Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 18 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft

(1)1Die §§ 3 bis 9, 14 und 16 gelten bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft vorbehaltlich des Absatzes 2 auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags.2Der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person kann nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Körperschaft im Sinne des § 10a des Gewerbesteuergesetzes gekürzt werden.

(2) Ein Übernahmegewinn oder -verlust ist nicht zu erfassen.

(3) (weggefallen)

(4)1Wird der Betrieb der Personengesellschaft oder der natürlichen Person innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt ein Auflösungs- oder Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer.2Satz 1 gilt entsprechend, soweit ein Teilbetrieb oder ein Anteil an der Personengesellschaft aufgegeben oder veräußert wird.3Der auf Veräußerungs- oder Aufgabegewinne im Sinne der Sätze 1 und 2 beruhende Teil des Gewerbesteuer-Messbetrags ist bei der Ermäßigung der Einkommensteuer nach § 35 des Einkommensteuergesetzes nicht zu berücksichtigen.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 6 Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung


Vertikal integrierte Unternehmen und rechtlich selbstständige Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen, die im Sinne des § 3 Nummer 38 mit einem vertikal integrierten Unternehmen verbunden sind, sind zur Gewährleistung von Transparenz so
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 1 Anwendungsbereich des zweiten bis siebten Teils


(1) 1Der zweite bis siebte Teil gilt nur für Umwandlungen im Sinne des § 1 des Umwandlungsgesetzes von Kapitalgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften, eingetragenen Vereinen (§ 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), wirtschaftlichen Vereinen (§ 22

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 27 Anwendungsvorschriften


(1) Dieses Gesetz ist erstmals auf den Übergang von Vermögen anzuwenden, der auf Rechtsakten beruht, die nach dem 31. Dezember 1994 wirksam werden. (1a) 1Die Vorschriften dieses Gesetzes in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 23. Oktober
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 35


(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f, 34g, 35a und 35c, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt (Ermäßigungs

Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 10a Gewerbeverlust


1Der maßgebende Gewerbeertrag wird bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Million Euro um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der §§ 7 bis 10
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 3 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft


1Wird das Vermögen der übertragenden Körperschaft Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder der übernehmenden natürlichen Person, können die Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem Buchwert oder einem höheren Wer

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 14 Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Eröffnungsbilanz


1Im Falle des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind die §§ 3 bis 8 und 10 entsprechend anzuwenden. 2Die Kapitalgesellschaft hat für steuerliche Zwecke auf den Zeitpunkt, in dem der Formwechsel wirksam wird, eine Übe

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 16 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft


1Soweit Vermögen einer Körperschaft durch Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft übergeht, gelten die §§ 3 bis 8, 10 und 15 entsprechend. 2§ 10 ist für den in § 40 Abs. 2 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Teil der

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht Münster Urteil, 09. Juni 2016 - 6 K 1314/15 G,F

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob eine im Jahre 2011 durch

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Apr. 2016 - IV R 6/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 7. Dezember 2012  14 K 3829/09 G wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Feb. 2016 - VIII R 43/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2013  3 K 3065/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Jan. 2016 - IV R 48/12

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. November 2012  3 K 2305/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Nov. 2015 - III R 12/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 26. Juli 2011  2 K 124/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Sept. 2015 - IV R 30/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 9. Mai 2012  14 K 2035/09 insoweit aufgehoben, als es die gesonderte und einheit

Finanzgericht Münster Urteil, 23. Sept. 2015 - 9 K 4074/11 G

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Unter Änderung der Gewerbesteuermessbescheide 1999, 2000 und 2001, jeweils vom 25.01.2005 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.10.2011, werden die Gewerbesteuermessbeträge 1999, 2000 und 2001 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe fe

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Aug. 2015 - IV R 34/12

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 25. Juli 2012  6 K 91/11 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Mai 2015 - IV R 27/12

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 2012  3 K 2236/09 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. März 2015 - IV R 3/12

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20. Dezember 2011  1 K 3146/08 G aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Nov. 2014 - X R 18/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor Die Revision der Kläger wird als unbegründet zurückgewiesen. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil d

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Apr. 2014 - I R 44/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, wurde im Streitjahr 2009 am 26. November mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet und am 3

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Juli 2013 - X R 40/10

bei uns veröffentlicht am 17.07.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war bis zum 1. Januar 2001 alleiniger Gesellschafter einer GmbH, die eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatung

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Feb. 2013 - IV R 33/09

bei uns veröffentlicht am 28.02.2013

Tatbestand 1 A. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine GmbH-- ist Rechtsnachfolgerin der A-GmbH & Co. KG (A-KG). Die am … Oktober 1998 in das Handelsregist

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Nov. 2012 - 3 K 2305/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2012

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, wie und in welcher Höhe bei Ausscheiden von.

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Okt. 2012 - IV R 38/09

bei uns veröffentlicht am 11.10.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gegenstand die Herstell

Finanzgericht Baden-Württemberg Entscheidung, 09. Juli 2012 - 6 K 5258/09

bei uns veröffentlicht am 09.07.2012

Tenor 1. Die angefochtenen Bescheide - alle in der Form der Einspruchsentscheidung vom 29. November 2009 - werden abgeändert. Dem beklagten Finanzamt wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, fe

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Mai 2012 - 14 K 2035/09

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

Tenor 1. Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2002 vom 25. März 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. März 2009 wird dahingehend geändert, dass- die Einkünfte aus Gewerbebetrieb u

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Apr. 2010 - IV R 5/08

bei uns veröffentlicht am 15.04.2010

Tatbestand 1 I. 1. An der A-KG waren neben der Komplementärin (C-GmbH) die Kläger und Revisionskläger zu 1. und 2. (Kläger) als Kommanditisten beteiligt. Die A-KG ist mi

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 14. Juli 2009 - 5 K 268/06

bei uns veröffentlicht am 14.07.2009

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein zum 31. Dezember 1997 festgestellter vortragsfähiger Gewerbeverlust der atypisch stillen Gesellschaft AX GmbH bei der Klägerin gemäß § 10 a Gewerbesteuergesetz (GewStG) z

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Feb. 2006 - 1 K 332/05

bei uns veröffentlicht am 21.02.2006

Tatbestand   1  Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil nach § 18 Abs. 4 UmwStG der Gewerbesteuer unterliegt. 2  Durch Umwandlung

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Jan. 2004 - 5 K 448/02

bei uns veröffentlicht am 14.01.2004

Tatbestand   1  (Überlassen von Datev) 2  Der Kläger (Kl) war bis 1994 Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Firma ... GmbH (im Folgenden: ... GmbH). Da das Betriebsgrundstück seit 1979 vom Einzelunt

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1Im Falle des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind die §§ 3 bis 8 und 10 entsprechend anzuwenden. 2Die Kapitalgesellschaft hat für steuerliche Zwecke auf den Zeitpunkt, in dem der Formwechsel wirksam wird, eine Übertragungsbilanz...
1Soweit Vermögen einer Körperschaft durch Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft übergeht, gelten die §§ 3 bis 8, 10 und 15 entsprechend. 2§ 10 ist für den in § 40 Abs. 2 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Teil der Beträge im...
1Der maßgebende Gewerbeertrag wird bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Million Euro um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der §§ 7 bis 10 ergeben haben...
(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f, 34g, 35a und 35c, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag)...