Abgabenordnung - AO 1977 | § 199 Prüfungsgrundsätze

(1) Der Außenprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen.

(2) Der Steuerpflichtige ist während der Außenprüfung über die festgestellten Sachverhalte und die möglichen steuerlichen Auswirkungen zu unterrichten, wenn dadurch Zweck und Ablauf der Prüfung nicht beeinträchtigt werden. Die Finanzbehörde kann mit dem Steuerpflichtigen vereinbaren, in regelmäßigen Abständen Gespräche über die festgestellten Sachverhalte und die möglichen steuerlichen Auswirkungen zu führen. Sie kann im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen Rahmenbedingungen für die Mitwirkung nach § 200 festlegen; werden die Rahmenbedingungen vom Steuerpflichtigen erfüllt, unterbleibt ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen nach § 200a.

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Abgabenordnung - AO 1977 | § 200 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen


(1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Er hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und P

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Aug. 2017 - VIII R 17/13

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13. Februar 2013  4 K 1346/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Apr. 2017 - I R 76/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. September 2015  8 K 8009/12 aufgehoben.

Finanzgericht Köln Urteil, 26. Okt. 2016 - 7 K 3387/13

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2008 vom 15.1.2015 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften die verbleibenden negat

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 01. Aug. 2016 - 2 V 115/16

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tatbestand I. 1 Die Antragsteller wenden sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen Hinzuschätzungen nach einer Außenprüfung. 2 Die Antragstellerin betreibt seit 2006 das Restaurant A in Hamburg. Das Restaurant hat 40 Innenplä

Finanzgericht Hamburg Urteil, 10. Juni 2016 - 5 K 185/13

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Fragen, ob Barausgleiche, die der Kläger als Stillhalter bei Optionsgeschäften in den Streitjahren 2009 bis 2011 zahlte, steuerlich zu berücksichtigen sind und ob Prämien aus Glattstellungsgeschäften,

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2016 - 10 K 2128/14

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines gegen die Klägerin ergangenen Lohnsteuernachforderungsbescheides, m

Finanzgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Feb. 2016 - 10 K 3686/13 F

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag vom 27. November 2013 auf Änderung des Einkommensteuerbescheides für 2011 vom 1. März 2013 gemäß § 164 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung. 1Gründe 2I. 3Die

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Okt. 2015 - IV B 80/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juli 2014  8 K 1456/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Sept. 2015 - X B 5/15

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2014  4 K 3323/08 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 18. Aug. 2015 - 10 K 3410/13 K,G

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Die Körperschaftsteuerbescheide 2007-2009 vom 21.01.2013 und die Gewerbesteuermessbescheide 2007-2009 vom 12.02.2013 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 24.09.2013 werden dahin geändert, dass die Rückstellung für Entsorgungskosten fü

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Juni 2015 - 3 K 2419/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die an die Klägerin gerichtete Aufforderung des Beklagten vom 5. Februar 2013, Unterlagen für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen im Rahmen des Auskunftsersuchens der Guardia di Finanza vom Januar 2013 v

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Mai 2014 - 1 K 515/11

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu 90 v.H. und der Beklagte zu 10 v.H. zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherhe

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 15. März 2013 - 10 V 2056/12

bei uns veröffentlicht am 15.03.2013

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Beschwerde wird nicht zugelassen.3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe   1 Streitig ist, ob ein Feststellungsbescheid von der Vollziehung auszusetzen ist. 2 Die Ant

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 13. März 2013 - 3 K 34/09

bei uns veröffentlicht am 13.03.2013

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Auskunftsersuchen des Beklagten vom 22. Oktober 2008 rechtswidrig gewesen ist. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckba

Finanzgericht des Saarlandes Beschluss, 18. Nov. 2005 - 1 K 160/01

bei uns veröffentlicht am 18.11.2005

Tatbestand Die Kläger führten den anhängigen Rechtsstreit wegen der Weigerung des Beklagten, ihnen für den (Um-) Bau und die Erweiterung ihres Wohnhauses die degressive AfA gemäß § 7 Abs. 5 EStG zuzubilligen.

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(1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Er hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung...