Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Strafrecht in Worms
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Strafrecht in Worms, alphabetisch nach Namen.
- Rechtsgebiet
- Ort / Gericht
- Norm
- Anwalt / Kanzlei
- Fachbeitrag
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- Rechtsanwalt Andreas Wasilakis | Fachanwalt für Familienrecht
- Rechtsanwalt Christian Kazempour | Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt Claus Conradi | Fachanwalt für Familienrecht
- Rechtsanwalt Dirk Müller | Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Dr. iur. Frank Kay Peter | Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Marco Weber | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Rechtsanwalt Mathias Machmer | Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Tino Rüttinger | Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.
Kanzleien mit Strafrecht in Worms
- Rechtsanwältin Iris Müller-Schulte
- Rechtsanwalt Christian Ludwig Brunner
- Kanzlei-Worms | BERGEMANN-GORSKI CONRADI KAZEMPOUR WEBER RECHTSANWÄLTE
- Rechtsanwalt Tino Rüttinger | Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Kanzlei Im Europahaus Worms | Rechtsanwälte Dr. Peter, Schneider & Hoffmann
- Mathäß, Müller & Collegen
- Metzler, Henß & Partner (GbR)
- Rechtsanwalt Mathias Machmer | Fachanwalt für Strafrecht
- KWS Rechtsanwälte
- Rechtsanwalt Hans-Jürgen Rödinger
- Rechtsanwältin Alexandra Dreesen
Mit KI erstellt
Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Strafrecht in Worms
Im Bereich Strafrecht in Worms sind aktuell 8 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 11 Kanzleien mit ausgewiesenem Schwerpunkt oder Fachanwaltschaft verzeichnet. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Worms zuständig. Ergänzend stehen im selben Gerichtsbezirk weitere Kanzleien in den Nachbarorten Osthofen, Westhofen zur Verfügung, da zugelassene Rechtsanwälte Mandanten aus Worms bundesweit vor allen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten dürfen (§ 78 Abs. 1 ZPO).
Im Strafverfahren leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren (§§ 152, 160 StPO). Erstinstanzliches Gericht ist bei Vergehen und Verbrechen mit einer Straferwartung bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe das Amtsgericht (§ 24 Abs. 1 und 2 GVG: Strafrichter bis zwei Jahre, Schöffengericht bis vier Jahre). Bei schwereren Straftaten und Kapitaldelikten ist erstinstanzlich die Große Strafkammer oder das Schwurgericht beim Landgericht zuständig (§ 74 Abs. 1 und 2 GVG).
Beschuldigte haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 Abs. 1 StPO) und zur Sache zu schweigen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). In Fällen der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO — u. a. bei Verbrechensvorwurf, Untersuchungshaft oder Verhandlung vor dem Landgericht) wird ein Pflichtverteidiger bestellt (§ 141 StPO). Gegen einen Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO).
Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Worms (justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name)
Einschlägige gesetzliche Vorschriften
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Begriffe im Rechtslexikon
Häufige Rechtsfragen im Bereich Strafrecht
Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Der Angeklagte kann gegen einen Strafbefehl gemäß § 410 Abs. 1 Satz 1 StPO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben wird, steht er nach § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Wann liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) vor?
Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt nach § 140 Abs. 1 StPO unter anderem vor, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet, dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird. Nach § 140 Abs. 2 StPO wird ein Verteidiger auch bestellt, wenn wegen der Schwere der Tat oder der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung geboten erscheint.