Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 27 Ziel der Entgeltregulierung

(1) Ziel der Entgeltregulierung ist es, eine missbräuchliche Ausbeutung, Behinderung oder Diskriminierung von Endnutzern oder von Wettbewerbern durch preispolitische Maßnahmen von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zu verhindern.

(2) Die Bundesnetzagentur hat darauf zu achten, dass Entgeltregulierungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit aufeinander abgestimmt sind (Konsistenzgebot). Die Bundesnetzagentur nimmt insbesondere eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung ihrer Entgeltregulierungsmaßnahmen vor, und sie prüft bei den jeweiligen Entgeltregulierungsmaßnahmen, ob diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen nach § 2 stehen.

(3) Die Bundesnetzagentur hat, soweit Belange von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien nach § 2 Absatz 6 Satz 1 betroffen sind, die zuständige Landesmedienanstalt hierüber zu informieren und an eingeleiteten Verfahren zu beteiligen. Auf Antrag der zuständigen Landesmedienanstalt prüft die Bundesnetzagentur auf der Grundlage dieses Gesetzes die Einleitung eines Verfahrens und die Anordnung von Maßnahmen nach den folgenden Bestimmungen.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 25 Anordnungen durch die Bundesnetzagentur


(1) Kommt eine Zugangsvereinbarung nach § 22 oder eine Vereinbarung über Zugangsleistungen nach § 18 ganz oder teilweise nicht zustande und liegen die nach diesem Gesetz erforderlichen Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung vor,

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 132 Beschlusskammerentscheidungen


(1) Die Bundesnetzagentur entscheidet durch Beschlusskammern in den Fällen des Teils 2, des § 55 Absatz 10, der §§ 61 und 62 sowie des § 81. Absatz 4 Satz 1 bleibt unberührt. Die Entscheidung ergeht durch Verwaltungsakt. Die Beschlusskammern werden m

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 23 Standardangebot


(1) Die Bundesnetzagentur kann einen Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, verpflichten, in der Regel innerhalb von drei Monaten ein Standardangebot für die Zugangsleistung zu veröffentliche
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 2 Regulierung, Ziele und Grundsätze


(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldege

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31 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Mai 2007 - III ZR 467/04

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 467/04 Verkündet am: 24. Mai 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AGBG § 8; BGB § 307

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Mai 2007 - III ZR 468/04

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 468/04 Verkündet am: 24. Mai 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Nov. 2017 - 6 C 56/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer ihr erteilten Entgeltanordnung.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 22. Nov. 2016 - 1 BvL 6/14, 1 BvL 3/15, 1 BvL 4/15, 1 BvL 6/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor § 35 Absatz 5 Satz 2 und 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22. Juni 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 1190) und in der Fassung späterer Gesetze ist mit Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des G

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Aug. 2016 - 6 C 24/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tatbestand 1 Die Beigeladene betreibt ein Mobilfunknetz, das mit dem Telekommunikationsnetz der Klägerin zusammengeschaltet ist. Rechtliche Grundlage hierfür ist eine me

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Aug. 2015 - 21 K 6594/13

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Der Beschluss der Beklagten vom 23. September 2013 – BK 3c-13/039 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsverhältnis der Klägerin und der Beigeladenen unter Ziffer 1.1 einmalige Bereitstellungsentgelte für die Leistung Neuschaltung f

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Aug. 2015 - 21 K 6592/13

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Der Beschluss der Beklagten vom 23. September 2013 – BK 3c-13/039 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsverhältnis der Klägerin und der Beigeladenen unter Ziffer 1.1 einmalige Bereitstellungsentgelte für die Leistung Neuschaltung f

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Apr. 2015 - 21 K 5698/12

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Der Beschluss der Beklagten vom 31. August 2012 – BK 3c-12/079 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsverhältnis der Klägerin und der Beigeladenen unter Ziffer 1.1 einmalige Bereitstellungsentgelte sowie unter Ziffer 1.3 Kündigungse

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Apr. 2015 - 21 K 5700/12

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Der Beschluss der Beklagten vom 31. August 2012 – BK 3c-12/079 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsverhältnis der Klägerin und der Beigeladenen unter Ziffer 1.1 einmalige Bereitstellungsentgelte sowie unter Ziffer 1.3 Kündigungse

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Apr. 2015 - 21 K 5713/12

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Der Beschluss der Beklagten vom 31. August 2012 – BK 3c-12/079 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsverhältnis der Klägerin und der Beigeladenen unter Ziffer 1.1 einmalige Bereitstellungsentgelte sowie unter Ziffer 1.3 Kündigungse

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 10. Dez. 2014 - 6 C 16/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1924/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/100 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1925/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/099 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1814/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/099 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1654/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/100 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2014 - 21 K 2807/09

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 31. März 2009 (BK3a-09/004) verpflichtet, über den am 20. Januar 2009 ge

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2014 - 21 K 2745/09

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Ziffer 1. des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 31. März 2009 (BK 3a-09/004) wird aufgehoben. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ein Viertel der Kosten des Verfahrens einschließlich eines Viertels der außer

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 09. Dez. 2013 - 21 K 6283/12

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat. Der Beschluss der Beklagten vom 29. Juni 2007 – BK 4b-07-004/E 20.04.07 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsverhältnis der ehemaligen U.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 6 C 17/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene betreiben öffentliche Telefonnetze, deren Zusammenschaltung durch Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation u

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 6 C 16/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene betreiben öffentliche Telefonnetze, deren Zusammenschaltung durch Beschlüsse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 6 C 15/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene betreiben öffentliche Telefonnetze, deren Zusammenschaltung durch Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation u

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 6 C 14/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene betreiben öffentliche Telefonnetze, deren Zusammenschaltung durch Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation u

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 6 C 13/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene betreiben öffentliche Telefonnetze, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung vom 26. Juni 2003 seit dem 1. Juli 2003 zusamme

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Aug. 2013 - 21 K 5214/06

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung von Ziff. 1.1, 1.2 und 2. des Beschlusses vom 8. November 2006 (BK 3a/b-06-008/E 30.08.06) verpflichtet, über die

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Aug. 2013 - 21 K 5166/06

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die V

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Mai 2013 - 6 C 10/11

bei uns veröffentlicht am 29.05.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin, die Deutsche Post AG, erbringt lizenzpflichtige Postdienstleistungen. Sie unterhielt in der hier maßgeblichen Zeit der Jahre 2002 bis 2004 Pos

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Dez. 2011 - 6 C 36/10

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin, die Deutsche Telekom AG, wendet sich gegen einen Beschluss, durch den die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Nov. 2011 - 6 C 12/10

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin, ein Unternehmen der Telekommunikation, wendet sich gegen einen Bescheid, durch den die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (jet

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Nov. 2011 - 6 C 13/10

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

Tatbestand 1 Die Klägerinnen, Unternehmen der Telekommunikation, wenden sich gegen einen Bescheid, durch den die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (jetz

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Nov. 2011 - 6 C 11/10

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin, ein Unternehmen der Telekommunikation, wendet sich gegen einen Bescheid, durch den die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (jet

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Okt. 2010 - 6 C 19/09

bei uns veröffentlicht am 20.10.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin erbringt Telekommunikationsdienste auf Festnetzbasis. Die Beigeladene betreibt ein digitales zellulares Mobilfunktelefonnetz; sie bietet ihren

Referenzen

(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1.die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses...