Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes

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Verwaltungsverfahrensgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Behörde widerspräche oder seine Rechtsfolgen für den Betroffenen ungünstiger wären als die des fehlerhaften Verwaltungsaktes. Eine Umdeutung ist ferner unzulässig, wenn der fehlerhafte Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden dürfte.

(3) Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.

(4) § 28 ist entsprechend anzuwenden.

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(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach de
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published on 30.04.2024 12:17

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied über die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe II Förderung. Die Klage wurde abgewiesen, und der Kläger muss die Verfahrenskosten tragen. Das Gericht stellte fest, dass die Zweckbestimmung
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Das Verwaltungsgericht Berlin entschied über die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe II Förderung. Die Klage wurde abgewiesen, und der Kläger muss die Verfahrenskosten tragen. Das Gericht stellte fest, dass die Zweckbestimmung der Fördermittel nicht erfüllt wurde und der Kläger den Betrag zweckwidrig verwendet hat. Daher wurde die Klage abgewiesen, und der Kläger muss die Förderung zurückzahlen.

Insbesondere relevant für die Fälle der Rückforderungen von Corona-Hilfen ist die Festellungen des Gerichts, dass die Zweckbestimmung dem Antragsformular zu entnehmen ist, und es dabei darauf ankommt, wie ein Antragsteller die dortigen Angaben verstehen musste.

Liegt nach diesem Maßstab eine Zweckverfehlung vor, so stellt das Gericht fest, dass der vollständige Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit ermessensfehlerfrei ist.

published on 06.07.2023 12:46

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Einzelunternehmerin abgewiesen. Die Gaststättenbetreiberin beantragte im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms II,  Zahlungen und versicherte, dass der für die Antragsstellung erforder
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Einzelunternehmerin abgewiesen. Die Gaststättenbetreiberin beantragte im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms II,  Zahlungen und versicherte, dass der für die Antragsstellung erforderliche Liquiditätsengpass nicht vor dem 11.03.2020 aufgetreten ist. Nach erfolgten Zuschüssen prüfte das Land Berlin ihre wirtschaftliche Notlage und forderte entsprechende Beiträge zurück. Gegen diese Rückforderungsbescheide wandte sich die Unternehmerin mit ihrer Klage.

Das VG Berlin hat entschieden, dass die Kleinunternehmerin die Fördergelder zu Unrecht erhalten hat. Da ihre existenbedrohende Wirtschaftslage bereits vor dem 11.03.2020 bestand und damit keine Folge des Ausbruchs der Corona-Pandemie war, muss die Gaststättenbetreiberin die Rückforderungen akzeptieren. 

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

 

published on 04.10.2022 15:17

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung bereits ausgezahlter Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein Westfalen nicht rechtmäßig war. Neben dem VG Köln haben auch das V
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Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung bereits ausgezahlter Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein Westfalen nicht rechtmäßig war. Neben dem VG Köln haben auch das VG Düsseldorf (noch am gleichen Tag) sowie das VG Gelsenkirchen (nur eine Woche später) den Klagen etwaiger Zuwendungsempfänger stattgegeben. Die Entscheidungen zeigen, dass die Rückforderungsbescheide mit denen Länder versuchen, ausgezahlte Coronafinanzhilfen zurückzuverlangen, oft rechtswidrig sind. 

Sollten auch Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren. Die Kanzlei Streilfer&Kollegen kann Ihnen helfen!

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie Streifler&Kollegen und lassen Sie sich fachkundig beraten.

published on 18.02.2003 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 25/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die münd
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Annotations

(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen...