Amtsgericht Meschede

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6 Urteile von diesem Gericht

Amtsgericht Meschede Beschluss, 11. Nov. 2016 - 4 XIV (B) 42/16

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor Auf Antrag des Ausländeramtes N wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 2 AufenthG Abschiebungshaft bis zum 11.01.2017 angeordnet. Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG). Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

Amtsgericht Meschede Beschluss, 15. Juli 2016 - 4 XIV(B) 19/16

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor Die gegen den Betroffenen mit Beschluss vom 17.06.2016 angeordnete Sicherungshaft wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3, Abs. 4 S. 2 AufenthG dergestalt verlängert, dass sie bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis

Amtsgericht Meschede Beschluss, 14. Jan. 2016 - 4 XIV (B) 2/16

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Gegen den Betroffenen wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3 AufenthG die Sicherungshaft angeordnet. Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG). Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens je

Amtsgericht Meschede Urteil, 13. Mai 2015 - 6 C 411/13

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 EUR zu zahlen. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 3) ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 EUR zu zahlen. Der Beklagte wird verurteilt, a

Amtsgericht Meschede Urteil, 05. Mai 2015 - 6 C 403/14

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Das Versäumnisurteil wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet. Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klä

Amtsgericht Meschede Beschluss, 09. Sept. 2014 - 4 XIV (B) 8/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor Auf Antrag der Hochsauerlandkreis Meschede wird gemäß §§ 415, 417 FamFG, 62 Abs. 3 AufenthG Abschiebungshaft bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 08.10.2014 angeordnet. Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wir

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