Abgabenordnung - AO 1977 | § 17 Örtliche Zuständigkeit
Abgabenordnung - AO 1977 | § 17 Örtliche Zuständigkeit
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.
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(1) Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben. Sie beginnt mit den Buchstaben "DE". Jede Wirtschafts-Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden.
(2) Die Finanzbehörden dürfen die
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published on 15/02/2019 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschl
published on 19/07/2018 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I.
Materiell streitig ist im anhängigen Rechtsstreit die Rechtmäßigkeit e
published on 20/02/2018 00:00
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
I. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 16. Februar 2016 wird der Gebührenbescheid vom 9. April 2015 dahingehend geändert, dass die Gebühr auf 15.600,- € festzusetzen ist.
II. Die Kosten des Ve
published on 10/08/2016 00:00
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Senat bewilligt dem Kläger Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren und ordnet ihm Rechtsanwältin R. in I. bei.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergeri
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