Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 114 Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht

(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

(2) Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

(3) Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte oder Beschäftigte anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen die zur Vertretung berechtigten Personen die Befähigung zum Richteramt haben.

(4) Der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es nicht

1.
im Verfahren der einstweiligen Anordnung,
2.
in Unterhaltssachen für Beteiligte, die durch das Jugendamt als Beistand, Vormund oder Ergänzungspfleger vertreten sind,
3.
für die Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme des Scheidungsantrags und für den Widerruf der Zustimmung zur Scheidung,
4.
für einen Antrag auf Abtrennung einer Folgesache von der Scheidung,
5.
im Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe,
6.
in den Fällen des § 78 Abs. 3 der Zivilprozessordnung sowie
7.
für den Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nach § 3 Abs. 3 des Versorgungsausgleichsgesetzes und die Erklärungen zum Wahlrecht nach § 15 Abs. 1 und 3 sowie nach § 19 Absatz 2 Nummer 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes.

(5) Der Bevollmächtigte in Ehesachen bedarf einer besonderen auf das Verfahren gerichteten Vollmacht. Die Vollmacht für die Scheidungssache erstreckt sich auch auf die Folgesachen.

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Familienrecht: Zur Formwirksamkeit einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt

14.05.2014

Die Form des § 127a BGB kann bei einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt die notarielle Beurkundung ersetzen.

Familienrecht: Zum Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen

02.01.2014

Bei einer Vergleichsberechnung sind auch die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einzubeziehen, in der die unterhaltspflichtige Person lebt.
Allgemeines

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 13 Ausschluss des Anwaltszwangs


§ 78 Absatz 1 der Zivilprozessordnung und § 114 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind auf Verfahren vor dem Rechtspfleger nicht anzuwenden.
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 78 Anwaltsprozess


(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so m

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 3 Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit


(1) Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. (2) In den Versorgungsausgleich sind alle Anrechte einzu

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 19 Fehlende Ausgleichsreife


(1) Ist ein Anrecht nicht ausgleichsreif, so findet insoweit ein Wertausgleich bei der Scheidung nicht statt. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Ein Anrecht ist nicht ausgleichsreif, 1. wenn es dem Grund oder der Höhe nach nicht hinreichend verfes

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 15 Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung


(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten. (3
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 15 Bekanntgabe; formlose Mitteilung


(1) Dokumente, deren Inhalt eine Termins- oder Fristbestimmung enthält oder den Lauf einer Frist auslöst, sind den Beteiligten bekannt zu geben. (2) Die Bekanntgabe kann durch Zustellung nach den §§ 166 bis 195 der Zivilprozessordnung oder dadurc

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2013 - XII ZB 624/12

bei uns veröffentlicht am 08.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 624/12 vom 8. Mai 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 114, 574; FamFG § 114 Abs. 2 1. Ist das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren der Auff

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2014 - XII ZB 571/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 571/12 vom 16. Januar 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 64 Abs. 1, 113 Abs. 1 Satz 2; ZPO §§ 233 D, 236 Abs. 2 Satz 2 D Stellt ein Verfahrensbeteiligter

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2011 - V ZB 61/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 61/11 vom 29. September 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. September 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, den Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Aug. 2012 - XII ZB 291/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 291/11 vom 8. August 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 115; SGB XII § 82 a) Werden im Rahmen der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe die berufsbedingten F

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2011 - XII ZB 627/10

bei uns veröffentlicht am 25.05.2011

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2011 - XII ZB 626/10

bei uns veröffentlicht am 25.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 626/10 vom 25. Mai 2011 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Mai 2011 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Dr. Klinkhammer, Sc

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2011 - XII ZB 625/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 625/10 vom 25. Mai 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1791 a, 1835, 1836, 1897 Abs. 2, 1900, 1908 f, 1908 i; VBVG §§ 1, 3, 4, 5, 7; SGB VIII § 54; FamFG § 277

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2013 - XII ZB 6/13

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Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2011 - XII ZB 631/10

bei uns veröffentlicht am 29.06.2011

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Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2011 - XII ZB 629/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2011 - XII ZB 653/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2011 - XII ZB 504/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 504/10 vom 26. Januar 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 10, 11 Abs. 1 Bei der internen Teilung nach § 10 VersAusglG ist es geboten, im Tenor der gerich

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Sept. 2013 - IX ZR 322/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 322/12 Verkündet am: 19. September 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 675 Abs. 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2013 - XII ZB 570/12

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 82/10 vom 23. Juni 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 10 Abs. 4, 17 Abs. 2, 39, 114 Abs. 2 a) Auch die Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesachen kann nach § 114

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2010 - XII ZB 232/09

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 232/09 vom 23. Juni 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja FamFG § 78 Abs. 2 a) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, ist dem Beteiligten im Rahmen der bewi

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2010 - XII ZB 150/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 150/10 vom 7. Juli 2010 in der Familiensache betreffend Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Juli 2010 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Dr. Kli

