Herr Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat

Gericht
Dr. Jürgen Ellenberger (*19. April 1960 in Wichte) ist seit dem 2. September 2004 Richter am Bundesgerichtshof und seit dem 27. Februar 2015 Vorsitzender des XI. Zivilsenats, der unter anderem für Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht sowie Darlehens- und Bürgschaftsfragen zuständig ist . Im Dezember 2016 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs ernannt .
Nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen trat Ellenberger 1990 in den hessischen höheren Justizdienst ein, war zunächst als Richter auf Probe in Alsfeld und Marburg tätig und wurde 1993 Richter am Landgericht Marburg. Von 1996 bis 1999 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet, anschließend Richter am OLG Frankfurt im gewerblichen Rechtsschutz. 2001 kehrte er ins Justizministerium zurück, bevor er 2004 zum BGH wechselte.
Am XI. Senat wirkte Ellenberger an zahlreichen Leitsatzentscheidungen mit. In einem wegweisenden Urteil von Oktober 2021 (XI ZR 234/20) erklärte er Klauseln zu variablen Zinssätzen in Prämiensparverträgen für unwirksam – ein Urteil, das als Leitlinie für Nachforderungen von Sparern gewertet wurde . Unter seiner Senatsleitung wurde auch entschieden, dass bei Widerrufsverträgen im Darlehensrecht der Streitwert anhand der bis zum Widerruf gezahlten Zinsen zu bemessen ist – etwa im Beschluss XI ZR 452/17 vom November 2018 .
Wissenschaftlich engagiert sich Ellenberger als Honorarprofessor an der Universität Mainz. Erhat Mitverantwortung für Standardwerke wie den Grüneberg-Kommentar und verfasste Beiträge zu Bank-, Kredit- und Zahlungsverkehrsrecht – u. a. im Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, Bankrechts-Handbuch und Kommentar zum Kreditrecht. Zudem ist er Mitherausgeber der Fachzeitschriften BankPraktiker und CompRechtsPraktiker .
Seit Juni 2023 leitet Ellenberger zudem den Landesjagdverband Hessen als Präsident – ein Engagement, das seine Position innerhalb und außerhalb der Justiz verdeutlicht .
Dr. Ellenberger vereint hohe fachliche Exzellenz im Finanz- und Kapitalmarktrecht mit Führungsstärke – sowohl als Vizepräsident des BGH als auch als Vorsitzender im Bankensenat. Seine maßgeblichen Entscheidungen stärken den Verbraucherschutz, seine wissenschaftlichen Tätigkeiten fördern den juristischen Tiefgang – eine ausgewogene Persönlichkeit, die Rechtsprechung, Lehre und öffentliche Funktion wirkungsvoll verbindet.

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