Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG | § 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen

(1) Personen, die

1.
wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren,
2.
wegen einer vorsätzlichen Straftat, die sie unter Verletzung der ihnen als Arbeitgeber, Ausbildender oder Ausbilder obliegenden Pflichten zum Nachteil von Kindern oder Jugendlichen begangen haben, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten,
3.
wegen einer Straftat nach den §§ 109h, 171, 174 bis 184l, 225, 232 bis 233a des Strafgesetzbuches,
4.
wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz oder
5.
wegen einer Straftat nach dem Jugendschutzgesetz oder nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften wenigstens zweimal
rechtskräftig verurteilt worden sind, dürfen Jugendliche nicht beschäftigen sowie im Rahmen eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 1 nicht beaufsichtigen, nicht anweisen, nicht ausbilden und nicht mit der Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Jugendlichen beauftragt werden. Eine Verurteilung bleibt außer Betracht, wenn seit dem Tag ihrer Rechtskraft fünf Jahre verstrichen sind. Die Zeit, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist, wird nicht eingerechnet.

(2) Das Verbot des Absatzes 1 Satz 1 gilt auch für Personen, gegen die wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 bis 4 wenigstens dreimal eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist. Eine Geldbuße bleibt außer Betracht, wenn seit dem Tag ihrer rechtskräftigen Festsetzung fünf Jahre verstrichen sind.

(3) Das Verbot des Absatzes 1 und 2 gilt nicht für die Beschäftigung durch die Personensorgeberechtigten.

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Zeugnisrecht: Anspruch des Arbeitgebers auf erweitertes Führungszeugnis

29.12.2014

Insbesondere Arbeitgeber, die als Träger der öffentlichen Jugendhilfe anerkannt sind, müssen sich von Mitarbeitern ein Führungszeugnis vorlegen lassen.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG | § 58 Bußgeld- und Strafvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 2 Abs. 3, ein Kind oder einen Jugendlichen, der der Vollzeitschulpflicht unterliegt, beschäftigt,2. entgegen § 5 Abs. 3 Satz
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG | § 1 Geltungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, 1. in der Berufsausbildung,2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,3. mit sonstig

Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG | § 58 Bußgeld- und Strafvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 2 Abs. 3, ein Kind oder einen Jugendlichen, der der Vollzeitschulpflicht unterliegt, beschäftigt,2. entgegen § 5 Abs. 3 Satz

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Amtsgericht Kiel Urteil, 1. Juli 2015 - 40 Ds 562 Js 35951/14 (49/15)

bei uns veröffentlicht am 26.02.2021

Der Angeklagte, ein mehrfach wegen BtM-Delikten vorbestrafter Mann muss sich in zwei Fällen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Strafrecht

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Sept. 2018 - M 10 S 18.3239

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die A

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Aug. 2018 - M 10 K 17.1555

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Nov. 2016 - 22 ZB 16.1784

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbac

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 31. Jan. 2018 - AN 4 S 18.00018

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im e

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2015 - 10 B 14.2111

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 14.2111 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Dezember 2015 (VG München, Entscheidung vom 20. Mai 2014, Az.: M 4 K 12.3593) 10. Senat Sachgebietss

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Nov. 2018 - M 10 K 18.3238

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Amtsgericht Ansbach Urteil, 24. Juni 2016 - 5 Ds 1031 Js 10005/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor 1. Der Angeklagte ist schuldig der vorsätzlichen Körperverletzung in drei tatmehrheitlichen Fällen. 2. Er wird zur Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 11 Monaten verurteilt. 3. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Juni 2017 - M 24 K 17.260

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 11. Januar 2017 in der Gestalt vom 1. Juni 2017 wird in Nr. 2 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (§ 11 AufenthG) nach der R

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 22. Nov. 2018 - 12 B 68/18

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 € festgesetzt. Gr

Amtsgericht München Urteil, 13. Juli 2018 - 835 Ls 381 Js 115851/18

bei uns veröffentlicht am 13.07.2018

Tenor 1. Der Angeklagte P. ist schuldig des versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Amtsanmaßung. 2. Der Angeklagte wird zur Freiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten verurteilt. 3. Der Angekl

Landgericht Münster Urteil, 20. Nov. 2015 - 11 KLs 540 Js 1486/14 (34/14)

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor Der Angeklagte O1 wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Angeklagte O2 wird wegen schweren sexue

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Okt. 2015 - 4 B 348/15

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Februar 2015 wird                             zurückgewiesen.                             Der Antragstell

Landgericht Aachen Beschluss, 21. Okt. 2015 - 33 K StVK 527/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Die Maßregel der Sicherungsverwahrung aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. November 2005 (7 KLs 351 Js 28831/2004) wird mit sofortiger Wirkung – nicht aber vor Rechtskraft dieses Beschlusses – für erledigt erklärt. 2. Mit

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 26. März 2015 - 140 Ds-40 Js 1880/13-298/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I. Die Angeklagte D wird wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt, die sie in monatlichen Raten zu je 25 Euro abtragen kann. II. Der Angeklagte C wird wegen versuchten Betruges zu ein

Arbeitsgericht Köln Urteil, 17. Sept. 2014 - 20 Ca 803/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 30. Januar 2014, zugegangen am 30. Januar 2014, nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläge

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 04. Juli 2014 - 10 Sa 171/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 15.01.2014, 2 Ca 1310/13 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien str

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 25. Apr. 2014 - 10 Sa 1718/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 13.11.2013, 3 Ca 1425/13 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien str

Arbeitsgericht Gelsenkirchen Urteil, 15. Jan. 2014 - 2 Ca 1310/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 03.05.2013 ersatzlos aus der Personalakte zu entfernen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, die vom 02.07.2013 datierende Abmahnung ersatzlos aus der Personalakte zu entfernen. 3. Die Kosten de

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 25. Nov. 2013 - 12 B 1171/13

bei uns veröffentlicht am 25.11.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzuleh-nen. Die Beschwer

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 02. Mai 2012 - 2 WD 14/11

bei uns veröffentlicht am 02.05.2012

Tatbestand 1 Der heute 27 Jahre alte Soldat absolvierte nach dem Realschulabschluss erfolgreich eine Ausbildung zum Fachinformatiker. Im Anschluss an den Grundwehrdienst

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(1) Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, 1. in der Berufsausbildung,2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,3. mit sonstigen...
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 2 Abs. 3, ein Kind oder einen Jugendlichen, der der Vollzeitschulpflicht unterliegt, beschäftigt,2. entgegen § 5 Abs. 3 Satz 1 oder Satz 3...