Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 202 Wirkungen der Eintragung

(1) Die Eintragung der neuen Rechtsform in das Register hat folgende Wirkungen:

1.
Der formwechselnde Rechtsträger besteht in der in dem Formwechselbeschluss bestimmten Rechtsform weiter.
2.
Die Anteilsinhaber des formwechselnden Rechtsträgers sind an dem Rechtsträger nach den für die neue Rechtsform geltenden Vorschriften beteiligt, soweit ihre Beteiligung nicht nach diesem Buch entfällt. Rechte Dritter an den Anteilen oder Mitgliedschaften des formwechselnden Rechtsträgers bestehen an den an ihre Stelle tretenden Anteilen oder Mitgliedschaften des Rechtsträgers neuer Rechtsform weiter.
3.
Der Mangel der notariellen Beurkundung des Formwechselbeschlusses und gegebenenfalls erforderlicher Zustimmungs- oder Verzichtserklärungen einzelner Anteilsinhaber wird geheilt.

(2) Die in Absatz 1 bestimmten Wirkungen treten in den Fällen des § 198 Abs. 2 mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Register ein.

(3) Mängel des Formwechsels lassen die Wirkungen der Eintragung der neuen Rechtsform oder des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Register unberührt.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

2 Artikel zitieren .

Gesellschaftsrecht: Haftung bei Formwechsel einer GmbH in eine GbR

13.06.2017

Beim Formwechsel einer GmbH in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen weder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts noch ihre Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden.

Gesellschaftsrecht: Rechtsscheinhaftung bei Formwechsel einer GmbH in eine GbR

19.01.2017

Ein Formwechsel einer GmbH in eine GbR setzt keine Eintragung in das Handelsregister voraus. Fälschlich eingetragene Gesellschafter haften für die Kosten gegen sie geführter Rechtsstreitigkeiten.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 198 Anmeldung des Formwechsels


(1) Die neue Rechtsform des Rechtsträgers ist zur Eintragung in das Register, in dem der formwechselnde Rechtsträger eingetragen ist, anzumelden. (2) Ist der formwechselnde Rechtsträger nicht in einem Register eingetragen, so ist der Rechtsträger

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2016 - II ZR 314/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2022

Bundesgerichtshof   Urteil von 18.10.2016 Az.: II ZR 314/15   Ein Formwechsel einer GmbH in eine GbR setzt keine Eintragung in das Handelsregister voraus. Fälschlich eingetragene Gesellschafter haften für die Kosten gegen sie gef&

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2016 - II ZR 314/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 314/15 Verkündet am: 18. Oktober 2016 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juli 2019 - II ZB 20/18

bei uns veröffentlicht am 23.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 20/18 vom 23. Juli 2019 in dem Statusverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AktG § 98 Abs. 1; SEBG § 34 Abs. 1 Nr. 1, § 35 Abs. 1 Wenn vor der Eintragung einer durch formwechselnde Umw

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Aug. 2002 - 1 StR 115/02

bei uns veröffentlicht am 21.08.2002

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja _________________ StGB § 73 Der Verfall ist, auch bei Anwendung des Bruttoprinzips, keine Strafe, sondern eine Maßnahme eigener Art. Die Abschöpfung des über den Nettogewinn hinaus Erlangten verfolg

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2004 - IXa ZB 262/03

bei uns veröffentlicht am 27.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 262/03 vom 27. Februar 2004 in der Zwangsvollstreckungssache Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft, die Richter Raebel, von Lienen, die Richterinnen Dr. Kessal-Wulf

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Okt. 2006 - III ZR 283/05

bei uns veröffentlicht am 05.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 283/05 Verkündet am: 5. Oktober 2006 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja UmwG §§ 16, 198

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Dez. 2015 - 15 W 2277/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 15 W 2277/15 Beschluss vom 14.12.2015 BB 8...-1... AG Neumarkt i.d. OPf. 15. Zivilsenat LEITSATZ In Sachen Gemarkung: B., Blatt 8... AG Neumarkt i.d. OPf. Be

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Mai 2016 - W 4 K 15.1336

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherhei

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Mai 2016 - W 4 K 15.1335

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherhe

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Okt. 2017 - M 2 K 17.4293

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Nov. 2018 - II B 8/18

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2017  12 V 12223/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 18. Okt. 2016 - II ZR 314/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 1. Oktober 2015 aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Sept. 2016 - 3 AZR 77/15

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision des Klägers das Vorbehaltsurteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 9. Januar 20

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2016 - V ZB 148/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 148/14 vom 14. Januar 2016 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 28; ZPO § 727 Satz 1 Ist eine formwechselnde Umwandlung von einer Kapital- oder einer Pers

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2015 - I ZR 213/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 2 1 3 / 1 3 Verkündet am: 12. Februar 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Juli 2012 - IV R 12/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist im zweiten Rechtsgang die Höhe eines Veräußerungsgewinns i.S. von § 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aus der Veräußerung einer Kommandi

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Juli 2012 - IV R 39/09

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Höhe eines Veräußerungsgewinns i.S. von § 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aus der Veräußerung einer Kommanditbeteiligung.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Feb. 2011 - II R 60/09

bei uns veröffentlicht am 16.02.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt von seiner Mutter (M) durch notariell beurkundeten Vertrag vom 15. Dezember 1999 im Wege der vorweggenomm

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 17. Dez. 2010 - S 1 KA 575/10

bei uns veröffentlicht am 17.12.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 bis 5, die diese selbst tragen.Der Streitwert wird - endgültig - 60.000 EUR festgesetzt.Die Hinzuziehung ei

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. Mai 2010 - V B 49/08

bei uns veröffentlicht am 31.05.2010

Tatbestand 1 I. Am 27. Januar 2006 erhob die F-GmbH nach erfolglosem Einspruchsverfahren wegen Umsatzsteuer 2001 beim Finanzgericht (FG) Klage. In der Klageschrift gab d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. März 2010 - 2 S 939/08

bei uns veröffentlicht am 29.03.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Februar 2008 - 6 K 2136/07 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Referenzen

(1) Die neue Rechtsform des Rechtsträgers ist zur Eintragung in das Register, in dem der formwechselnde Rechtsträger eingetragen ist, anzumelden. (2) Ist der formwechselnde Rechtsträger nicht in einem Register eingetragen, so ist der Rechtsträger neuer...