Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 1 Anwendungsbereich

(1) Berechtigte nach dieser Verordnung sind

1.
Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,
2.
Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und
3.
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

(2) Trennungsgeld wird gewährt aus Anlaß der

1.
Versetzung aus dienstlichen Gründen,
2.
Aufhebung einer Versetzung nach einem Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung,
3.
Verlegung der Beschäftigungsbehörde,
4.
nicht nur vorübergehenden Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde,
5.
Übertragung eines anderen Richteramtes nach § 32 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes oder eines weiteren Richteramtes nach § 27 Abs. 2 des vorgenannten Gesetzes,
6.
Abordnung oder Kommandierung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung,
7.
Zuweisung nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes und § 20 des Beamtenstatusgesetzes,
8.
vorübergehenden Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde,
9.
vorübergehenden dienstlichen Tätigkeit bei einer anderen Stelle als einer Dienststelle,
10.
Aufhebung oder Beendigung einer Maßnahme nach den Nummern 6 bis 9 nach einem Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung,
11.
Versetzung mit Zusage der Umzugskostenvergütung nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesumzugskostengesetzes,
12.
Einstellung mit Zusage der Umzugskostenvergütung,
13.
Einstellung ohne Zusage der Umzugskostenvergütung bei vorübergehender Dauer des Dienstverhältnisses, der vorübergehenden Verwendung am Einstellungsort oder während der Probezeit; die Gewährung von Trennungsgeld in diesen Fällen bedarf der Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr ermächtigten nachgeordneten Behörde,
14.
Räumung einer Dienstwohnung auf dienstliche Weisung, solange der zur Führung eines Haushalts notwendige Teil der Wohnungseinrichtung untergestellt werden muß.

(3) Trennungsgeld wird nur gewährt, wenn

1.
bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 13 der neue Dienstort ein anderer als der bisherige Dienstort ist und bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nummer 1 bis 5 sowie den Nummern 10 bis 13 die Wohnung nicht im Einzugsgebiet (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Bundesumzugskostengesetzes) liegt,
2.
bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 5 der Berechtigte nicht unwiderruflich auf die Zusage der Umzugskostenvergütung verzichtet und dienstliche Gründe den Umzug nicht erfordern (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d des Bundesumzugskostengesetzes).

(4) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für im Grenzverkehr tätige Beamte im Bereich ausländischer Lokalgrenzbehörden, zwischen solchen Bereichen und zwischen diesen und dem Inland.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 3 Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben


(1) Ein Berechtigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten oder aus dienstlichen Gründen nicht gestattet ist, erhält für die ersten 14 Tage nach beendeter Dienstantrittsreise als Trennungsgeld die gl

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 6 Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort


(1) Ein Berechtigter, der täglich an den Wohnort zurückkehrt oder dem die tägliche Rückkehr zuzumuten ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2), erhält als Trennungsgeld Fahrtkostenerstattung oder Wegstreckenentschädigung wie bei Dienstreisen. Hierauf sind die Fahraus

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 2 Trennungsgeld nach Zusage der Umzugskostenvergütung


(1) Ist Umzugskostenvergütung zugesagt, steht Trennungsgeld zu, 1. wenn der Berechtigte seit dem Tag des Wirksamwerdens der Zusage oder, falls für ihn günstiger, der Maßnahme nach § 1 Abs. 2 uneingeschränkt umzugswillig ist und2. solange er wegen Woh

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 9 Verfahrensvorschriften


(1) Das Trennungsgeld ist innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr nach Beginn der Maßnahme nach § 1 Abs. 2 schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Trennungsgeld wird monatlich nachträglich auf Grund von Forderungsnachweisen gezahlt, die de
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 29 Zuweisung


(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder2. bei einer

Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 4 Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Fällen


(1) Die Umzugskostenvergütung kann in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 zugesagt werden für Umzüge aus Anlaß 1. der Einstellung,2. der Abordnung oder Kommandierung,3. der vorübergehenden Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 20 Zuweisung


(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit zugewiesen werden 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft oder bei einer öffentlich-rechtlichen Re
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 3 Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben


(1) Ein Berechtigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten oder aus dienstlichen Gründen nicht gestattet ist, erhält für die ersten 14 Tage nach beendeter Dienstantrittsreise als Trennungsgeld die gl

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

43 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2018 - 14 B 16.2257

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - M 17 K 17.2247

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2016 - 14 BV 15.1563

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 14 BV 15.1563 Im Namen des Volkes Urteil vom 4. Februar 2016 (VG Augsburg, Entscheidung vom 30. April 2015, Az.: Au 2 K 14.1794) 14. Senat Sachgebie

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Juli 2017 - AN 1 K 16.01450

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festgesetzten Kosten abwenden, wenn nicht die Be

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Feb. 2016 - M 17 K 15.2928

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 06. Juli 2016 - W 1 K 14.901

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger zusätzliches Trennungsgeld für die Monate Februar 2013 bis März 2014 in gesetzlicher Höhe ohne Höchstbetragsberechnung nach § 6 Abs. 4 TGV zu bewilligen. Die ergangenen Behörden

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. März 2017 - M 17 K 16.1707

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Mai 2017 - W 1 K 16.629

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Hammelburg vom 12. April 2016 in Gestalt des Beschwerdebescheids vom 18. Mai 2016 wird insoweit aufgehoben als der Verwaltungsakt vom 21. Mai 2015 auch für die Vergangenheit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2014 - 14 ZB 11.791

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.000 Euro festgesetzt. Grü

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Sept. 2015 - M 17 K 14.3313

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhei

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Jan. 2014 - 17 K 13.4615

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom .... April 2013 und des Beschwerdebescheides vom .... Juli 2013 verpflichtet, dem Kläger Trennungsgeld für den Monat Dezember 2012 zu gewähren. II. Die Beklagte hat

