(1) Was durch die anfechtbare Rechtshandlung aus dem Vermögen des Schuldners veräußert, weggegeben oder aufgegeben ist, muß dem Gläubiger zur Verfügung gestellt werden, soweit es zu dessen Befriedigung erforderlich ist. Die Vorschriften über die Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten Bereicherung, bei der dem Empfänger der Mangel des rechtlichen Grundes bekannt ist, gelten entsprechend. Eine Geldschuld ist nur zu verzinsen, wenn die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs oder des § 291 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegen; ein darüber hinausgehender Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen eines erlangten Geldbetrags ist ausgeschlossen.

(2) Der Empfänger einer unentgeltlichen Leistung hat diese nur zur Verfügung zu stellen, soweit er durch sie bereichert ist. Dies gilt nicht, sobald er weiß oder den Umständen nach wissen muß, daß die unentgeltliche Leistung die Gläubiger benachteiligt.

(3) Im Fall der Anfechtung nach § 6a hat der Gesellschafter, der die Sicherheit bestellt hatte oder als Bürge haftete, die Zwangsvollstreckung in sein Vermögen bis zur Höhe des Betrags zu dulden, mit dem er als Bürge haftete oder der dem Wert der von ihm bestellten Sicherheit im Zeitpunkt der Rückgewähr des Darlehens oder der Leistung auf die gleichgestellte Forderung entspricht. Der Gesellschafter wird von der Verpflichtung frei, wenn er die Gegenstände, die dem Gläubiger als Sicherheit gedient hatten, dem Gläubiger zur Verfügung stellt.

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Insolvenzanfechtungsrecht

31.07.2021

Die Insolvenzgläubiger sind zwar ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzschuldners geschützt. Jedoch kann dieser noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Vermögen verschenkt, ve

Insolvenzrecht: Gläubigeranfechtung nach Restschuldbefreiung

14.05.2018

Eine Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung auch dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage, die Rechtshandlungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft, erst nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhebt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Zivilrecht: Zur Verjährungshemmung durch auf Gläubigeranfechtung gestützte Zahlungsklage

10.12.2015

Die auf Gläubigeranfechtung gestützte Zahlungsklage hemmt die Verjährung auch bezüglich eines Bereicherungsanspruchs, wenn dessen Voraussetzungen mit dem Sachvortrag der Klage dargelegt sind.
Verjährung

3.7. Reformbemühungen

09.10.2015

Anwalt für Insolvenzrecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
Reformbemühungen

Zwangsversteigerungsrecht: Zum Zuschlagsversagungsgrund des Anfechtungsgegners

26.12.2013

Dieser kann in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ihm vorgehende Recht abweichend von § 44 I ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird.
Zwangsvollstreckung

Insolvenzrecht: Kein Anspruch auf Rückgewähr zur Insolvenzmasse im Umfang der Erfüllung des Anfechtungsanspruchs

15.01.2013

wenn Anfechtungsschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund von Vorschriften des Anfechtungsgesetzes in Anspruch genommen worden ist-BGH, IX ZR 173/09
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Vorsatzanfechtung bei uneigennützigem Treuhänder

01.06.2012

uneigennütziger Treuhänder ist zum Wertersatz verpflichtet, ohne sich auf einen Wegfall der Bereicherung berufen zu können-BGH vom 26.04.12-Az:IX ZR 74/11
Insolvenzrecht

Anfechtungsrecht: Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen

31.01.2012

Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn ernsthafte Zweifel bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:IX ZR 33/11
Insolvenzrecht

- 3.6.2. Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz

08.09.2010

Rechtsanwalt für Insolvenzanfechtungsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Referenzen - Gesetze | § 308 HGB

§ 308 HGB zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 308 HGB zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 291 Prozesszinsen


Eine Geldschuld hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Die Vorschriften des § 288 Abs. 1 Satz 2, Ab
§ 308 HGB zitiert 1 andere §§ aus dem Handelsgesetzbuch.

