Amtsgericht Worms
Amtsgericht Worms Beschluss, 14. Dez. 2016 - 1 Ds 3200 Js 28464/16
bei uns veröffentlicht am 14.12.2016
Tenor
1. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeschuldigten trägt die Staatskasse.
Gründe
I.
1
Dem Angeschuldigt
Amtsgericht Worms Urteil, 25. Apr. 2016 - 1 Ds 3220 Js 550/16
bei uns veröffentlicht am 25.04.2016
Tenor
Der Angeklagte wird f r e i g e s p r o c h e n .
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
Gründe
1
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 5 StPO)
I.
2
Mit Anklagesc
Amtsgericht Worms Urteil, 26. Jan. 2015 - 1 Ds 3221 Js 38393/14
bei uns veröffentlicht am 26.01.2015
Tenor
Der Angeklagte ist des Diebstahls geringwertiger Sachen schuldig.
Er wird zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewende