Anfechtungsgesetz - AnfG 1999 | § 17 Unterbrechung des Verfahrens

(1) Ist das Verfahren über den Anfechtungsanspruch im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch rechtshängig, so wird es unterbrochen. Es kann vom Insolvenzverwalter aufgenommen werden. Wird die Aufnahme verzögert, so gilt § 239 Abs. 2 bis 4 der Zivilprozeßordnung entsprechend.

(2) Der Insolvenzverwalter kann den Klageantrag nach Maßgabe der §§ 143, 144 und 146 der Insolvenzordnung erweitern.

(3) Lehnt der Insolvenzverwalter die Aufnahme des Rechtsstreits ab, so kann dieser hinsichtlich der Kosten von jeder Partei aufgenommen werden. Durch die Ablehnung der Aufnahme wird das Recht des Insolvenzverwalters, nach den Vorschriften der Insolvenzordnung den Anfechtungsanspruch geltend zu machen, nicht ausgeschlossen.

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Insolvenzrecht: Gläubigeranfechtung nach Restschuldbefreiung

14.05.2018

Eine Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung auch dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage, die Rechtshandlungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft, erst nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhebt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Zur Zulässigkeit eines Vergleichs über die Haftungshöhe

18.02.2016

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, sich mit einem Gesellschafter über die Höhe seiner Haftung zu vergleichen.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zum Anspruch eines Gläubigers gegen einen ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafter

12.06.2014

Diese sind, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsnachfolgers der Gesellschaft eröffnet worden ist, analog § 93 InsO vom Insolvenzverwalter geltend zu machen.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Behandlung bei widersprüchlichen Regelungen im Insolvenzplan

21.02.2014

Sind im Insolvenzplan und in der für die Gläubiger bestimmten Zusammenfassung widersprüchliche Regelungen enthalten, ist der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan maßgeblich.
Insolvenzrecht

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Insolvenzordnung - InsO | § 143 Rechtsfolgen


(1) Was durch die anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldners veräußert, weggegeben oder aufgegeben ist, muß zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden. Die Vorschriften über die Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten Bereicherung, bei der dem E

Insolvenzordnung - InsO | § 146 Verjährung des Anfechtungsanspruchs


(1) Die Verjährung des Anfechtungsanspruchs richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. (2) Auch wenn der Anfechtungsanspruch verjährt ist, kann der Insolvenzverwalter die Erfüllung einer Lei

Insolvenzordnung - InsO | § 144 Ansprüche des Anfechtungsgegners


(1) Gewährt der Empfänger einer anfechtbaren Leistung das Erlangte zurück, so lebt seine Forderung wieder auf. (2) Eine Gegenleistung ist aus der Insolvenzmasse zu erstatten, soweit sie in dieser noch unterscheidbar vorhanden ist oder soweit die

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2004 - III ZR 24/04

bei uns veröffentlicht am 24.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 24/04 vom 24. Juni 2004 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Juni 2004 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Streck, Dr. Kapsa, Galke und Dr. Herrmann beschlo

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2004 - III ZR 125/04

bei uns veröffentlicht am 24.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 125/04 vom 24. Juni 2004 in dem Rechtsstreit Klägerin und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigter: gegen Beklagte und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter II. Instanz: Der III. Zivilsenat des Bundes

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2004 - III ZR 106/04

bei uns veröffentlicht am 24.06.2004

Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 106/04 vom 24. Juni 2004 in dem Rechtsstreit Kläger und Revisionskläger, - Prozeßbevollmächtigter: gegen 1. 2. Beklagte und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter II. Instanz: Der III. Zivilsen

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2009 - IX ZR 29/08

bei uns veröffentlicht am 03.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 29/08 Verkündet am: 3. Dezember 2009 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2002 - IX ZR 236/99

bei uns veröffentlicht am 14.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 236/99 vom 14. November 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein InsO §§ 93, 11 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 240; AnfG § 17 Abs. 1 S. 1 Der Rechtsstreit gegen die Gesellschafter einer Gesellschaf

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2014 - IX ZR 209/11

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 209/11 Verkündet am: 9. Januar 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 217, 235 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2018 - IX ZR 163/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 163/17 Verkündet am: 22. März 2018 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2018 - IX ZR 82/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 82/16 vom 20. Dezember 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:201218BIXZR82.16.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, P

