Wohngeldgesetz - WoGG | § 10 Belastung

(1) Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe.

(2) Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde (§ 24 Abs. 1 Satz 1) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln. Von einer vollständigen Wohngeld-Lastenberechnung kann abgesehen werden, wenn die auf den Wohnraum entfallende Belastung aus Zinsen und Tilgungen die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 erreicht oder übersteigt.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 54 Pfändung


(1) Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen können nicht gepfändet werden. (2) Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können nur gepfändet werden, soweit nach den Umständen des Falles, insbesondere nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen

Wohngeldverordnung - WoGV | § 1 Anwendungsbereich


(1) Die Miete und der Mietwert im Sinne des Wohngeldgesetzes sind nach den Vorschriften des Teils 2 dieser Verordnung zu ermitteln. (2) Die Belastung im Sinne des Wohngeldgesetzes ist nach Teil 3 dieser Verordnung zu berechnen, soweit nicht nach
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Wohngeldgesetz - WoGG | § 27 Änderung des Wohngeldes


(1) Das Wohngeld ist auf Antrag neu zu bewilligen, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum1.die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,2.die zu berücksichtigende Miete oder Belastung abzüglich des Gesamtbetrages zur Entlastun

Wohngeldgesetz - WoGG | § 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung


(1) Die bei der Berechnung des Wohngeldes zu berücksichtigende Miete oder Belastung ist die Summe aus1.der Miete oder Belastung, die sich nach § 9 oder § 10 ergibt, soweit sie nicht nach Absatz 2 oder Absatz 3 in dieser Berechnungsreihenfolge außer B
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Wohngeldgesetz - WoGG | § 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Entlastung bei den Heizkosten und die Klimakomponente


(1) Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung sind vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1. (2) Die Zugeh

Wohngeldgesetz - WoGG | § 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung


(1) Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen. Die Landesregierung kann diese Befugnis nach Satz 1 auf die für die Ausführung des Wohngeldgesetzes zuständige oberste Landesbehörde übertragen. Die nac

Referenzen - Urteile |

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 22. Sept. 2017 - B 4 E 17.648

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin …, …, wird abgelehnt. 2. Der Antrag nach § 123 VwGO wird abgelehnt. 3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfa

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2016 - 12 C 16.1420

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Kosten werden nicht erstattet.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Juli 2014 - 6 K 14.91

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 09. Mai 2018 - 6 K 2172/18

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 04.01.2018 gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Antragsgegners vom 27.06.2017 wird angeordnet.Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin die auf d

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 18. Nov. 2015 - 6 K 2436/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab

Verwaltungsgericht Arnsberg Gerichtsbescheid, 26. Mai 2015 - 5 K 1685/14

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbe

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 01. Feb. 2005 - 5 K 1024/03

bei uns veröffentlicht am 01.02.2005

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger, ein selbständiger Rechtsanwalt, wendet sich als Mitglied des beklagten Versorgungswerks gegen dessen Beitragsfe

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 07. Juni 2004 - 12 S 2654/03

bei uns veröffentlicht am 07.06.2004

Tenor Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren wird abgelehnt. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 15. Oktober 2003 - 3 K 147/03 - wird abgelehnt. Die Kl

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 19. März 2004 - 3 Q 30/03

bei uns veröffentlicht am 19.03.2004

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. April 2003 - 4 K 192/01 - wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Antragsverfahrens trägt die Klägerin

Referenzen

(1) Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen. Die Landesregierung kann diese Befugnis nach Satz 1 auf die für die Ausführung des Wohngeldgesetzes zuständige oberste Landesbehörde übertragen. Die nach Satz 1...
(1) Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen. Die Landesregierung kann diese Befugnis nach Satz 1 auf die für die Ausführung des Wohngeldgesetzes zuständige oberste Landesbehörde übertragen. Die nach Satz 1...
(1) Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung sind vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1. (2) Die Zugehörigkeit einer...
(1) Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung sind vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1. (2) Die Zugehörigkeit einer...
(1) Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung sind vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1. (2) Die Zugehörigkeit einer...
(1) Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung sind vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1. (2) Die Zugehörigkeit einer...
(1) Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung sind vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1. (2) Die Zugehörigkeit einer...
(1) Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung sind vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1. (2) Die Zugehörigkeit einer...