Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 16b

(1) Der Landesausschuß hat von Amts wegen zu prüfen, ob in einem Planungsbereich eine ärztliche Überversorgung vorliegt. Überversorgung ist anzunehmen, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 10 vom Hundert überschritten ist. Hierbei sind die in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vorgesehenen Maßstäbe, Grundlagen und Verfahren zu berücksichtigen.

(2) Stellt der Landesausschuß fest, daß eine Überversorgung vorliegt, so hat er mit verbindlicher Wirkung für einen oder mehrere Zulassungsausschüsse nach Maßgabe des § 103 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Zulassungsbeschränkungen anzuordnen.

(3) Der Landesausschuß hat spätestens nach jeweils sechs Monaten zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen fortbestehen. Entfallen die Voraussetzungen, so hat der Landesausschuß mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse die Zulassungsbeschränkungen unverzüglich aufzuheben. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen ist in den für amtliche Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigungen vorgesehenen Blättern zu veröffentlichen.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 103 Zulassungsbeschränkungen


(1) Die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen stellen fest, ob eine Überversorgung vorliegt; die durch Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und die Ärzte, die in ermächtigten Einrichtungen tätig sind, sind bei

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Okt. 2015 - L 12 KA 65/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Ärztlicher Leiter Beteiligtenfähigkeit MVZ Organisationsform Rechtsträger Unselbstständige Einrichtung Titel: Normenkette: Leitsatz: In dem R

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Jan. 2018 - L 12 KA 12/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist zwischen den Beteiligten

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juni 2018 - B 6 KA 33/17 R

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Thüringer Landessozialgerichts vom 25. August 2016 und des Sozialgerichts Gotha vom 13. Mai 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 16. Mai 2018 - B 6 KA 69/17 B

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landes-sozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. September 2017 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 24. Jan. 2018 - B 6 KA 2/17 R

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 15. November 2016 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgericht

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - B 6 KA 40/15 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgericht Berlin vom 6. Mai 2015 wird zurückgewiesen. Die

Bundessozialgericht Urteil, 15. Juli 2015 - B 6 KA 32/14 R

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Oktober 2013 aufgehoben und auf die Berufung des Klägers das Urteil des Sozialgerichts Berlin

Bundessozialgericht Urteil, 15. Juli 2015 - B 6 KA 29/14 R

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Oktober 2013 aufgehoben und auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Sozialgerichts Berli

Bundessozialgericht Urteil, 02. Juli 2014 - B 6 KA 23/13 R

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor Die Revision der Beigeladenen zu 7. gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Aug. 2013 - B 6 KA 36/12 R

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2011 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an da

Bundessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2011 - B 6 KA 20/11 R

bei uns veröffentlicht am 19.10.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2010 und des Sozialgerichts Detmold vom 2. September 2009 aufgehoben. Es wird festgest

Bundessozialgericht Urteil, 09. Feb. 2011 - B 6 KA 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. September 2009 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Sept. 2009 - L 5 KA 1375/09

bei uns veröffentlicht am 23.09.2009

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. November 2008 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Beigeladenen, die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Sept. 2009 - L 5 KA 2245/08

bei uns veröffentlicht am 23.09.2009

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 2. April 2008 sowie der Bescheid der Beklagten vom 12. Juni 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. August 2007 aufgehoben und die Beklagt

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(1) Die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen stellen fest, ob eine Überversorgung vorliegt; die durch Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und die Ärzte, die in ermächtigten Einrichtungen tätig sind, sind bei der...
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