Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO 2012 | § 71 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen

Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbunden werden; der Betroffene hat den Auflagen nachzukommen.

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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO 2012 | § 69a Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Absatz 1 Nummer 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 47f Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, oder entgegen § 47f Absatz 2 Satz 2 ein Kraftfahrzeug

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 71 StVZO 2012.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 27. Aug. 2015 - 2 Ss OWi 95/15 (60/15), 2 SsOWi 95/15 (60/15)

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen werden zugelassen. 2. Auf die Rechtsbeschwerden der Betroffenen wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird das Verfahren zur erneuten

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 01. Apr. 2014 - 2 BvF 1/12, 2 BvF 3/12

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. Soweit die Antragstellerinnen im Verfahren 2 BvF 3

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 04. Feb. 2014 - 8 A 1742/10

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24. Juni 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckung