Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 30 Entgeltregulierung

(1) Einer Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach Maßgabe des § 31 unterliegen Entgelte für nach § 21 auferlegte Zugangsleistungen von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen. Abweichend von Satz 1 kann die Bundesnetzagentur solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterwerfen, wenn dies ausreicht, um die Regulierungsziele nach § 2 zu erreichen.

(2) Einer nachträglichen Regulierung nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterliegen:

1.
Entgelte, die ein Betreiber im Rahmen von Verpflichtungen nach § 18 verlangt, sowie
2.
Entgelte eines Betreibers, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, für andere als in Absatz 1 Satz 1 genannte Zugangsleistungen.
Abweichend von Satz 1 kann die Bundesnetzagentur solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder einer Genehmigung nach Maßgabe des § 31 unterwerfen, wenn dies erforderlich ist, um die Regulierungsziele nach § 2 zu erreichen oder im Fall von Satz 1 Nummer 1 den End-zu-End-Verbund von Diensten zu gewährleisten.

(3) Die Bundesnetzagentur stellt bei der Regulierung von Entgelten sicher, dass alle Entgelte die wirtschaftliche Effizienz und einen nachhaltigen Wettbewerb fördern und für die Verbraucher nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- und langfristig möglichst vorteilhaft sind. Sie berücksichtigt bei der Regulierung von Entgelten die zugrunde liegenden Investitionen und ermöglicht eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Bei Netzen der nächsten Generation trägt sie dabei den etwaigen spezifischen Investitionsrisiken unter weitestgehender Beachtung vereinbarter Risikobeteiligungsmodelle Rechnung.

(4) (weggefallen)

(5) (weggefallen)

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Referenzen - Gesetze | § 16 GewO§34cDV

§ 16 GewO§34cDV zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

§ 16 GewO§34cDV wird zitiert von 7 anderen §§ im Makler- und Bauträgerverordnung.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 31 Entgeltgenehmigung


(1) Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte nach § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 1.auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 oder2.auf der Grundlage der von ihr vo

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 32 Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung


(1) Die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung ergeben sich aus den langfristigen zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitstellung und einem angemessenen Zuschlag für leistungsmengenneutrale Gemeinkosten, einschließlich einer angemessenen Verz

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 13 Rechtsfolgen der Marktanalyse


(1) Soweit die Bundesnetzagentur auf Grund einer Marktanalyse nach § 11 Verpflichtungen nach den §§ 19, 20, 21, 23, 24, 30, 39 oder § 42 Absatz 4 Satz 3 auferlegt, ändert, beibehält oder widerruft (Regulierungsverfügung), gilt das Verfahren nach § 12

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 132 Beschlusskammerentscheidungen


(1) Die Bundesnetzagentur entscheidet durch Beschlusskammern in den Fällen des Teils 2, des § 55 Absatz 10, der §§ 61 und 62 sowie des § 81. Absatz 4 Satz 1 bleibt unberührt. Die Entscheidung ergeht durch Verwaltungsakt. Die Beschlusskammern werden m
§ 16 GewO§34cDV zitiert 5 andere §§ aus dem Makler- und Bauträgerverordnung.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 31 Entgeltgenehmigung


(1) Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte nach § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 1.auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 oder2.auf der Grundlage der von ihr vo

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 2 Regulierung, Ziele und Grundsätze


(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldege

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 21 Zugangsverpflichtungen


(1) Die Bundesnetzagentur kann auf Antrag oder von Amts wegen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, verpflichten, anderen Unternehmen Zugang nach Maßgabe dieser Vorschrift zu gewähren einschließli

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 38 Nachträgliche Regulierung von Entgelten


(1) Unterliegen Entgelte einer nachträglichen Entgeltregulierung, sind sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten vorzulegen. Die Bundesnetzagentur untersagt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige der Entgeltmaßn

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 18 Kontrolle über Zugang zu Endnutzern


(1) Die Bundesnetzagentur kann Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die den Zugang zu Endnutzern kontrollieren, in begründeten Fällen verpflichten, auf entsprechende Nachfrage ihre Netze mit denen von Betreibern anderer öffentlicher Teleko

Referenzen - Urteile | § 16 GewO§34cDV

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56 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 16 GewO§34cDV.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Mai 2018 - 6 C 4/17

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Eine Marktanalyse der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur gelangte zuletzt i

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Nov. 2017 - 6 C 56/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer ihr erteilten Entgeltanordnung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Jan. 2017 - 6 C 2/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt Mobilfunknetze, die mit Telekommunikationsnetzen anderer Betreiber zusammengeschaltet sind. Die von ihr erhobenen Entgelte für die Anr

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2017 - KZR 2/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 2/15 Verkündet am: 24. Januar 2017 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 22. Nov. 2016 - 1 BvL 6/14, 1 BvL 3/15, 1 BvL 4/15, 1 BvL 6/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor § 35 Absatz 5 Satz 2 und 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22. Juni 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 1190) und in der Fassung späterer Gesetze ist mit Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des G

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Aug. 2016 - 6 C 24/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tatbestand 1 Die Beigeladene betreibt ein Mobilfunknetz, das mit dem Telekommunikationsnetz der Klägerin zusammengeschaltet ist. Rechtliche Grundlage hierfür ist eine me

Europäischer Gerichtshof Urteil, 14. Jan. 2016 - C-395/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 14. Januar 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Gemeinsamer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste — Richtlinie 2002/21/EG — Art. 7 Abs. 3 —...

