Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 1 Anwendungsbereich, Wettbewerbsbedingungen

(1) Dieses Gesetz dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Wahrung der Interessen der Verbraucher im Eisenbahnmarkt. Dieses Gesetz dient ferner der Umsetzung oder der Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union im Bereich des Eisenbahnrechts, soweit diese Rechtsakte Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen.

(2) Dieses Gesetz gilt für Eisenbahnen. Es gilt nicht für andere Schienenbahnen wie Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen, Bergbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart. Es gilt ferner nicht für die Versorgung von Eisenbahnen mit leitungsgebundener Energie, insbesondere Fahrstrom, und Telekommunikationsleistungen, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes etwas anderes bestimmt ist.

(3) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, vorbehaltlich des § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a in Verbindung mit Satz 2, nicht anzuwenden, soweit in der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. EU Nr. L 315 S. 14) inhaltsgleiche oder entgegenstehende Regelungen vorgesehen sind.

(4) Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 ist nach Maßgabe ihres Artikels 2 Abs. 5 nicht auf solche Verkehrsdienste des Schienenpersonennahverkehrs anzuwenden, die hauptsächlich aus Gründen historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrieben werden.

(5) Mit dem Ziel bester Verkehrsbedienung haben Bundesregierung und Landesregierungen darauf hinzuwirken, daß die Wettbewerbsbedingungen der Verkehrsträger angeglichen werden, und daß durch einen lauteren Wettbewerb der Verkehrsträger eine volkswirtschaftlich sinnvolle Aufgabenteilung ermöglicht wird.

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Eisenbahn: Reiterhof ist durch Bahnübergang nicht beeinträchtigt

28.01.2016

Der Umbau eines Bahnübergangs an der Eisenbahnstrecke entlang der Lahn verletzt einen dort in der Nähe gelegenen Reiterhof nicht in seinen Rechten.
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Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 26 Rechtsverordnungen


(1) Zur Gewährleistung der Sicherheit und der Ordnung im Eisenbahnwesen, des Umweltschutzes oder zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ermächtigt, mit Zustimmung des Bun

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Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2004 - VI ZR 69/03

bei uns veröffentlicht am 17.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 69/03 Verkündet am: 17. Februar 2004 Böhringer-Mangold Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja HPflG § 1 Abs. 1

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2015 - 22 A 15.40025

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 22 A 15.40025 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. Dezember 2015 22. Senat Sachgebietsschlüssel: 480 Hauptpunkte: Eisenbahnrechtliche Planfeststel

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Juli 2016 - 22 A 15.40036

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über die von der Klagepartei begehrte Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamts vom 9. Juni 2015 für das Vorhaben „Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke München, P

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Juli 2016 - 22 A 15.40035

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über die von der Klägerin begehrte Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamts vom 9. Juni 2015 für das Vorhaben „Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Plan

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Juli 2016 - 22 A 15.40033

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über die von der Klagepartei begehrte Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamts vom 9. Juni 2015 für das Vorhaben „Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke München, P

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Juli 2016 - 22 A 15.40031

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Soweit die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. II. Die Beklagte wird verpflichtet, über die von der Klagepartei begehrte Ergänzung des Planf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. März 2017 - 22 A 16.40037

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger tragen je zur Hälfte die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 15. Aug. 2018 - 1 Es 1/18.P

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 1 gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 29. Dezember 2017 in der Fassung des Planergänzungsbeschlusses vom 28. März 2018 für das Vorhaben "Verlegung Bahnhof Hamburg-Altona" wird wi

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 27. Apr. 2018 - 1 L 31/16

bei uns veröffentlicht am 27.04.2018

Gründe 1 Auf Antrag der Klägerin wird die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zugelassen. 2 Es ist aus den von der Klägerin mit Antragsbegründungsschrift vom 22. März

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Jan. 2018 - 6 B 21/17

bei uns veröffentlicht am 15.01.2018

Gründe I 1 Die Klägerin ist ein privates Logistik-Unternehmen, dessen Kerngeschäft in der Erbri

