Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 25

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Referenzen - Urteile | § 555d BGB

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 555d BGB.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Okt. 2012 - B 6 KA 49/11 R

bei uns veröffentlicht am 17.10.2012

Tenor Die Revision der Beigeladenen zu 1. gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 28. Sept. 2006 - L 4 KA 3/06

bei uns veröffentlicht am 28.09.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 11. Juni 2006 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die B

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Mai 2006 - L 5 KA 5158/04

bei uns veröffentlicht am 17.05.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 3. November 2003 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten auch im Berufungsverfahren; im übrigen sind Kosten nic

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. März 2006 - L 5 KA 3995/04

bei uns veröffentlicht am 15.03.2006

Tenor Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23. Juni 2004 aufgehoben und die Klage mit der Maßgabe abgewiesen, dass die Behandlung von bereits an behandelten Patienten abgeschlossen werden kann.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Nov. 2005 - L 5 KA 1484/05

bei uns veröffentlicht am 23.11.2005

Tatbestand   1  Der Kläger begehrt eine Ermächtigung zur Teilnahme an der psychotherapeutischen ambulanten Versorgung ehemaliger Sexualstraftäter. 2  Dem 1952 geborenen Kläger wurde am 4. Januar 1999 die Ap

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 18. Dez. 2002 - L 4 KA 10/02

bei uns veröffentlicht am 18.12.2002

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 12. Dezember 2001 und der Bescheid des Beklagten vom 28. Dezember 2000 aufgehoben. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die