Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. März 2007 - 2 U 4/07
published on 19/03/2007 00:00
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. März 2007 - 2 U 4/07
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Gericht
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Tenor
I.
Gemäß § 522 II Satz 2 ZPO wird die Antragsgegnerin/Berufungsklägerin darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung zurückzuweisen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die übrigen Voraussetzungen des § 522 II Satz 1 ZPO nicht vorliegen.
Gründe
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published on 22/10/2014 00:00
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.696.917,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
published on 22/10/2014 00:00
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.432.088,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
published on 22/10/2014 00:00
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.923.573,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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