Abgabenordnung - AO 1977 | § 252 Vollstreckungsgläubiger
Im Vollstreckungsverfahren gilt die Körperschaft als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche, der die Vollstreckungsbehörde angehört.
Referenzen - Gesetze
§ 252 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
§ 252 AO 1977 wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.
Anzeigen >GNotKG | § 2 Kostenfreiheit bei Gerichtskosten
(1) Der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen sind von der Zahlung der Gerichtskosten befreit. Bei der Vollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen.
Anzeigen >GvKostG | § 2 Kostenfreiheit
(1) Von der Zahlung der Kosten sind befreit der Bund, die Länder und die nach dem Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes für Rechnung des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Körperschaften oder Anstalten, bei einer...
Anzeigen >GKG 2004 | § 2 Kostenfreiheit
(1) In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten...
Referenzen - Urteile
7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 252 AO 1977.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2012 - IX ZR 191/10
26.01.2012
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
Versäumnisurteil
IX ZR 191/10
Verkündet am:
26. Januar 2012
Kluckow
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2015 - IX ZR 95/14
07.05.2015
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR95/14
Verkündet am:
7. Mai 2015
Kluckow
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
InsO
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 31. Okt. 2019 - IX ZR 170/18
31.10.2019
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 170/18
Verkündet am:
31. Oktober 2019
Preuß
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2013 - IX ZR 115/12
14.02.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
IX ZR 115/12
vom
14. Februar 2013
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
InsO § 133 Abs. 1; AO § 252
Beauftragt eine Behörde oder ein Sozialversicherungsträger...