Vollstreckungsvergütungsverordnung - VollstrVergV | § 1
Vollstreckungsvergütungsverordnung - VollstrVergV | § 1
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Verordnung über die Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst Inhaltsverzeichnis
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 01/12/2014 00:00
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 8.350,80 € festgesetzt.
G
published on 24/09/2015 00:00
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg
Au 2 K 14.1657
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 24. September 2015
2. Kammer
Sachgebiets-Nr. 1334
Hauptpunkte: Recht der Landesbeamten; Beamtenversorgungsrecht;
published on 15/02/2017 00:00
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Versor
published on 26/01/2010 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin steht als Obergerichtsvollzieherin im Dienst des Beklagten. Das Amtsgericht K. setzte die ihr zustehende Bürokostenentschädigung für das Jahr 2
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.