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2010 - XII ZB 149/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 149/10 vom 7. Juli 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 78 Abs. 2; FamFG §§ 10 Abs. 4 Satz 2, 114 Abs. 3 Satz 2 Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatung

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2012 - XII ZB 218/11

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 218/11 vom 13. Juni 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 78 Abs. 2, 174, 177 In einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren ist dem antragstellenden Beteiligten

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2010 - XII ZB 289/10

bei uns veröffentlicht am 15.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 289/10 vom 15. September 2010 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. September 2010 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Dose, Dr. Klinkhammer, Schilling und

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2010 - XII ZB 268/10

bei uns veröffentlicht am 15.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 268/10 vom 15. September 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 158 a) Ist der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren für mehrere Kinder bestellt, so

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2010 - XII ZB 260/10

bei uns veröffentlicht am 15.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 260/10 vom 15. September 2010 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. September 2010 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Dose, Dr. Klinkhammer, Schilling und

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2010 - XII ZB 209/10

bei uns veröffentlicht am 15.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 209/10 vom 15. September 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja FamFG §§ 158, 277 a) Ist der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren für mehrere Kinder bestellt,

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 02. Mai 2018 - 2 WF 100/18

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Bamberg vom 26.03.2018 (206 F 1015/11 GÜ) wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverf

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 09. Aug. 2017 - 7 UF 1276/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers vom 23.5.2017 wird abgewiesen. 2. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich vom 10.5.2017 beendet ist. 3. Der Antragsteller trägt die weiteren Kosten des Rechtsstr

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Dez. 2014 - 26 WF 1825/14

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts - München vom 09.10.2014 dahin abgeändert, dass Rechtsanwalt Gerhard K. umfassend beigeordnet wird. Gründe I

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Juli 2016 - 34 Wx 192/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor 1. Der Antrag des Beteiligten zu 1 auf Abänderung der Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts ... vom 13. April 2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte zu 1 hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 25. Apr. 2017 - 2 WF 107/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Bamberg vom 28.02.2017 (Az. 0250 FH 9/17) aufgehoben. 2. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner zulä

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 22. Feb. 2017 - 2 WF 18/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 10.01.2017 (3 F 911/16) wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Besc

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 30. Jan. 2014 - 7 UF 54/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Gründe I. Die Beteiligte A, geboren am …1969, und der Beteiligte B, geboren am …1960, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes C, geboren am …2008. Die Eltern lernten sich zum Jahreswe

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2018 - XII ZB 53/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 53/18 vom 19. Dezember 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 114 Abs. 1; ZPO §§ 85 Abs. 2, 233 Ff. Zum Verschulden eines Rechtsanwalts, der den Antrag auf Ver

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 20. Juni 2018 - 1 BvR 1998/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor 1. Der Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts Essen-Steele vom 30. August 2017 - 13 F 150/17 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbin

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2018 - XII ZB 285/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 285/17 vom 20. Juni 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AUG § 64; FamFG §§ 113, 117 Abs. 1; ZPO §§ 240, 250; InsO §§ 38, 40 a) Gegen eine Entscheidung, mit der die B

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2017 - XII ZB 214/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 214/16 vom 13. Dezember 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 15 Abs. 1 und 5; FamFG § 222 Abs. 1 und 2 a) Wählt die hinsichtlich eines Anrechts im Sinne

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2017 - XII ZB 251/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 251/17 vom 25. Oktober 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 117 Abs. 1 Satz 3; ZPO § 233 D, Hb Versäumt ein mittelloser Beteiligter die Frist zur Begründung d

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2017 - XII ZB 122/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 122/16 vom 31. Mai 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 112 Nr. 1, 117 Abs. 1; AUG §§ 2, 43, 57 a) Das vereinfachte Klauselerteilungsverfahren nach den Vor

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2017 - XII ZB 3/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 3/16 vom 26. April 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja FamFG §§ 64 Abs. 2 Satz 2, 114 Abs. 1 und Abs. 4, 137 Ehegatten müssen sich auch bei der Einlegung einer isol

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. März 2017 - XII ZB 576/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 576/16 vom 29. März 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 117 Abs. 1; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2 Die Verlängerung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels du

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2017 - XII ZB 71/16

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 04. Aug. 2016 - 14 WF 119/16

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 01. Aug. 2016 - 4 UF 99/16

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. Juli 2016 - 12 UF 51/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

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Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Juli 2016 - II-2 UF 27/16

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Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Juni 2016 - 5 UF 81/16

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Juni 2016 - 6 UF 6/16

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

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Bundesgerichtshof Beschluss, 03. März 2016 - IX ZB 33/14

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS IX ZB 33/14 Verkündet am: 3. März 2016 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 302 Nr. 1; Z

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 15. Feb. 2016 - 5 UF 139/15

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Jan. 2016 - 4 UF 141/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.665,32 € festgesetzt. 1Gründe: 2A. 3Der Antragsteller wendet sich i