Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 14c Nachweis- und Anzeigepflichten

(1) Das Bestehen einer Versicherung nach § 14 ist von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor der Betriebsaufnahme und von Wagenhaltern vor der nichtselbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb der nach § 5 Absatz 1a, Absatz 1e Satz 1 Nummer 4 oder Nummer 4a zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörde nachzuweisen. Diese ist zuständige Stelle nach § 117 Absatz 2 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes. Satz 1 gilt auch für das Bestehen einer Deckung nach § 14a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe a.

(2) Das Bestehen einer Versicherung nach § 14 ist dem Eisenbahn-Bundesamt nachzuweisen

1.
von Eisenbahnverkehrsunternehmen ohne Sitz im Inland: vor Aufnahme des Verkehrs und
2.
von Wagenhaltern ohne Sitz im Inland: vor der nicht selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Dieses ist zuständige Stelle im Sinne des § 117 Absatz 2 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes.

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zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 117 Leistungspflicht gegenüber Dritten


(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen. (2) Ein Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendig
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 14 Versicherungspflicht


(1) Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch Unfälle beim Betrieb einer Eisenbahn verursachten Personenschäden und Sachschäden bei einem im Inland zum Bet

Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 5 Eisenbahnaufsicht


(1) Durch die Eisenbahnaufsicht wird die Beachtung1.dieses Gesetzes und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen,2.des Rechts der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union, soweit es Gegenstände dieses Gesetzes oder die Verordnung (EU)

Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 14a Ausnahmen von der Versicherungspflicht


(1) Eine Versicherungspflicht nach § 14 Absatz 1 besteht nicht für1.Eisenbahnverkehrsunternehmen,a)die von einem nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetze

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Aug. 2014 - 22 B 11.2608

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor I. Die Berufungen werden zurückgewiesen. II. Bis zur Verbindung der Berufungsverfahren zur gemeinsamen Entscheidung tragen die Kläger zu 1) und 2) die Kosten des Berufungsverfahrens 22 B 11.2608, die Kläger zu 3) und 4)

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Dez. 2018 - 13 B 1241/18

bei uns veröffentlicht am 14.12.2018

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. August 2018 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf

Europäischer Gerichtshof Urteil, 09. Nov. 2017 - C-489/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 9. November 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Eisenbahnverkehr – Richtlinie 2001/14/EG – Wegeentgelt – Entgeltregelung – Nationale Regulierungsstelle, die gewährleist

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Nov. 2015 - 18 K 3987/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Klägerin betreibt auf dem Hafengelände in E.        -S.           ein Containerumschlagsterminal. Eigentümerin der Hafengr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. März 2015 - 13 B 284/15

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. März 2015 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 20. Februar 2015 wird

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 05. März 2015 - 18 L 521/15

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., aber ohne die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2., die diese selbst trägt.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Jan. 2015 - 6 B 36/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Gründe I 1 Die Klägerin gehört dem Konzern der Deutsche Bahn AG an. Sie betreibt als Rechtsnach

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Sept. 2014 - 13 A 1733/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Mai 2013 geändert. Der Bescheid der Bundesnetzagentur vom 19. November 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. April 2012 wird aufgehoben. Die Ko

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 08. Apr. 2014 - 13 A 1054/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 08. Apr. 2014 - 13 A 884/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es ‑ betreffend Ziff. 1. f) des Bescheids der Bundesnetzagentur vom 21. Februar 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Dezember 2011 – für in der Hauptsache erledigt erklärt

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Juni 2012 - 6 C 42/10

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über das Ergebnis der Vorabprüfung, der die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bunde

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 07. Dez. 2011 - 6 C 39/10

bei uns veröffentlicht am 07.12.2011

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Befugnis des Eisenbahn-Bundesamtes, von der Klägerin, der ... , durch vollstreckbaren Bescheid Auskünfte einzufordern, um

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Sept. 2011 - 6 C 17/10

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über das Ergebnis der Vorabprüfung, der die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Bund

Referenzen

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