Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG | § 3 Folgeansprüche
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Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet Inhaltsverzeichnis
(1) Die Aufhebung einer Entscheidung nach § 1 begründet Ansprüche nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(2) Wird eine Einziehung von Gegenständen oder eine Vermögenseinziehung aufgehoben, richtet sich die Rückübertragung oder Rückgabe von Vermögenswerten nach dem Vermögensgesetz und dem Investitionsvorranggesetz.
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(1) Die strafrechtliche Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 ist auf Antrag für rechtsstaatswidrig zu erkl
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published on 10/08/2010 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 646/09 vom 10. August 2010 in der Rehabilitierungssache des BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StrRehaG § 17a Abs. 4 Satz 1 Die besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG
published on 21/05/2014 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Landgerichts - Kammer für Rehabilitierungssachen - Halle vom 28. Oktober 2013 (12 Reh 42/11) teilweise abgeändert:
Der Haftbefehl des Kreisgerichts Stendal vom 7. Juli 1971ein
published on 05/07/2012 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung, den Erlös aus der Veräußerung der Flurstücke a und b der Gemarkung L. (mit 5 655 qm und 66 432 qm, eingetr
published on 05/07/2012 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung, den Erlös aus der Veräußerung des Flurstücks c der Gemarkung L. (mit 3 127 qm, eingetragen im Grundbuch vo
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(1) Die strafrechtliche Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 ist auf Antrag für rechtsstaatswidrig zu erklären und...