gegen die zusammenveranlagten Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) ein

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 18. März 2013 - 1 K 1312/12

bei uns veröffentlicht am 18.03.2013

Tenor Die Einspruchsentscheidung vom 14. November 2012 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kost

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. Feb. 2013 - 3 V 3819/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Die Beschwerde wird nicht zugelassen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 I. Der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) betreibt wegen fälliger Steuern und steuerlicher Nebenleistungen die Voll

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Dez. 2012 - III R 59/12

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr Ehemann wurden in den Jahren 2000 bis 2004 (Streitjahre) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. De

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Dez. 2012 - I B 127/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob eine Anordnung eines Steuerabzuges gemäß § 50a Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG 2009) mit Blick auf ein zwischenzeitlich über da