Abgabenordnung - AO 1977 | § 17 Örtliche Zuständigkeit

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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.

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(1) Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben. Sie beginnt mit den Buchstaben "DE". Jede Wirtschafts-Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden. (2) Die Finanzbehörden dürfen die
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published on 20.02.2018 00:00

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 16. Februar 2016 wird der Gebührenbescheid vom 9. April 2015 dahingehend geändert, dass die Gebühr auf 15.600,- € festzusetzen ist. II. Die Kosten des Ve
published on 15.02.2019 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschl
published on 27.08.2014 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen.               Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d : 2Die am 16. Juli 1992 geborene Klägerin wurde erst im Alter von 8 Jahren im Schuljahr 2000/2001 eingeschult, da der Mutter der Kläge
published on 02.10.2006 00:00

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Juli 2006 – 1 F 17/06 – wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren
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