Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes

(1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Behörde widerspräche oder seine Rechtsfolgen für den Betroffenen ungünstiger wären als die des fehlerhaften Verwaltungsaktes. Eine Umdeutung ist ferner unzulässig, wenn der fehlerhafte Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden dürfte.

(3) Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.

(4) § 28 ist entsprechend anzuwenden.

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Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 28 Anhörung Beteiligter


(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach de

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275 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 10. Mai 2023 - 26 K 88/22

bei uns veröffentlicht am 06.07.2023

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Einzelunternehmerin abgewiesen. Die Gaststättenbetreiberin beantragte im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms II,  Zahlungen und versicherte, dass der für die Antragsstellung erforder

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2022 - 16 K 125/22

bei uns veröffentlicht am 04.10.2022

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung bereits ausgezahlter Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein Westfalen nicht rechtmäßig war. Neben dem VG Köln haben auch das V
Verwaltungsrecht

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - KVR 25/01

bei uns veröffentlicht am 18.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 25/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die münd

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - KVR 24/01

bei uns veröffentlicht am 18.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 24/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Verbundnetz I

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2000 - III ZR 296/98

bei uns veröffentlicht am 03.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 296/98 Verkündet am: 3. Februar 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja -----------

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 17. Dez. 2015 - B 2 K 15.30134

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16.02.2015 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Mai 2015 - Au 7 K 14.50099

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 17. April 2014 (Gesch.-Z.: ...) wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III.

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 28. Apr. 2015 - W 1 K 14.30481

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor I. Die Ziffer 1 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 28. Januar 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2015 - 11 ZB 14.50080

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Kläger sind (na

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2015 - 11 ZB 14 50053

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Kläger sind (nach

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Dez. 2014 - M 12 K 14.30521

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... Februar 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Parteien tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. III. Di

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Dez. 2014 - M 12 K 14.30459

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom .... Februar 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kost

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Nov. 2014 - M 12 K 14.30132

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom ...1.2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig voll

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 11 ZB 14.50087

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beklagte wendet s

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 11 ZB 14.50075

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beklagte wendet s

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2015 - 11 ZB 14.50054

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beklagte wendet sich g

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2015 - 11 ZB 14.30430

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beklagte wendet sich gegen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 11 ZB 14.50088

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beklagte wendet s

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 11 ZB 14.50055

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beklagte wendet s

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. März 2015 - M 12 K 14.50279

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15. Mai 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. März 2015 - M 12 K 14.50277

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15. Mai 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreck

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Jan. 2015 - M 12 K 14.30463

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 18. Februar 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollst

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 31. März 2015 - W 1 K 14.30151

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. Februar 2014 wird in Ziffer 1 aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Apr. 2015 - 11 ZB 14.50079

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Bekla

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. März 2015 - 11 ZB 14.50060

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Bekla

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Feb. 2017 - M 26 K 16.1605

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten (Nr. II.) vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Feb. 2016 - M 16 K 15.50326

bei uns veröffentlicht am 09.02.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... März 2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheid

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 03. Nov. 2014 - RO 9 K 14.30260, RO 9 K 14.50218

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor I. Die Verfahren RO 9 K 14.30260 und RO 9 K 14.50218 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Bescheide der Beklagten vom 3. Februar und 22. August 2014 werden aufgehoben. III. Die Kosten der Ver

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 14. Nov. 2014 - RN 5 K 14.30304

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor I. Der Bescheid vom 04.03.2014, Aktenzeichen 565###9 - 272, wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Gerichtskosten werd

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 16. Juni 2015 - AN 4 S 15.30850

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die im Bescheid der Antragsgegnerin vom 26. Mai 2015 angedrohte Abschiebung in die Ukraine wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu t

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Apr. 2016 - W 2 K 15.30118

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16. Januar 2015 (GZ: 5844393 - 475) wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. III. Das Urteil is

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 12. Nov. 2014 - Au 7 K 14.50047

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. März 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Gerichtsbescheid

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Juni 2015 - AN 3 K 14.30330

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 3 K 14.30330 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. Juni 2015 3. Kammer rechtskräftig: ... Sachgebiets-Nr.: 0710 Hauptpunkte: Umdeutung einer Entscheidung

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Juni 2015 - AN 3 K 14.30255

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 3 K 14.30255 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. Juni 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr.: 710 01 Hauptpunkte: Umdeutung der Entscheidung nach § 27a AsylVfG in ei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Nov. 2014 - Au 2 K 14.30166

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 3. Februar 2014 (Gz. ...) wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 2 K 14.30120

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 6. Februar 2014 (Gz. ...) wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Jan. 2015 - B 5 K 14.30157

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor 1. Aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien in Bezug auf Ziffer 2 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom ... wird das Verfahren diesbezüglich eingestellt. 2. Ziffer 1 des Beschei

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 12. März 2018 - Au 4 S 18.50342

bei uns veröffentlicht am 12.03.2018

Tenor I. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 27.11.2017 (Au 4 S 17.50437) wird die aufschiebende Wirkung der Klage Au 4 K 17.50436 gegen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 8.11.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 22. Dez. 2014 - M 9 K 14.50249

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 23. Dez. 2014 - M 9 K 14.50234

bei uns veröffentlicht am 23.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ** Mai 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens tragen Klagepartei und Beklagte je zur Hälfte. III.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 30. Dez. 2014 - M 9 K 14.50228

bei uns veröffentlicht am 30.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... Mai 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 10. Nov. 2014 - M 21 K 14.30330

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... Februar 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens tragen Klagepartei und Beklagte je zur Hälfte.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 26. Nov. 2014 - M 21 K 14.30135

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... Januar 2014 (Gesch.-Z. ...) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger ¼ und die Beklag

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Jan. 2015 - M 4 K 14.30308

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom ... Februar 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Dez. 2014 - M 4 K 14.30249

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom ... Januar 2014 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Jan. 2015 - M 4 K 14.30225

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor I. Bescheid der Beklagten vom ... Januar 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Jan. 2015 - M 4 K 14.30060

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor I. Bescheid der Beklagten vom ... Dezember 2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Jan. 2015 - M 4 K 13.31314

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor I. Bescheid der Beklagten vom ... Oktober 2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Okt. 2014 - 10 K 14.30043

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Januar 2014 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Tatbestand Der Asylantrag des Klägers war mit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2016 - 22 ZB 15.2476

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt

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(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen...
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen...