Zivilprozessordnung - ZPO | § 150 Aufhebung von Trennung, Verbindung oder Aussetzung

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

Das Gericht kann die von ihm erlassenen, eine Trennung, Verbindung oder Aussetzung betreffenden Anordnungen wieder aufheben. § 149 Abs. 2 bleibt unberührt.

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(1) Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen. (2) Das Geric
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published on 05.05.2022 11:40

Der Kläger begehrt im vorliegenden Rechtsstreit Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens aufgrund von Verzögerungen beim Amtsgericht Halle (Saale) und beim Oberlandesgericht Naumburg. Streitgegenständlich
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Der Kläger begehrt im vorliegenden Rechtsstreit Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens aufgrund von Verzögerungen beim Amtsgericht Halle (Saale) und beim Oberlandesgericht Naumburg. Streitgegenständlich ist die Rechtswegzuständigkeit für eine Klage auf Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens gem. §§ 198 ff. GVG. 

Der Kläger hat gegen die Entscheidung über die Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des abgetrennten Entschädigungsstreits wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfragen vom Oberverwaltungsgericht,  Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Der Kläger rügt, dass die Anhörung durch das Oberverwaltungsgericht vor Erlass des Abtrennungs- und Verweisungsbeschlusses nicht ordnungsgemäß erfolgt sei. Bei dem von Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruch aus § 198 GVG handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand, den das Oberverwaltungsgericht nicht durch eine Abtrennung aufspalten durfte. Die auf § 93 Satz 2 VwGO gestützte Trennung erweist sich mithin als unzulässig.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die Sache wird erneut zur Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

 

published on 11.09.2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 32/11 vom 11. September 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KapMuG § 7 Abs. 1 Ist ein Rechtsstreit entgegen § 7 Abs. 1 KapMuG ausgesetzt worden, können die Parteien j
published on 19.09.2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 6/19 vom 19. September 2019 in der Rechtsbeschwerdesache ECLI:DE:BGH:2019:190919BIZB6.19.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. September 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Rich
published on 27.09.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 89/16 vom 27. September 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:270918BIXZB89.16.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein,
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(1) Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen. (2) Das Gericht hat die...