Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 180 Invalidität
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Gesetz über den Versicherungsvertrag Inhaltsverzeichnis
Der Versicherer schuldet die für den Fall der Invalidität versprochenen Leistungen im vereinbarten Umfang, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustandes nicht erwartet werden kann.
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published on 18/10/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 188/16 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AUB
published on 20/09/2016 00:00
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 14.03.2016 - 1 O 156/14 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das
published on 13/01/2011 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 10.02.2010 – Az. 22 O 114/08 – abgeändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger lebenslang ab 10.03.2007 gemäß Versicherungsschein-Nr. 00.587… vom 01.10.2005 in d
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