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - 7 C 31/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Stadt, begehrt von der Beklagten Zugang zu Informationen unter anderem über die Planfeststellungsabschnitte (PFA) 16 Fürth Nord, S-Bahn N

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Juni 2016 - 10 C 7/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tatbestand 1 Die Kläger sind Vertrauensleute eines auf den Ausstieg der Landeshauptstadt Stuttgart aus dem Projekt "Stuttgart 21" gerichteten Bürgerbegehrens. Sie sind d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Mai 2016 - 3 C 2/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin, ein privates Eisenbahnunternehmen, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16. November 2011 für das Vo

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. März 2016 - 6 C 64/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Verteilung der Kosten von Anschlussweichen. 2

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Nov. 2015 - 8 C 10421/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Nov. 2015 - 18 K 3987/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Klägerin betreibt auf dem Hafengelände in E.        -S.           ein Containerumschlagsterminal. Eigentümerin der Hafengr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Nov. 2015 - 6 C 57/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin, die Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße (DUSS) mbH, wendet sich gegen einen Bescheid, durch welchen die Bundesnetzagentur der beabsic

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Nov. 2015 - 6 C 58/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin, die DB Netz AG, wendet sich gegen einen Bescheid, durch welchen die Bundesnetzagentur der beabsichtigten Änderung von zwei Schienennetz-Benutz

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Sept. 2015 - 6 C 28/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ungefähr 5 500 Bahnhöfe und Haltepunkte. Im Jahr 2010 stellte das Eisenbahn-Bundesamt fest, dass nicht an allen Stationen Zugzielanzei

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 29. Apr. 2015 - 13 A 941/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. April 2014 geändert. Der Bescheid der Bundesnetzagentur vom 12. April 2012 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheids vom 9. Oktober 2012 wird hinsichtlich Ziffe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Jan. 2015 - 6 B 36/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Gründe I 1 Die Klägerin gehört dem Konzern der Deutsche Bahn AG an. Sie betreibt als Rechtsnach

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Okt. 2014 - 16 A 2554/13

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. Oktober 2013 geändert. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids vom 13. April 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. August 201

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Sept. 2014 - 13 A 1847/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. Juli 2013 geändert. Ziffer 1 des Bescheids der Bundesnetzagentur vom 1. Dezember 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Juli 2012 wird aufgehoben,

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 17. Juni 2014 - 13 A 1382/13

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. April 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 17. Juni 2014 - 13 A 1381/13

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Klägerin und die Beklagte teilweise für in der Hauptsache erledigt erklärt haben. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. April 2013 wirkungslos. Im Übrigen werden die Berufung

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 08. Apr. 2014 - 13 A 1054/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 08. Apr. 2014 - 13 A 884/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es ‑ betreffend Ziff. 1. f) des Bescheids der Bundesnetzagentur vom 21. Februar 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Dezember 2011 – für in der Hauptsache erledigt erklärt

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Juni 2012 - 6 C 42/10

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über das Ergebnis der Vorabprüfung, der die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bunde

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Juli 2009 - 5 S 967/08

bei uns veröffentlicht am 07.07.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Feb. 2007 - 5 S 2257/05

bei uns veröffentlicht am 08.02.2007

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Klägerin zu 7 sowie, jeweils als Gesamtschuldner, die Kläger zu 1 und 2 und die Kläger zu 3 bis 6 tragen je ein Drittel der Kosten des Verfahrens einschließlich der außergericht

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Apr. 2006 - 5 S 596/05

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der weder grundstücks- noch immissionsbetrof

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Apr. 2006 - 5 S 847/05

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der eigentums- und immissionsbetroffene Kläg

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Apr. 2006 - 5 S 848/05

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfestste

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 28. Okt. 2005 - 5 S 1382/04

bei uns veröffentlicht am 28.10.2005

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen die Kläger zu 1 und 2, zu 3 und 4 sowie zu 7 und 8 jeweils als Gesamtschuldner je 1/9 und die Kläger zu 5 und

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(1) Zur Gewährleistung der Sicherheit und der Ordnung im Eisenbahnwesen, des Umweltschutzes oder zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates für...