Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 5 Reisebeihilfe für Heimfahrten

(1) Ein Berechtigter nach § 3 hat einen Anspruch auf Reisebeihilfen nach Maßgabe des § 8 des Bundesreisekostengesetzes.

(2) Verzichtet ein Berechtigter bei Maßnahmen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 unwiderruflich auf die Zusage der Umzugskostenvergütung, und ist aus dienstlichen Gründen ein Umzug nicht erforderlich (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d des Bundesumzugskostengesetzes), gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, daß Reisebeihilfe für längstens ein Jahr gewährt wird.

(3) Anstelle einer Reise des Berechtigten kann eine Reise folgender Personen berücksichtigt werden:

1.
des Ehegatten, des Lebenspartners oder eines Kindes oder
2.
eines Verwandten bis zum vierten Grad, eines Verschwägerten bis zum zweiten Grad, eines Pflegekindes oder von Pflegeeltern, wenn der Berechtigte mit diesen Personen in häuslicher Gemeinschaft lebt und ihnen aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung nicht nur vorübergehend Unterkunft und Unterhalt ganz oder überwiegend gewährt.

(4) Als Reisebeihilfe werden pro Heimfahrt Fahrt- oder Flugkosten nach Maßgabe des § 8 des Bundesreisekostengesetzes gewährt. § 4 Absatz 2 des Bundesreisekostengesetzes gilt entsprechend.

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Arbeitsrecht: Schadensersatz für Zweitwohnung und Pendeln nach rechtswidriger Versetzung

25.04.2018

Ein Arbeitgeber muss einem Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Versetzung die Kosten für eine Zweitwohnung und eines Teils der Heimfahrten zu erstatten sowie ein Tagegeld zahlen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 3 Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben


(1) Ein Berechtigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten oder aus dienstlichen Gründen nicht gestattet ist, erhält für die ersten 14 Tage nach beendeter Dienstantrittsreise als Trennungsgeld die gl
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesreisekostengesetz - BRKG 2005 | § 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung


(1) Entstandene Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet. Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahr

Bundesreisekostengesetz - BRKG 2005 | § 8 Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort


Dauert der dienstlich veranlasste Aufenthalt an demselben auswärtigen Geschäftsort länger als 14 Tage, wird vom 15. Tag an ein um 50 Prozent ermäßigtes Tagegeld gewährt; in besonderen Fällen kann die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 3 Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben


(1) Ein Berechtigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten oder aus dienstlichen Gründen nicht gestattet ist, erhält für die ersten 14 Tage nach beendeter Dienstantrittsreise als Trennungsgeld die gl

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 1 Anwendungsbereich


(1) Berechtigte nach dieser Verordnung sind 1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Trennungsgeld wird gewäh

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2018 - 14 B 16.2257

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2014 - 14 ZB 11.791

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.000 Euro festgesetzt. Grü

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Juni 2016 - B 5 K 15.422

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 2. April 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Mai 2015 wird insoweit aufgehoben, als darin die Gewährung einer Reisebeihilfe für die Familienheimfahrt des Klägers vom 23. bis 25. Januar

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 11. Dez. 2017 - 8 A 142/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Tatbestand 1 Der Kläger ist seit dem 01.09.2016 Beamter auf Widerruf im Land Sachsen-Anhalt und begehrt von dem Beklagten die Erstattung fiktiver Fahrtkosten unter fiktiver Verwendung einer Bahncard 50 für den Zeitraum September 2016 bis Dezember

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 A 31/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung von Trennungsreisegeld, Trennungstagegeld und Reisebeihilfe für Heimfahrten über den von der Beklagten jeweils bewilligten

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Juni 2013 - 1 WB 42/12, 1 WB 44/12, 1 WB 42/12, 1 WB 44/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2013

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt als freigestelltes Mitglied des Gesamtvertrauenspersonenausschusses die Erstattung von Kosten für Heimfahrten von seinem Dienstort

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10

bei uns veröffentlicht am 27.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. April 2010 - 11 Sa 218/10 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 23. Juli 2010 - 5 A 196/09

bei uns veröffentlicht am 23.07.2010

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich als Soldat gegen die Rückforderung von Trennungsgeld in Höhe von 2.845,10 Euro. 2 Anlässlich seiner Versetzung zum 03.07.2006 vom Gefechtsübungszentrum L. zum Log

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