Rechtsgebiet
Beweiswürdigung
80 von 276 Normen · 1 Urteil im Überblick
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Die Beweiswürdigung ist das Herzstück jedes strafgerichtlichen Urteils. In dieser Phase des Prozesses muss das Gericht entscheiden, ob es von der Schuld des Angeklagten so sicher überzeugt ist, dass vernünftige Zweifel ausgeschlossen sind. Da es im Strafrecht kein Geständnis geben muss, basiert die Verurteilung auf der Würdigung von Zeugen, Urkunden oder Gutachten.
Die oberste Maxime ist der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 261 StPO. Danach entscheidet das Gericht ausschließlich nach seiner „freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung“. Der Richter ist an keine starren Beweisregeln gebunden, muss aber in den Urteilsgründen (§ 267 StPO) rational und logisch nachvollziehbar darlegen, warum er wem geglaubt hat.
Ein zentrales Prinzip ist der verfassungsrechtliche Grundsatz „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten). Bleiben nach Ausschöpfung aller Beweismittel unüberwindbare, objektiv berechtigte Zweifel an der Täterschaft, ist ein Freispruch zu fällen. Eine fehlerhafte Beweiswürdigung (z. B. Verstöße gegen Denkgesetze) ist der häufigste Angriffspunkt in der strafrechtlichen Revision (§ 337 StPO) vor dem BGH.
Prinzipien der Beweiswürdigung Die Beweiswürdigung basiert auf dem Grundsatz der freien richterlichen Beweisführung, der es dem Gericht ermöglicht, die Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit und … Weiterlesen ›
Gewisse Verstöße gegen formelle Verfahrensregeln haben ein Beweisverwertungsverbot zur Folge. Weiterlesen ›
Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss vom 05.04.2016 (Az.: 4 RVs 30/16) folgendes entschieden: Zu Umständen, die Anlass geben, das Vorliegen eines minder schweren Falles zu erörtern. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Strafprozessrecht“.
Schlüsselnormen
- § 41 IStGHG Vollstreckung von Freiheitsstrafen (Zu Artikel 77 Abs. 1, Artikel 103 Abs. 1 und 2, Artikel 105, Artikel 106, Artikel 110 des Römischen Statuts)
- § 7 IStGHG Sachliche Zuständigkeit
- § 46 IStGHG Zuständigkeit, Anrufung des Bundesgerichtshofes, Rechtsbeistand
- § 52 IStGHG Beschlagnahme und Durchsuchung, Vermögensbeschlagnahme
- § 16 IStGHG Haftentscheidungen, Aussetzung des Vollzuges des Überstellungshaftbefehls (Zu Artikel 59 Abs. 4 bis 6 des Römischen Statuts)
- § 20 IStGHG Zulässigkeitsverfahren
- § 30 IStGHG Beschlagnahme und Durchsuchung
- § 32 IStGHG Vereinfachte Überstellung (Zu Artikel 92 Abs. 3 Satz 2 des Römischen Statuts)
- § 5 IStGHG Überstellungsunterlagen (Zu Artikel 91 Abs. 2 und 3, Artikel 111 des Römischen Statuts)
- § 42 IStGHG Flucht und Spezialität (Zu Artikel 108, Artikel 111 des Römischen Statuts)
- § 47 IStGHG Grundsatz (Zu Artikel 93 Abs. 1, Artikel 96 Abs. 1 und 2 des Römischen Statuts)
- § 50 IStGHG Gerichtliche Entscheidung
- § 72 IStGHG Anwendung anderer Verfahrensvorschriften
- § 1 IStGHG Anwendungsbereich (Zu Artikel 1, Artikel 17, Artikel 86 und Artikel 34 des Römischen Statuts)
- § 10 IStGHG Überstellungshaft (Zu Artikel 59 Abs. 1 des Römischen Statuts)
- § 11 IStGHG Vorläufige Überstellungshaft (Zu Artikel 59 Abs. 1, Artikel 92 des Römischen Statuts)
- § 12 IStGHG Überstellungshaftbefehl
- § 13 IStGHG Vorläufige Festnahme
- § 14 IStGHG Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Überstellungshaftbefehls(Zu Artikel 59 Abs. 2 des Römischen Statuts)
- § 15 IStGHG Verfahren nach vorläufiger Festnahme
- § 17 IStGHG Haftprüfung
- § 18 IStGHG Vollzug der Haft
- § 19 IStGHG Vernehmung des Verfolgten
- § 2 IStGHG Grundsatz (Zu Artikel 89 Abs. 1, Artikel 91 Abs. 2 und 3 des Römischen Statuts)
- § 21 IStGHG Durchführung der mündlichen Verhandlung
- § 22 IStGHG Entscheidung über die Zulässigkeit
- § 23 IStGHG Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
