Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 45 Anonymisierte Daten

Auf die Verarbeitung von Daten, die keinen Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person ermöglichen, finden die Vorschriften dieses Abschnitts keine Anwendung. Zu den Daten, die einen Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person ermöglichen, gehören auch das Kennzeichen eines Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrzeugbriefnummer.

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 61 VAG 2016.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 29. Sept. 2017 - 4 MB 60/17

bei uns veröffentlicht am 29.09.2017

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer - vom 24. August 2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschw

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 20. Sept. 2017 - 4 MB 56/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer - vom 10. August 2017 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Besc

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 05. Nov. 2013 - 2 K 1310/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Juni 2013 - 2 B 12/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2013

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben. Der Kläger hat nicht dargelegt, dass der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grund