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Juni 2016 - B 5 K 15.422

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 2. April 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Mai 2015 wird insoweit aufgehoben, als darin die Gewährung einer Reisebeihilfe für die Familienheimfahrt des Klägers vom 23. bis 25. Januar

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Nov. 2014 - M 17 K 14.4365

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Dez. 2017 - W 1 K 17.198

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Dez. 2017 - W 1 K 16.1318

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundeswehrdienstleistungszentrums H* … vom 8. September 2016 in der Gestalt des Beschwerd

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 12. Sept. 2018 - 2 LA 36/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer, Einzelrichter - vom 17. Februar 2016 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Strei

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 19. Juli 2018 - 8 A 333/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tatbestand 1 Der Kläger ist Soldat bei der Bundeswehr und begehrt die Gewährung von Trennungsgeld für den täglichen Hin- und Rückweg von seiner Wohnung A-Straße in A-Stadt zu seinem Dienstort A.. in M… Zum 19.04.2017 wurde er vom Standort G… nach

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 A 31/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung von Trennungsreisegeld, Trennungstagegeld und Reisebeihilfe für Heimfahrten über den von der Beklagten jeweils bewilligten

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 26. Sept. 2016 - 1 A 1662/15

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 6.128,40 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Antrag auf Zulassung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 01. Juni 2016 - 15 K 3210/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1 T a t b e s t a n d : 2Die Klägerin steht als Steueramtsrätin im Dienst der Beklagten. Mit Verfügung des Bundeszentralamts für Steuern vom April 2013 wurde ihr ab dem

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 25. Mai 2016 - 23 K 5691/14

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 05.06.2014 und des Beschwerdebescheides vom 15.09.2014 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 06.05.2014 Trennungsgeld zu gewähren. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfah

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 25. Mai 2016 - 23 K 6356/14

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor  Die Klage wird abgewiesen.  Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Der Kläger begehrt Trennungsgeld von der Beklagten. 3Er steht als Zeitsoldat im Dienst der Beklagten. Im September 2005 versetzte die Beklagte ihn von Plön

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 5 C 32/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob das beklagte Land im Rahmen der freien Heilfürsorge der Polizei verpflichtet ist, dem Kläger die Aufwendungen zu erstat

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2015 - 12 A 231/15

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 19. Okt. 2015 - 2 LB 4/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts -11. Kammer, Einzelrichter - vom 8. Oktober 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; insoweit ist das Urt

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 24. Juni 2015 - 23 K 1188/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger ist Berufssoldat im Dienst der Beklagten und begehrt die Gewährung von Trennungsgeld. 3Vom 01.10.2002 bis zum 04.10.2005 wurde der Kläger

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 K 1856/14.TR

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Okt. 2014 - 4 S 884/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. März 2014 - 1 K 704/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläge

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 03. Juli 2014 - 1 K 2507/13

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums (BwDLZ)             - Standortservice O.         - vom 5. April 2013 und des Beschwerdebescheides des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Diens

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 20. Feb. 2014 - 12 A 123/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecke

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 17. Feb. 2014 - 4 K 3375/11

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bruchsal vom 23.08.2011 und des Beschwerdebescheids der Wehrbereichsverwaltung Süd vom 15.11.2011 verpflichtet, dem Kläger weiteres Trennungsgeld in Höhe

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Okt. 2013 - 1 A 856/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2013

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 3.000 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 VwGO gestützte Antrag, über den i

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Juni 2013 - 1 WB 42/12, 1 WB 44/12, 1 WB 42/12, 1 WB 44/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2013

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt als freigestelltes Mitglied des Gesamtvertrauenspersonenausschusses die Erstattung von Kosten für Heimfahrten von seinem Dienstort

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Jan. 2013 - 5 C 12/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, ein Gymnasiallehrer, begehrt von der beklagten Landesschulbehörde, ihm ein Dienstzimmer mit Ausstattung in der Schule zur Verfügung zu stellen,

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Jan. 2013 - 5 C 13/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2013

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von der Beklagten die Übernahme von Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Jan. 2013 - 5 C 11/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2013

Tatbestand 1 Der Kläger ist Studienrat und unterrichtet an einem Gymnasium in O. die Fächer Mathematik und Sport. Er begehrt von der beklagten Landesschulbehörde, die Ko

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2012 - 5 A 2/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2012

Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die Höhe des dem Kläger in den Jahren 2009 bis 2011 zustehenden Trennungsübernachtungsgeldes.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Sept. 2012 - 10 Sa 128/12

bei uns veröffentlicht am 13.09.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 28.02.2012, Az.: 7 Ca 2042/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten übe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Juni 2012 - 5 A 1/12

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Höhe eines Trennungsgeldes. 2

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Apr. 2011 - 2 A 11447/10

bei uns veröffentlicht am 13.04.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 16. November 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten v

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Juli 2010 - 5 Sa 768/09

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 14.10.2009 - 1 Ca 32/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen..

Referenzen

(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder2. bei einer anderen...
(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit zugewiesen werden 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft oder bei einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinsc...
(1) Die Umzugskostenvergütung kann in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 zugesagt werden für Umzüge aus Anlaß 1. der Einstellung,2. der Abordnung oder Kommandierung,3. der vorübergehenden Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der...
(1) Ein Berechtigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten oder aus dienstlichen Gründen nicht gestattet ist, erhält für die ersten 14 Tage nach beendeter Dienstantrittsreise als Trennungsgeld die gleiche...