Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 50 Nichtzustandekommen des Hauptvertrags

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 50 Nichtzustandekommen des Hauptvertrags
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz über den Versicherungsvertrag Inhaltsverzeichnis

Ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, im Fall des Nichtzustandekommens des Hauptvertrags eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, steht dem Versicherer ein Anspruch auf einen der Laufzeit der vorläufigen Deckung entsprechenden Teil der Prämie zu, die beim Zustandekommen des Hauptvertrags für diesen zu zahlen wäre.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 01/09/2016 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 13.04.2016 - 8 O 213/15 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger das Original des
published on 02/09/2014 00:00

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 779,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2013 sowie Mahnkosten in Höhe von 2,50 EUR zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen di
published on 20/10/2005 00:00

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12. Juli 2005 - 1 O 27/05 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.