Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 86 Anspruch auf Beteiligung

Wird ein erschienener oder erlaubterweise öffentlich zugänglich gemachter Tonträger, auf den die Darbietung eines ausübenden Künstlers aufgenommen ist, zur öffentlichen Wiedergabe der Darbietung benutzt, so hat der Hersteller des Tonträgers gegen den ausübenden Künstler einen Anspruch auf angemessene Beteiligung an der Vergütung, die dieser nach § 78 Abs. 2 erhält.

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Gemeinschaftsantenne: Eigentümergemeinschaft muss keine GEMA-Gebühren zahlen

31.03.2016

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30.12.2010

Die schöpferische Leistung kann sich nicht nur aus der Melodie, sondern auch aus deren Verarbeitung ergeben - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern


(1) Den nach den §§ 85 und 86 gewährten Schutz genießen deutsche Staatsangehörige oder Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes für alle ihre Tonträger, gleichviel, ob und wo diese erschienen sind. § 120 Abs. 2 ist anzuwenden. Unterneh
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 78 Öffentliche Wiedergabe


(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung 1. öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a),2. zu senden, es sei denn, dass die Darbietung erlaubterweise auf Bild- oder Tonträger aufgenommen worden ist, die erschienen oder e

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2002 - I ZR 180/00

bei uns veröffentlicht am 10.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 180/00 Verkündet am: 10. Oktober 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2004 - I ZR 135/00

bei uns veröffentlicht am 29.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 135/00 Verkündet am: 29. Januar 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2002 - I ZR 175/00

bei uns veröffentlicht am 07.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 175/00 Verkündet am: 7. November 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Se

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2001 - I ZR 32/99

bei uns veröffentlicht am 05.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 32/99 Verkündet am: 5. April 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2001 - I ZR 132/98

bei uns veröffentlicht am 05.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 132/98 Verkündet am: 5. April 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2016 - I ZR 43/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 43/14 Verkündet am: 21. April 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja An Evening with Marl

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2015 - I ZR 21/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 21/14 Verkündet am: 17. Dezember 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Königshof UrhG §

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2015 - I ZR 228/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Berichtigt durch Beschluss vom 15. Dezember 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 228/14 Verkündet am: 17. September 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamt

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2015 - I ZR 14/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 14/ 1 4 Verkündet am: 18. Juni 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Hintergrundmusik in

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 10. Nov. 2010 - 1 BvR 2065/10

bei uns veröffentlicht am 10.11.2010

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Rahmen einer Rüge der Entziehung des gesetzlichen Richters eine unionsrechtlich geprägte Fragestellung aus dem Urheberrech

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(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung 1. öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a),2. zu senden, es sei denn, dass die Darbietung erlaubterweise auf Bild- oder Tonträger aufgenommen worden ist, die erschienen oder erlaubterweise...