Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO 2012 | § 71 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO 2012 | § 71 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Inhaltsverzeichnis
Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbunden werden; der Betroffene hat den Auflagen nachzukommen.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Absatz 1 Nummer 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 47f Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, oder entgegen § 47f Absatz 2 Satz 2 ein Kraftfahrzeug
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 27/08/2015 00:00
Tenor
1. Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen werden zugelassen.
2. Auf die Rechtsbeschwerden der Betroffenen wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird das Verfahren zur erneuten
published on 01/04/2014 00:00
Tenor
1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
2. Soweit die Antragstellerinnen im Verfahren 2 BvF 3
published on 04/02/2014 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24. Juni 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckung
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.