Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Bergrecht in Worms
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Bergrecht in Worms, alphabetisch nach Namen.
- Rechtsgebiet
- Ort / Gericht
- Norm
- Anwalt / Kanzlei
- Fachbeitrag
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- Rechtsanwalt Erwin Henß | Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
- Rechtsanwalt Hans-Joachim Lock | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Rechtsanwalt Hans-Jürgen Rödinger
- Rechtsanwalt Mathias Machmer | Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Thomas Metzler | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht
- Rechtsanwältin Astrid Lorenz | Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.
Kanzleien mit Bergrecht in Worms
Für Bergrecht in Worms sind die Einträge oben bei den einzelnen Anwältinnen und Anwälten erfasst; eine eigene Angabe auf Kanzleiebene liegt für dieses Tätigkeitsgebiet derzeit nicht vor.
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Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Bergrecht in Worms
Im Bereich Bergrecht in Worms sind aktuell 6 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit eigener Angabe oder Fachanwaltschaft erfasst. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Worms zuständig. Ergänzend stehen im selben Gerichtsbezirk weitere Kanzleien in den Nachbarorten Osthofen zur Verfügung, da zugelassene Rechtsanwälte Mandanten aus Worms bundesweit vor allen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten dürfen (§ 78 Abs. 1 ZPO).
In Rechtsangelegenheiten im Bereich Bergrecht richtet sich die sachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte grundsätzlich nach dem Streitwert: Bis 5.000 Euro entscheidet erstinstanzlich das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), ab einem Streitwert von 5.000,01 Euro das Landgericht (§ 71 Abs. 1 GVG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Unternehmenssitzes (§§ 12, 13, 17 ZPO) sowie besonderen Gerichtsständen wie dem Erfüllungsort (§ 29 ZPO) oder dem Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).
Vor dem Amtsgericht besteht in allgemeinen Zivilsachen kein Anwaltszwang, während vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten nach § 78 Abs. 1 ZPO zwingend eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis von Anspruch und Schuldner (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Für Verbraucher ist die Gebühr eines ersten anwaltlichen Beratungsgesprächs ohne abweichende Vereinbarung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.
Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Worms (justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name)
Weitere Orte im selben Gerichtsbezirk
Einschlägige gesetzliche Vorschriften
Begriffe im Rechtslexikon
Häufige Rechtsfragen im Bereich Bergrecht
Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Bereich Bergrecht zuständig?
Soweit keine Sonderzuständigkeit greift, entscheiden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gemäß § 23 Nr. 1 GVG bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro erstinstanzlich die Amtsgerichte und ab 5.000,01 Euro gemäß § 71 Abs. 1 GVG die Landgerichte. Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien nach § 78 Abs. 1 ZPO durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung im Bereich Bergrecht?
Sofern keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Ist der Mandant Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG jedoch höchstens 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.