Eingangsformel ÄApprOÄndV 3
Auf Grund des § 4 der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 1977 (BGBl. I S. 1885) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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