Anfechtungsgesetz - AnfG 1999 | § 6a Gesicherte Darlehen


Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, mit der eine Gesellschaft einem Dritten für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens innerhalb der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 genannten Fristen Befriedigung gewährt hat, wenn ein Gesellschafter für

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Okt. 2011 - IX ZA 101/11

bei uns veröffentlicht am 24.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 101/11 vom 24. Oktober 2011 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter Dr

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2010 - V ZB 219/09

bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 219/09 vom 30. September 2010 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 766, 574; ZVG § 17 a) Gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung durch das Beschwerde

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2012 - IX ZR 173/09

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 173/09 Verkündet am: 15. November 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 143; AnfG

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2012 - IX ZR 99/11

bei uns veröffentlicht am 26.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 99/11 Verkündet am: 26. Januar 2012 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 1 Abs. 1,

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2009 - IX ZR 29/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 29/08 Verkündet am: 3. Dezember 2009 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2007 - IX ZR 219/05

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 219/05 Verkündet am: 14. Juni 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AnfG § 11; BGB § 888 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2014 - IX ZA 28/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA28/14 vom 10. November 2014 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann und den Richt

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2011 - IX ZR 33/11

bei uns veröffentlicht am 08.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 33/11 Verkündet am: 8. Dezember 2011 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG §§ 2, 4, 19 a

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2009 - IX ZR 37/06

bei uns veröffentlicht am 19.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 37/06 Verkündet am: 19. Mai 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 400; ZPO §

Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2018 - IX ZR 163/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 163/17 Verkündet am: 22. März 2018 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2011 - IX ZR 13/07

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 13/07 Verkündet am: 13. Januar 2011 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 11 Abs. 1 Satz

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2011 - IX ZR 55/08

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 55/08 vom 13. Januar 2011 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Pap

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2013 - V ZB 195/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 195/12 vom 12. September 2013 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 59 Abs. 1; AnfG § 11 Abs. 1 Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt worden, von seinem

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2006 - IX ZR 209/05

bei uns veröffentlicht am 07.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 209/05 vom 7. Dezember 2006 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann am 7. Dezember

Bundesgerichtshof Urteil, 11. März 2010 - IX ZR 104/09

bei uns veröffentlicht am 11.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 104/09 Verkündet am: 11. März 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 1 Abs. 1, § 3 Z

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juli 2006 - IX ZR 91/04

bei uns veröffentlicht am 06.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 91/04 Verkündet am: 6. Juli 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2008 - IX ZA 11/07

bei uns veröffentlicht am 12.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 11/07 vom 12. Juni 2008 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Prof. Dr. Kayser, Raebel, Vill, Dr. Fischer und Dr. Pape am 12. Juni 2008 beschlossen: Der Antrag der B

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2008 - IX ZR 245/06

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 245/06 Verkündet am: 17. Juli 2008 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG §§ 7, 11 Die klage

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2006 - IX ZA 13/06

bei uns veröffentlicht am 09.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 13/06 vom 9. November 2006 in dem Prozesskostenhilfeverfahen Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richterin Lohma

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2012 - IX ZR 74/11

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 74/11 Verkündet am: 26. April 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 133 Abs. 1 Ein.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2008 - IX ZR 111/07

bei uns veröffentlicht am 23.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 111/07 Verkündet am: 23. Oktober 2008 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlun

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2008 - IX ZR 202/07

bei uns veröffentlicht am 23.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 202/07 Verkündet am: 23. Oktober 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 3 Abs. 1, § 11 Ab

Finanzgericht München Urteil, 03. Mai 2019 - 8 K 933/18

bei uns veröffentlicht am 03.05.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in Zusammenhang m

Landgericht München I Urteil, 30. Nov. 2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15 (2)

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten werden als unbegründet verworfen. II. Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Berufung einschließlich seiner notwendigen Auslagen. Die Kosten der Be

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Jan. 2017 - 34 Wx 239/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 23. Juni 2016 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Eintragung der Auflassung nicht wegen

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Feb. 2015 - B 4 K 13.349

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 4. Die Berufung wird zugelassen.

