bei uns veröffentlicht am 15.03.2006
Tenor
Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des
Sozialgerichts Karlsruhe vom 23. Juni 2004 aufgehoben und die Klage
mit der Maßgabe abgewiesen, dass die Behandlung von bereits an
behandelten Patienten abgeschlossen werden kann.