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Ansicht Kontext.
§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zeitreise: 06.07.2022

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Zugleich treten die AMG-Einreichungsverordnung vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 2036), die zuletzt durch Artikel 353 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, die Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an den Antrag auf Zulassung, Verlängerung der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln vom 21. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2547) und die AMG-Anzeigeverordnung vom 12. September 2005 (BGBl. I S. 2775), die durch Artikel 9 des Gesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2192) geändert worden ist, außer Kraft.

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