- § 24 IStGHG Haft zur Durchführung der Überstellung
- § 25 IStGHG Spezialität (Zu Artikel 101 des Römischen Statuts)
- § 26 IStGHG Überstellungsersuchen nach vorheriger Auslieferung
- § 27 IStGHG Vorübergehende Überstellung (Zu Artikel 89 Abs. 4 des Römischen Statuts)
- § 28 IStGHG Deutsches Strafverfahren und Überstellungsersuchen
- § 29 IStGHG Herausgabe von Gegenständen im Überstellungsverfahren
- § 3 IStGHG Überstellungsersuchen und früheres Strafverfahren vor dem Gerichtshof oder in einem ausländischen Staat (Zu Artikel 89 Abs. 2 Satz 1 des Römischen Statuts)
- § 31 IStGHG Rechtsbeistand
- § 33 IStGHG Anrufung des Bundesgerichtshofes
- § 4 IStGHG Überstellungsersuchen und Auslieferungsersuchen (Zu Artikel 90 des Römischen Statuts)
- § 6 IStGHG Bewilligung der Überstellung
- § 8 IStGHG Örtliche Zuständigkeit
- § 9 IStGHG Fahndungsmaßnahmen (Zu Artikel 59 Abs. 1 des Römischen Statuts)
- § 34 IStGHG Grundsatz (Zu Artikel 89 Abs. 3 des Römischen Statuts)
- § 35 IStGHG Durchbeförderungsunterlagen (Zu Artikel 89 Abs. 3 des Römischen Statuts)
- § 36 IStGHG Zuständigkeit
- § 37 IStGHG Durchbeförderungsverfahren(Zu Artikel 89 Abs. 3 Buchstabe c des Römischen Statuts)
- § 38 IStGHG Mehrfache Durchbeförderung
- § 39 IStGHG Unvorhergesehene Zwischenlandung (Zu Artikel 89 Abs. 3 Buchstabe e des Römischen Statuts)
- § 40 IStGHG Grundsatz
- § 43 IStGHG Vollstreckung von Geldstrafen(Zu Artikel 77 Abs. 2 Buchstabe a, Artikel 109 Abs. 1 des Römischen Statuts)
- § 44 IStGHG Vollstreckung von Anordnungen der Einziehung von Taterträgen (Zu Artikel 77 Abs. 2 Buchstabe b, Artikel 109 Abs. 2 des Römischen Statuts)
- § 45 IStGHG Vollstreckung von Wiedergutmachungsanordnungen (Zu Artikel 75 Abs. 2, Artikel 109 des Römischen Statuts)
- § 48 IStGHG Aufschub der Erledigung
- § 49 IStGHG Zuständigkeit
- § 51 IStGHG Herausgabe von Gegenständen
- § 53 IStGHG Persönliches Erscheinen von Zeugen
- § 54 IStGHG Vorübergehende Übergabe(Zu Artikel 93 Abs. 1 und 7 des Römischen Statuts)
- § 55 IStGHG Vorübergehende Übernahme und Verbringung
- § 56 IStGHG Schutz von Personen (Zu Artikel 93 Abs. 1 Buchstabe j des Römischen Statuts)
- § 57 IStGHG Zustellungen (Zu Artikel 58 Abs. 7 Satz 4, Artikel 93 Abs. 1 Buchstabe d des Römischen Statuts)
- § 58 IStGHG Weitergabe von dienstlich erlangten Erkenntnissen und Informationen
- § 59 IStGHG Telekommunikationsüberwachung und sonstige Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen (Zu Artikel 93 Abs. 1 Buchstabe l des Römischen Statuts)
- § 60 IStGHG Anwesenheit bei Rechtshilfehandlungen (Zu Artikel 99 Abs. 1 des Römischen Statuts)
- § 61 IStGHG Gerichtliche Anhörungen (Zu Artikel 3 Abs. 2 des Römischen Statuts)
- § 62 IStGHG Unmittelbare Erledigung durch den Gerichtshof (Zu Artikel 99 Abs. 4 Buchstabe b des Römischen Statuts)
- § 63 IStGHG Einleitung eines deutschen Strafverfahrens (Zu Artikel 70 Abs. 4 des Römischen Statuts)
- § 64 IStGHG Form und Inhalt der Ersuchen (Zu Artikel 93 Abs. 10, Artikel 96 Abs. 4 des Römischen Statuts)
- § 65 IStGHG Rücküberstellung
- § 66 IStGHG Vorübergehende Übergabe für ein deutsches Verfahren
- § 67 IStGHG Bedingungen
- § 68 IStGHG Zuständigkeit des Bundes
- § 69 IStGHG Deutsches Strafverfahren und früheres Strafverfahren vor dem Gerichtshof (Zu Artikel 20 Abs. 2, Artikel 70 Abs. 2 des Römischen Statuts)
- § 70 IStGHG Benachrichtigung(Zu Artikel 27 des Römischen Statuts)
- § 71 IStGHG Kosten (Zu Artikel 100, Artikel 107 Abs. 2 des Römischen Statuts)
- § 73 IStGHG Einschränkung von Grundrechten
- § 1 EuGHG § 1
- § 7 TKÜV Bereitzustellende Daten
- § 3 DokErstÜbV Übermittlung elektronischer Dokumente
- § 10 StPOEG (weggefallen)
- § 3 TKÜV Kreis der Verpflichteten
- § 5 TKÜV Grundsätze
- § 5 DokErstÜbV Übermittlungswege
Aktuelle Urteile
neueste zuerst- BGH, 10.01.2024 – BESCHLUSS 6 StR 276/236 StR 276/23 · 10.01.2024 · BESCHLUSS
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