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2018 - IX ZR 81/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 81/16 vom 20. Dezember 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:201218BIXZR81.16.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, P

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2008 - IX ZB 232/08

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 232/08 vom 11. Dezember 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240 Wird nach Einreichung der Klage bei Gericht, aber noch vor Zustellung an den Beklagten das Insolven

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2010 - VIII ZB 20/09

bei uns veröffentlicht am 14.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 20/09 vom 14. Dezember 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 233 B, D Erkennt das zunächst angerufene Berufungsgericht frühzeitig, dass Bedenken gegen seine funktio

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2008 - IX ZB 199/05

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 199/05 vom 20. November 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja § 93 InsO; AnfG § 17 Abs. 1 Satz 1; HGB § 160 Abs. 3 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ein

Oberlandesgericht München Teilurteil, 16. Juni 2016 - 23 U 625/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten zu 1) und zu 3) bis zu 7) wird mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass 1. festgestellt wird, dass der Widerspruch der Beklagten zu 1) gegen die von der Klägerin im Insolvenzverfahren über das Verm

Finanzgericht München Urteil, 16. Okt. 2014 - 14 K 2328/11

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor 1. Der Duldungsbescheid vom 4. September 2008 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 21. Juli 2011 werden aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kl

Landgericht Hamburg Teilurteil, 16. März 2018 - 308 O 19/17

bei uns veröffentlicht am 16.03.2018

Tenor 1. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 120.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29.01.2017 zu zahlen. 2. Es wird gegenüber dem Beklagten zu 2) festgestellt, dass der Ansp

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2015 - IX ZR 143/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 143/13 Verkündet am: 17. Dezember 2015 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 93; BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2015 - IX ZR 68/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR68/14 Verkündet am: 16. April 2015 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 3 Abs. 1 Überträg

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Feb. 2015 - VII B 104/13

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13. März 2013  10 K 2692/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Aug. 2014 - VII B 37/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Gründe 1 Die vom Finanzgericht (FG) zugelassene Beschwerde gegen den die Aussetzung der Vollziehung (AdV) --eines gegen den Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragste

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. Feb. 2014 - VII B 53/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tatbestand 1 I. Der Ehemann der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin), der erhebliche Steuerschulden hatte, ließ, nachdem er die Eröffnung des Insolve

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Sept. 2012 - VII R 14/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tatbestand 1 I. Unter dem 14. September 2006 hatte der Ehemann der Beklagten und Revisionsklägerin (Revisionsklägerin) seine Forderung auf Arbeitsentgelt gegen seinen Ar

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 01. Feb. 2011 - 3 K 57/10

bei uns veröffentlicht am 01.02.2011

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Insolvenzmasse im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Y (Amtsgericht ... AZ ...) 9.828,78 € zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckba

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Aug. 2010 - VII B 83/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2010

Tatbestand 1 I. Die Ehefrau des Antragstellers und Beschwerdegegners (Antragsteller) schuldet dem Bundesland X Lohn- und Umsatzsteuern nebst steuerlichen Nebenleistungen

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 01. Apr. 2009 - 1 U 69/07

bei uns veröffentlicht am 01.04.2009

Tenor Auf die Berufung der Beklagten zu 2. wird das am 25.05.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Neubrandenburg, Az.: 3 O 135/06, unter Zurückweisung der Anschlussberufung abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstrei

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(1) Was durch die anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldners veräußert, weggegeben oder aufgegeben ist, muß zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden. Die Vorschriften über die Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten Bereicherung, bei der dem Empfänger der...
(1) Gewährt der Empfänger einer anfechtbaren Leistung das Erlangte zurück, so lebt seine Forderung wieder auf. (2) Eine Gegenleistung ist aus der Insolvenzmasse zu erstatten, soweit sie in dieser noch unterscheidbar vorhanden ist oder soweit die Masse um ihren...
(1) Die Verjährung des Anfechtungsanspruchs richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. (2) Auch wenn der Anfechtungsanspruch verjährt ist, kann der Insolvenzverwalter die Erfüllung einer Leistungspflicht...