Herr Frank Kosziol, Richter am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat

Gericht
Dr. Frank Kosziol (*21. Januar 1960) ist seit dem 18. Juni 2012 Richter am Bundesgerichtshof und dem VII. Zivilsenat zugeordnet, der sich schwerpunktmäßig mit Bau‑ und Architektenrecht befasst. Zuvor war er im höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens tätig, unter anderem am Landgericht Dortmund, beim Amtsgericht Hagen und bei der Staatsanwaltschaft Dortmund – Stationen, die ihm ein umfassendes Verständnis für Praxis und Prozess verliehen.
Nach seiner Ernennung 2001 zum Richter am Oberlandesgericht Hamm verbrachte er dort drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. Seine Berufung nach Karlsruhe 2012 erfolgte in Anerkennung seiner mehrschichtigen Expertise im Zivilrecht.
Dr. Kosziol ist regelmäßig an richtungsweisenden Entscheidungen im VII. Zivilsenat beteiligt, die das private Baurecht prägen. So gehörte er zu den Mitrichtern in dem Urteil VIII ZR 410/12 vom 28. Mai 2014, in dem der Bundesgerichtshof wichtige Maßstäbe zur Auslegung internationaler Kaufverträge innerhalb des CISG-Rechtsrahmens entwickelte.
Neben seiner richterlichen Arbeit engagiert sich Dr. Kosziol auch in der Richterfortbildung und auf Fachveranstaltungen, wo er juristische Entwicklungen im Bau‑ und Ingenieurrecht vermittelt. Sein Beitrag verbindet dabei juristische Tiefe mit klarer Praxisorientierung

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