Herr Sven Harms, Richter am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat

Gericht
Dr. Sven Harms (*4. Mai 1971 in Oldenburg) ist seit dem 4. Januar 2021 Richter am Bundesgerichtshof und dem IX. Zivilsenat zugeordnet. Dieser Senat ist insbesondere für das Zwangsvollstreckungsrecht, Insolvenzrecht sowie Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständig.
Nach Abschluss seines zweiten Staatsexamens 1998 trat Dr. Harms in den höheren Justizdienst Niedersachsens ein. Erste Stationen führten ihn zu Tätigkeiten bei der Staatsanwaltschaft Verden sowie an Amtsgerichten in Diepholz, Otterndorf, Vechta und Cloppenburg. 2002 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Landgericht Oldenburg. Von 2008 bis 2010 war er an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. 2010 wurde er Richter am Oberlandesgericht Oldenburg. Seit Mitte 2019 war er zudem Ministerialrat im Niedersächsischen Justizministerium, bevor seine Berufung an den BGH folgte.
Am IX. Zivilsenat ist Dr. Harms u. a. an Entscheidungen beteiligt, die das Insolvenzrecht und das Anwaltshaftungsrecht fortentwickeln. So war er Mitberichterstatter in dem Urteil IX ZR 56/22 vom 29. Juni 2023. Dieses stellte klar, dass Rechtsberater bei erkennbaren Insolvenzanzeichen ihre Mandanten hierauf ausdrücklich hinweisen müssen – andernfalls droht eine Haftung gegenüber Geschäftsführern oder anderen geschützten Dritten.
Dr. Harms’ Expertise im Insolvenz- und Berufsrecht spiegelt sich zudem in publizistischen Beiträgen wider. Er verfasste u. a. einen Aufsatz zur strafrechtlichen Bewertung des bloßen Ansehens kinderpornografischen Materials – veröffentlicht 2003 in der NStZ. Seine Arbeit als Richter, Ministerialbeamter und Autor macht ihn zu einer ausgewiesenen Fachperson im Spannungsfeld von Zwangsvollstreckung, Insolvenz und anwaltlicher Berufsregulierung.

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