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 C 42/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Beigeladene betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Sie ist auf der Grundlage von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur - zum hier maß

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 C 43/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Beigeladene betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Sie ist auf der Grundlage von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur - zum hier maß

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 C 39/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Beigeladene betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Sie ist auf der Grundlage von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur - zum hier maß

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 C 40/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Beigeladene betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Sie ist auf der Grundlage von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur - zum hier maß

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 C 41/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Beigeladene betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Sie ist auf der Grundlage von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur - zum hier maß

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 C 44/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Beigeladene betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Sie ist auf der Grundlage von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur - zum hier maß

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2015 - 1 K 2736/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wi

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Aug. 2015 - 21 K 6594/13

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Der Beschluss der Beklagten vom 23. September 2013 – BK 3c-13/039 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsverhältnis der Klägerin und der Beigeladenen unter Ziffer 1.1 einmalige Bereitstellungsentgelte für die Leistung Neuschaltung f

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Aug. 2015 - 21 K 6592/13

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Der Beschluss der Beklagten vom 23. September 2013 – BK 3c-13/039 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsverhältnis der Klägerin und der Beigeladenen unter Ziffer 1.1 einmalige Bereitstellungsentgelte für die Leistung Neuschaltung f

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Apr. 2015 - 21 K 5698/12

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Der Beschluss der Beklagten vom 31. August 2012 – BK 3c-12/079 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsverhältnis der Klägerin und der Beigeladenen unter Ziffer 1.1 einmalige Bereitstellungsentgelte sowie unter Ziffer 1.3 Kündigungse

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Apr. 2015 - 21 K 5700/12

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Der Beschluss der Beklagten vom 31. August 2012 – BK 3c-12/079 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsverhältnis der Klägerin und der Beigeladenen unter Ziffer 1.1 einmalige Bereitstellungsentgelte sowie unter Ziffer 1.3 Kündigungse

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Apr. 2015 - 21 K 5713/12

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Der Beschluss der Beklagten vom 31. August 2012 – BK 3c-12/079 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsverhältnis der Klägerin und der Beigeladenen unter Ziffer 1.1 einmalige Bereitstellungsentgelte sowie unter Ziffer 1.3 Kündigungse

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 10. Dez. 2014 - 6 C 18/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 10. Dez. 2014 - 6 C 16/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Sept. 2014 - 21 K 4414/11

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d : 2Die Klägerin wendet sich

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 24/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 25/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 20/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 23/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 21/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 22/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Juli 2014 - 6 B 50/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Gründe I. 1 Der Klägerin wurden seit 1999 befristet bis zum 31. Dezember 2007 Frequenze

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 25. Juni 2014 - 6 C 10/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgender Frage e

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Dez. 2013 - 6 C 23/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene, die Gesamtrechtsnachfolgerin für das vormals von der Deutschen Telekom AG betriebene bundesweite öffentliche Telekommunika

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Dez. 2013 - 6 C 24/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin hält über Zwischengesellschaften 100% der Anteile an Einzelgesellschaften, die ihrerseits - ebenso wie die Beigeladene, die Gesamtrechtsnachfol

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 09. Dez. 2013 - 21 K 6283/12

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat. Der Beschluss der Beklagten vom 29. Juni 2007 – BK 4b-07-004/E 20.04.07 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsverhältnis der ehemaligen U.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Okt. 2013 - 6 B 16/13

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 6 C 17/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene betreiben öffentliche Telefonnetze, deren Zusammenschaltung durch Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation u

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 6 C 16/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene betreiben öffentliche Telefonnetze, deren Zusammenschaltung durch Beschlüsse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 6 C 15/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene betreiben öffentliche Telefonnetze, deren Zusammenschaltung durch Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation u

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 6 C 14/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene betreiben öffentliche Telefonnetze, deren Zusammenschaltung durch Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation u

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 6 C 13/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene betreiben öffentliche Telefonnetze, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung vom 26. Juni 2003 seit dem 1. Juli 2003 zusamme

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Sept. 2013 - 7 C 21/12

bei uns veröffentlicht am 05.09.2013

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 16. August 2012 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Aug. 2013 - 21 K 4887/10

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Aug. 2013 - 21 K 4885/10

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Aug. 2013 - 21 K 5166/06

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die V

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Juni 2013 - 6 C 11/12

bei uns veröffentlicht am 12.06.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin ist ein Telekommunikationsunternehmen, das von anderen Unternehmen Verbindungsleistungen bezieht, die sie im eigenen Namen und auf eigene Rechn

