Amtsgericht Meschede

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Urteile
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published on 11/11/2016 00:00

Tenor Auf Antrag des Ausländeramtes N wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 2 AufenthG Abschiebungshaft bis zum 11.01.2017 angeordnet. Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG). Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
published on 15/07/2016 00:00

Tenor Die gegen den Betroffenen mit Beschluss vom 17.06.2016 angeordnete Sicherungshaft wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3, Abs. 4 S. 2 AufenthG dergestalt verlängert, dass sie bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis
published on 14/01/2016 00:00

Tenor Gegen den Betroffenen wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3 AufenthG die Sicherungshaft angeordnet. Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG). Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens je
published on 13/05/2015 00:00

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 EUR zu zahlen. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 3) ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 EUR zu zahlen. Der Beklagte wird verurteilt, a

Meschede

Steinstraße 35, 59872 Meschede
0291 2903-29