Finanzgericht München Urteil, 28. Juli 2015 - 2 K 2935/12

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 2 K 2935/12 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Anfechtung unentgeltlicher Leistungen; Wertersatzbescheid In der Streitsache ... Klägeri

Finanzgericht München Urteil, 16. Okt. 2014 - 14 K 2328/11

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor 1. Der Duldungsbescheid vom 4. September 2008 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 21. Juli 2011 werden aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kl

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Okt. 2016 - 15 W 1709/16

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts München II vom 06.10.2016, Az. 8 O 4222/16, in Nrn. 1 und 2 aufgehoben. 2. Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Schadensers

Finanzgericht München Urteil, 20. Juni 2016 - 2 K 1716/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit des vom Beklagten (dem ... -...-) gegenüber dem Kläger erlassenen Duldungsb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2015 - 4 BV 15.643

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 4 BV 15.643 Im Namen des Volkes Urteil vom 18. September 2015 (VG Bayreuth, Entscheidung vom 11. Februar 2015, Az.: B 4 K 13.349) 4. Senat Sachgebietsschlüssel:

Finanzgericht München Urteil, 27. Sept. 2018 - 10 K 2338/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor 1. Die Duldungsbescheide vom 2. Januar 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 28. August 2017 und die zugehörigen Leistungsgebote vom 8. Dezember 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. August 2017, diese in

Finanzgericht München Urteil, 27. Sept. 2018 - 10 K 2927/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids und eines d

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Okt. 2018 - VII R 44/17

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. Oktober 2017  9 K 1566/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Okt. 2018 - VII R 21/18

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. März 2018  3 K 1997/17 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2018 - IX ZR 190/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 190/17 Verkündet am: 13. September 2018 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 1 Abs. 1 De

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Juli 2018 - 5 K 239/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Kläger zu Recht auf Grund des Duldungsbescheides vom 08.04.2014 wegen Steuerschuld

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. März 2018 - 3 K 1997/17

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Der Duldungsbescheid vom 31. August 2016 und die Einspruchsentscheidung vom 3. August 2017 werden aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kos

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Aug. 2017 - X ARZ 204/17

bei uns veröffentlicht am 15.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 204/17 vom 15. August 2017 in dem Gerichtsstandbestimmungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 36 Abs. 3 Satz 1, § 24 a) Das Oberlandesgericht hat eine Sache bei Bestimmung des

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2017 - VII R 31/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. November 2014  10 K 3270/13 AO aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - 9 C 30/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens ein Wahlrecht zwischen Klage und Duld

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2016 - IX ZR 113/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 113/15 Verkündet am: 15. Dezember 2016 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 4 Abs. 1,

Finanzgericht Münster Beschluss, 29. Feb. 2016 - 6 V 3164/15 AO

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Die Vollziehung der Duldungsbescheide vom 02.06.2015 wird bis zum Abschluss der Einspruchsverfahren ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. 1Gründe: 2I. 3Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung zweier D

Landgericht Itzehoe Beschluss, 15. Feb. 2016 - 7 O 185/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor 1. Das Landgericht Itzehoe erklärt sich für örtlich unzuständig. 2. Der Rechtsstreit wird auf Antrag des Klägers zu 1 an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen. Gründe I. 1 Die Kläger machen mit der Klage Ansprüche

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Nov. 2015 - 6 K 1555/11

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Klägerin nach Anfechtung eines Aktienerwerbs die Vollstreckung in das entsprechende Aktienpaket zu dulden bzw. hilfs

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2015 - IX ZR 301/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 301/14 Verkündet am: 12. November 2015 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AnfG § 2 Eine d

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Okt. 2015 - IX ZR 222/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 222/13 Verkündet am: 29. Oktober 2015 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 204 Abs. 1 Nr

Finanzgericht Münster Urteil, 27. Juli 2015 - 14 K 1224/13 AO

bei uns veröffentlicht am 27.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines auf §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. Mai 2015 - 15 W 398/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. 1Gründe 2Die zulässige Beschwerde ist begründet. 3Die der Zwischenverfügung zugrundeliegende Ansicht des Grundbuchamtes, dass die Unrichtigkeit der Grundbücher hinsichtlich des in Abteilung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. März 2015 - 24 K 535/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Der Duldungsbescheid der Beklagten vom 10. Januar 2013 wird insoweit aufgehoben, als die Klägerin verpflichtet wird, die Zwangsvollstreckung in das im Grundbuch von M.      , Bl., eingetragene Grundstück (M1.       , 51143 L.    ) zu dulden.Im

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Eine Geldschuld hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Die Vorschriften des § 288 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Abs. 3...
Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, mit der eine Gesellschaft einem Dritten für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens innerhalb der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 genannten Fristen Befriedigung gewährt hat, wenn ein Gesellschafter für die Forderung...