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Amtlich · § 5 UrhG

Art 6 VStRG

Zeitreise: 17.04.1974

Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften vom 27. Juli 1971 (BGBl. I S. 1157) gilt nicht für die Grunderwerbsteuer.

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Ende des Gesetzes