Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG | § 8 Berufliche Benachteiligung

Hatte eine Maßnahme nach § 1 Auswirkungen auf den Beruf oder ein Ausbildungsverhältnis und wurde dadurch eine Benachteiligung nach § 1 Abs. 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes oder nach § 3 Abs. 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes verursacht, so findet nach der Aufhebung oder Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit der Maßnahme das Berufliche Rehabilitierungsgesetz Anwendung. Eine schwere und unzumutbare Folge im Sinne des § 1 Abs. 1 liegt insbesondere dann vor, wenn infolge der Maßnahme ein Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz in Betracht kommt.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG | § 1 Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen


(1) Die hoheitliche Maßnahme einer deutschen behördlichen Stelle zur Regelung eines Einzelfalls in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 (Verwaltungsentscheidun
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG | § 1 Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen


(1) Die hoheitliche Maßnahme einer deutschen behördlichen Stelle zur Regelung eines Einzelfalls in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 (Verwaltungsentscheidun

Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG | § 3 Beschädigtenversorgung


(1) Ein Betroffener, der infolge einer Maßnahme nach § 1 eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorg

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - B 9 V 6/13 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. November 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 16. Feb. 2012 - B 9 V 17/11 B

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Januar 2011 aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. März 2011 - 3 B 70/10

bei uns veröffentlicht am 21.03.2011

Gründe I. 1 Die Kläger sind alleinige Gesellschafter einer 1935 gegründeten GmbH. Sie b

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(1) Ein Betroffener, der infolge einer Maßnahme nach § 1 eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes...