Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 9 Antrag

(1) Das Kindergeld und der Kinderzuschlag sind schriftlich zu beantragen. Der Antrag soll bei der nach § 13 zuständigen Familienkasse gestellt werden. Den Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat.

(2) Vollendet ein Kind das 18. Lebensjahr, so wird es für den Anspruch auf Kindergeld nur dann weiterhin berücksichtigt, wenn der oder die Berechtigte anzeigt, dass die Voraussetzungen des § 2 Absatz 2 vorliegen. Absatz 1 gilt entsprechend.

(3) Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind bei der zuständigen Stelle zu beantragen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

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Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 2 Kinder


(1) Als Kinder werden auch berücksichtigt1.vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten oder Lebenspartners,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Berechtigte durch ein familienähnliches, auf Dauer berechnetes Band verbun

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Bundessozialgericht Urteil, 05. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. April 2011 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köl

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 31. Aug. 2010 - L 13 AS 5895/08

bei uns veröffentlicht am 31.08.2010

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 30. Juli 2008 abgeändert sowie der Bescheid der Beklagten vom 21. Dezember 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27. Juni 2006 insgesamt aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 07. Apr. 2005 - L 7 SO 970/05 ER-B

bei uns veröffentlicht am 07.04.2005

Tenor Die Beschwerden der Antragsteller Ziff. 1 bis 5 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Ulm vom 28. Februar 2005 werden zurückgewiesen Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe   1  Die unter Beachtung der

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Apr. 2004 - L 1 KG 3408/02

bei uns veröffentlicht am 30.04.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgericht Mannheim vom 26. Juni 2002 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1  St

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Apr. 2004 - L 1 KG 2689/02

bei uns veröffentlicht am 23.04.2004

Tenor Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. Juni 2002 sowie der Bescheid der Beklagten vom 03. Februar 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Oktober 1999 werden abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, dem K

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. Feb. 2004 - L 11 KR 2534/03

bei uns veröffentlicht am 03.02.2004

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 23. Mai 2003 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin und dem Beigeladenen die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Tatbestand   1

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(1) Als Kinder werden auch berücksichtigt1.vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten oder Lebenspartners,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Berechtigte durch ein familienähnliches, auf Dauer berechnetes Band verbunden ist...
(1) Als Kinder werden auch berücksichtigt1.vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten oder Lebenspartners,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Berechtigte durch ein familienähnliches, auf Dauer berechnetes Band verbunden ist...