Herr Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat

Herr Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Jürgen Ellenberger (*19. April 1960 in Wichte) ist seit dem 2. September 2004 Richter am Bundesgerichtshof und seit dem 27. Februar 2015 Vorsitzender des XI. Zivilsenats, der unter anderem für Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht sowie Darlehens- und Bürgschaftsfragen zuständig ist . Im Dezember 2016 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs ernannt .

Nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen trat Ellenberger 1990 in den hessischen höheren Justizdienst ein, war zunächst als Richter auf Probe in Alsfeld und Marburg tätig und wurde 1993 Richter am Landgericht Marburg. Von 1996 bis 1999 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet, anschließend Richter am OLG Frankfurt im gewerblichen Rechtsschutz. 2001 kehrte er ins Justizministerium zurück, bevor er 2004 zum BGH wechselte.

Am XI. Senat wirkte Ellenberger an zahlreichen Leitsatzentscheidungen mit. In einem wegweisenden Urteil von Oktober 2021 (XI ZR 234/20) erklärte er Klauseln zu variablen Zinssätzen in Prämiensparverträgen für unwirksam – ein Urteil, das als Leitlinie für Nach­forderungen von Sparern gewertet wurde . Unter seiner Senatsleitung wurde auch entschieden, dass bei Widerrufsverträgen im Darlehensrecht der Streitwert anhand der bis zum Widerruf gezahlten Zinsen zu bemessen ist – etwa im Beschluss XI ZR 452/17 vom November 2018 .

Wissenschaftlich engagiert sich Ellenberger als Honorarprofessor an der Universität Mainz. Erhat Mitverantwortung für Standardwerke wie den Grüneberg-Kommentar und verfasste Beiträge zu Bank-, Kredit- und Zahlungsverkehrsrecht – u. a. im Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, Bankrechts-Handbuch und Kommentar zum Kreditrecht. Zudem ist er Mitherausgeber der Fachzeitschriften BankPraktiker und CompRechtsPraktiker .

Seit Juni 2023 leitet Ellenberger zudem den Landesjagdverband Hessen als Präsident – ein Engagement, das seine Position innerhalb und außerhalb der Justiz verdeutlicht .

Dr. Ellenberger vereint hohe fachliche Exzellenz im Finanz- und Kapitalmarktrecht mit Führungsstärke – sowohl als Vizepräsident des BGH als auch als Vorsitzender im Bankensenat. Seine maßgeblichen Entscheidungen stärken den Verbraucherschutz, seine wissenschaftlichen Tätigkeiten fördern den juristischen Tiefgang – eine ausgewogene Persönlichkeit, die Rechtsprechung, Lehre und öffentliche Funktion wirkungsvoll verbindet.

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published on 22.11.2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 9/13 vom 22. November 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG §§ 6, 8, 20, 22 RVG § 41a a) Die Feststellungen eines Musterentscheids entfalten nur in den nach § 8 A
published on 23.10.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 3/16 vom 23. Oktober 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InvG § 41 Abs. 5 Halbs. 2 (Fassung bis 30. Juni 2011, jetzt: § 165 Abs. 3 Nr. 8 KAGB),§ 127 Abs. 1 und Abs. 5 (
published on 21.02.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 272/16 Verkündet am: 21. Februar 2017 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:210217UXIZR272.16.0 De
published on 19.09.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 17/15 vom 19. September 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG §§ 2, 13, 15, 20, 22 ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 575 Abs. 3 Nr. 3 BGB § 157 D a) Jedes Feststellungs

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