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Juni 2013 - 6 C 10/12

bei uns veröffentlicht am 12.06.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin erbringt Telekommunikationsdienstleistungen für Großunternehmen und andere Telekommunikationsunternehmen. Zur Realisierung so genannter Corpora

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Mai 2013 - 6 C 10/11

bei uns veröffentlicht am 29.05.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin, die Deutsche Post AG, erbringt lizenzpflichtige Postdienstleistungen. Sie unterhielt in der hier maßgeblichen Zeit der Jahre 2002 bis 2004 Pos

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2012 - 6 C 2/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikat

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2012 - 6 C 36/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikat

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2012 - 6 C 13/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts, wendet sich gegen Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen für den draht

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2012 - 6 C 3/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikat

Referenzen

(1) Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte nach § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 1.auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 oder2.auf der Grundlage der von ihr vorgegebenen...
(1) Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte nach § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 1.auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 oder2.auf der Grundlage der von ihr vorgegebenen...
(1) Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte nach § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 1.auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 oder2.auf der Grundlage der von ihr vorgegebenen...
(1) Die Bundesnetzagentur kann auf Antrag oder von Amts wegen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, verpflichten, anderen Unternehmen Zugang nach Maßgabe dieser Vorschrift zu gewähren einschließlich einer...
(1) Die Bundesnetzagentur kann auf Antrag oder von Amts wegen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, verpflichten, anderen Unternehmen Zugang nach Maßgabe dieser Vorschrift zu gewähren einschließlich einer...
(1) Die Bundesnetzagentur kann auf Antrag oder von Amts wegen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, verpflichten, anderen Unternehmen Zugang nach Maßgabe dieser Vorschrift zu gewähren einschließlich einer...
(1) Die Bundesnetzagentur kann auf Antrag oder von Amts wegen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, verpflichten, anderen Unternehmen Zugang nach Maßgabe dieser Vorschrift zu gewähren einschließlich einer...
(1) Die Bundesnetzagentur kann auf Antrag oder von Amts wegen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, verpflichten, anderen Unternehmen Zugang nach Maßgabe dieser Vorschrift zu gewähren einschließlich einer...
(1) Die Bundesnetzagentur kann auf Antrag oder von Amts wegen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, verpflichten, anderen Unternehmen Zugang nach Maßgabe dieser Vorschrift zu gewähren einschließlich einer...
(1) Unterliegen Entgelte einer nachträglichen Entgeltregulierung, sind sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten vorzulegen. Die Bundesnetzagentur untersagt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige der Entgeltmaßnahme die...
(1) Unterliegen Entgelte einer nachträglichen Entgeltregulierung, sind sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten vorzulegen. Die Bundesnetzagentur untersagt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige der Entgeltmaßnahme die...
(1) Unterliegen Entgelte einer nachträglichen Entgeltregulierung, sind sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten vorzulegen. Die Bundesnetzagentur untersagt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige der Entgeltmaßnahme die...
(1) Unterliegen Entgelte einer nachträglichen Entgeltregulierung, sind sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten vorzulegen. Die Bundesnetzagentur untersagt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige der Entgeltmaßnahme die...
(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses...
(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses...
(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses...
(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses...
(1) Unterliegen Entgelte einer nachträglichen Entgeltregulierung, sind sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten vorzulegen. Die Bundesnetzagentur untersagt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige der Entgeltmaßnahme die...
(1) Unterliegen Entgelte einer nachträglichen Entgeltregulierung, sind sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten vorzulegen. Die Bundesnetzagentur untersagt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige der Entgeltmaßnahme die...
(1) Die Bundesnetzagentur kann Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die den Zugang zu Endnutzern kontrollieren, in begründeten Fällen verpflichten, auf entsprechende Nachfrage ihre Netze mit denen von Betreibern anderer öffentlicher Telekommunikationsnet...
(1) Die Bundesnetzagentur kann Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die den Zugang zu Endnutzern kontrollieren, in begründeten Fällen verpflichten, auf entsprechende Nachfrage ihre Netze mit denen von Betreibern anderer öffentlicher Telekommunikationsnet...
(1) Unterliegen Entgelte einer nachträglichen Entgeltregulierung, sind sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten vorzulegen. Die Bundesnetzagentur untersagt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige der Entgeltmaßnahme die...
(1) Unterliegen Entgelte einer nachträglichen Entgeltregulierung, sind sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten vorzulegen. Die Bundesnetzagentur untersagt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige der Entgeltmaßnahme die...
(1) Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte nach § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 1.auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 oder2.auf der Grundlage der von ihr vorgegebenen...
(1) Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte nach § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 1.auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 oder2.auf der Grundlage der von ihr vorgegebenen...
(1) Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte nach § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 1.auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 oder2.auf der Grundlage der von ihr vorgegebenen...
(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses...
(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses...
(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses...
(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses...