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Rechtsgebiet

Internetstrafrecht

5 Urteile im Überblick

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Das Internetstrafrecht umfasst die Gesamtheit aller strafrechtlichen Normen, die bei Handlungen im oder mittels des Internets einschlägig sind. Durch die rasante Digitalisierung haben sich klassische Delikte massiv in den virtuellen Raum verlagert (Cybercrime), während der Gesetzgeber parallel völlig neue, technikspezifische Straftatbestände eingeführt hat.

Zu den häufigsten Cyber-Delikten gehören das Ausspähen von Daten (Hacking) nach § 202a StGB, die Datenveränderung (§ 303a StGB) und die Computersabotage (§ 303b StGB), die beispielsweise beim Einsatz von Ransomware zur Erpressung relevant werden. Auch der massenhafte Computerbetrug (§ 263a StGB) – durch Phishing oder gestohlene Kreditkartendaten – gehört zum Kernbereich.

Darüber hinaus erfasst das Internetstrafrecht klassische Äußerungs- und Inhaltsdelikte, die durch soziale Netzwerke eine neue Dimension der Verbreitung erfahren haben (Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung nach § 130 StGB). Strafverfolgungsbehörden stehen hier oft vor massiven Ermittlungsproblemen, da Täter anonym agieren (Darknet, VPN) und Beweismittel im Ausland liegen, weshalb die internationale Zusammenarbeit eine zentrale Rolle spielt.

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Für die Frage, ob die Gestaltung der Seite auf eine Täuschung angelegt ist, ist einzig darauf abzustellen, welches Bild sich dem durchschnittlichen Internetnutzer bietet, und nicht, ob in einzelnen … Weiterlesen ›

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