Frau Dr. Martina Schwonke, Richterin am Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Martina Schwonke, geboren am 13. März 1962 in Göttingen, ist eine profilierte deutsche Juristin und seit dem 3. März 2014 Richterin am Bundesgerichtshof. Sie gehört dem I. Zivilsenat an, der für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht sowie das Transportrecht zuständig ist . Ihr rechtswissenschaftliches Studium absolvierte sie von 1981 bis 1986 an der Georg-August-Universität Göttingen. Zwischen 1982 und 1983 studierte sie zudem Politikwissenschaften am Institut d'études politiques in Grenoble, Frankreich. Mit einem Promotionsstipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) führte sie 1986/1987 einen Forschungsaufenthalt in Montevideo, Uruguay, durch. Nach einem weiteren Forschungsaufenthalt in Buenos Aires, Argentinien, schloss sie 1989 ihre Promotion ab. Das Rechtsreferendariat absolvierte sie von 1988 bis 1990 am Kammergericht Berlin. Nach dem zweiten Staatsexamen war sie drei Jahre als Rechtsanwältin in Berlin und Düsseldorf tätig. Anfang 1994 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Brandenburg ein und war während ihrer Proberichterzeit beim Landgericht Potsdam und beim Amtsgericht Königs Wusterhausen eingesetzt. Ende 1996 wurde sie zur Richterin am Landgericht Potsdam ernannt und im August 1999 zur Richterin am Brandenburgischen Oberlandesgericht befördert. Dort war sie neben ihrer rechtsprechenden Tätigkeit in einem Zivilsenat, im Kartellsenat und im Vergabesenat seit 2007 zugleich als Pressesprecherin tätig. Von 2012 bis 2013 war sie Mitglied des Brandenburgischen Dienstgerichtshofs für Richter . Vor ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof unterzeichnete sie am 23. Juni 2020 als eine der Erstunterzeichnerinnen einen offenen Brief des Deutschen Juristinnenbundes an die Mitglieder des Richterwahlausschusses mit der Bitte um „Faire Berücksichtigung von Frauen bei den Bundesrichterwahlen am 2. Juli 2020“ .

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