Hat ein Gläubiger für seine Forderung gegen den Schuldner des Insolvenzverfahrens ein von dem Insolvenzverwalter anerkanntes Recht auf Befriedigung aus dem Grundstücke, so kann er bis zum Schluß der Verhandlung im Versteigerungstermin verlangen, daß bei der Feststellung des geringsten Gebots nur die seinem Anspruche vorgehenden Rechte berücksichtigt werden; in diesem Fall ist das Grundstück auch mit der verlangten Abweichung auszubieten.

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Zwangsvollstreckung: Keine Zwangsversteigerung am gesamten Grundstück aus Verwertungsrecht an Miteigentumsanteil

16.07.2012

BGH vom 26.04.12- Az: V ZB 181/11 - Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Zwangsvollstreckung

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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 172


Wird die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von dem Insolvenzverwalter beantragt, so finden die Vorschriften des ersten und zweiten Abschnitts entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 173, 174 ein anderes ergibt.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2012 - V ZB 181/11

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 181/11 vom 26. April 2012 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 84 Abs. 1, § 165; ZVG §§ 172, 174, 174a, 180 a) Der Insolvenzverwalter kann aus seine