Herr Heinz Wöstmann, Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat

Herr Heinz Wöstmann, Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Heinz Wöstmann, geboren am 12. August 1966 in Münster, ist seit 2007 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und derzeit stellvertretender Vorsitzender des II. Zivilsenats, der für das Gesellschafts- und Vereinsrecht zuständig ist.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster absolvierte Wöstmann von 1992 bis 1995 sein Referendariat beim Landgericht Münster. 1995 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und wurde 1999 zum Richter am Landgericht Dortmund ernannt. Von 2001 bis 2004 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zunächst am Bundesgerichtshof und anschließend am Bundesverfassungsgericht tätig.Während dieser Zeit erfolgte 2003 seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm. 

Am Bundesgerichtshof war Wöstmann zunächst dem III. Zivilsenat zugewiesen, der unter anderem für Amtshaftungsrecht zuständig ist. Seit dem 11. April 2016 gehört er dem II. Zivilsenat an. Zudem ist er Mitglied des Senats für Notarsachen. 

Wöstmann ist Mitautor mehrerer juristischer Fachpublikationen, darunter:

  • „Handbuch der Notarhaftung“ (5. Auflage, 2023)

  • Kommentierungen in „Staudinger BGB“ zu den §§ 839, 839a (Amtshaftungsrecht)

  • Beiträger im „Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB-Kommentar“ (6. Auflage, 2023) 

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Wöstmann als Lehrbeauftragter an den Universitäten Münster und Heidelberg tätig. Er engagiert sich auch kommunalpolitisch: Seit Mai 2019 ist er Stadtrat in Rheinstetten und seit Juli 2024 Vorsitzender der CDU-Fraktion im Gemeinderat.

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